Betreff
Nachrüstung von zwei Rampen für den Verwaltungstrakt bzw. gewerblichen Trakt an der Staatlichen Berufsschule;
Hier: Bedarfsnachweis nach 5.3 DA-Bau
Vorlage
40/024/2015
Aktenzeichen
IV/40-1/WMN
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bildungsausschuss stellt – vorbehaltlich einer Beschlussfassung des Bildungausschusses/BWA am 24.02.2015 über eine Sanierung und gegen einen Abriss der entsprechenden Trakte – den Bedarf für die Nachrüstung von zwei Rampen zur Erschließung des Verwaltungstraktes und des gewerblichen Traktes an der Staatlichen Berufsschule fest.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zu konkretisieren.
  3. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2016 sind bei Referat II zum Haushalt  anzumelden.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen verfolgt seit einem einstimmigen Stadtratsbeschluss im Jahr 1998 das Ziel die städtischen Gebäude Zug um Zug barrierefrei zu machen. 2002 wurde das Konzept „Barrierefreies Erlangen verabschiedet“.

 

Durch die Maßnahme soll eine barrierefreie Erschließung von Verwaltungstrakt und gewerblichen Trakt sichergestellt werden. Beide Trakte sollen gem. der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante zur Sanierung und Ergänzung des Berufsschulgeländes langfristig in der jetzigen Form erhalten bleiben, so dass möglichst weitgehende Barrierefreiheit in den Gebäuden umgesetzt werden sollte.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufgrund eines Ortstermins mit  Nutzern, dem Amt für Gebäudemanagement und dem Behindertenberater der Stadt Erlangen am 08.07.2014 wurden die Anforderungen an eine rollstuhlgerechte Erschließung von gewerblichem Trakt und Verwaltungstrakt definiert.

 

Im Eingangsbereich des gewerblichen Traktes vom Verbindungsflur zu Verwaltungstrakt und IT-Trakt hin soll eine Rampe im Erdgeschoss errichtet werden, die die Anforderungen der DIN 18040-1 möglichst weitgehend erfüllt. Im Stockwerk darüber soll die barrierefreie Erreichbarkeit durch eine entsprechende Rampe im Verbindungsflur sichergestellt werden. Eine entsprechende Planung des Amtes für Gebäudemanagement liegt nun vor (s. Anlage 1). Beide Rampen könnten bei einer späteren Sanierung der Gebäudetrakte erhalten bleiben.

 

Die Kostenschätzung des Gebäudemanagements für den Umbau in der Berufsschule beläuft sich auf 49.770,71 € (s. Anlage 2).

 

Für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Inklusion gilt seit Mitte 2014 eine abgesenkte Bagatellgrenze iHv. 25.000,- €, die durch die Maßnahme überschritten wird. Daher wird das Schulverwaltungsamt die Umbaumaßnahme zur Förderung nach Art. 10 FAG bei der Regierung von Mittelfranken anmelden. Es ist zu erwarten, dass die Maßnahme mit bis zu 40 % der zuschussfähigen Kosten gefördert wird.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine spätere Sanierung von gewerblichem Trakt und Verwaltungstrakt steht der Wirtschaftlichkeit einer kurzfristigen Umsetzung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit nicht entgegen, da die Bezuschussung als Inklusionsmaßnahme mit gleichem Fördersatz wie bei einer Generalsanierung erfolgen kann und die Rampen bei der Gebäudesanierung erhalten bleiben können.

An der Staatlichen Berufsschule wird außerdem bereits seit dem Schuljahr 2014/15 eine Rollstuhlfahrerin unterrichtet, die Unterrichts- und Verwaltungsräume derzeit nur über eine provisorische Lösung erreichen kann.

 

Die Maßnahme soll aus diesen Gründen zum Haushalt 2016 angemeldet und baldmöglichst umgesetzt werden. Der Zuschussantrag mit Entwurfsplanung und mit Kostenberechnung wird baldmöglichst bei der Regierung von Mittelfranken gestellt.

Unter der Voraussetzung, dass Haushaltsmittel 2016 zur Verfügung gestellt werden und die Regierung von Mittelfranken der Maßnahme zustimmt, kann die Baumaßnahme im Jahr 2016 durchgeführt werden.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 50.000,-

bei Sachkonto: 521112

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€ 20.000,-

bei Sachkonto: 414101

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: 1 Kostenschätzung des GME vom 22.12.2014