Hier: Bedarfsnachweis nach 5.3 DA-Bau
- Der Bildungsausschuss stellt – vorbehaltlich einer Beschlussfassung des Bildungausschusses/BWA am 24.02.2015 über eine Sanierung und gegen einen Abriss der entsprechenden Trakte – den Bedarf für die Nachrüstung von zwei Rampen zur Erschließung des Verwaltungstraktes und des gewerblichen Traktes an der Staatlichen Berufsschule fest.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zu konkretisieren.
- Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2016 sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Stadt Erlangen verfolgt seit einem einstimmigen Stadtratsbeschluss im Jahr 1998 das Ziel die städtischen Gebäude Zug um Zug barrierefrei zu machen. 2002 wurde das Konzept „Barrierefreies Erlangen verabschiedet“.
Durch die Maßnahme soll eine barrierefreie Erschließung von Verwaltungstrakt und gewerblichen Trakt sichergestellt werden. Beide Trakte sollen gem. der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante zur Sanierung und Ergänzung des Berufsschulgeländes langfristig in der jetzigen Form erhalten bleiben, so dass möglichst weitgehende Barrierefreiheit in den Gebäuden umgesetzt werden sollte.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufgrund eines Ortstermins mit Nutzern, dem Amt für Gebäudemanagement und dem Behindertenberater der Stadt Erlangen am 08.07.2014 wurden die Anforderungen an eine rollstuhlgerechte Erschließung von gewerblichem Trakt und Verwaltungstrakt definiert.
Im Eingangsbereich des gewerblichen Traktes vom Verbindungsflur zu Verwaltungstrakt und IT-Trakt hin soll eine Rampe im Erdgeschoss errichtet werden, die die Anforderungen der DIN 18040-1 möglichst weitgehend erfüllt. Im Stockwerk darüber soll die barrierefreie Erreichbarkeit durch eine entsprechende Rampe im Verbindungsflur sichergestellt werden. Eine entsprechende Planung des Amtes für Gebäudemanagement liegt nun vor (s. Anlage 1). Beide Rampen könnten bei einer späteren Sanierung der Gebäudetrakte erhalten bleiben.
Die Kostenschätzung des
Gebäudemanagements für den Umbau in der Berufsschule beläuft sich auf 49.770,71 € (s.
Anlage 2).
Für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der
Inklusion gilt seit Mitte 2014 eine abgesenkte Bagatellgrenze iHv. 25.000,- €,
die durch die Maßnahme überschritten wird. Daher wird das Schulverwaltungsamt
die Umbaumaßnahme zur Förderung nach Art. 10 FAG bei der Regierung von
Mittelfranken anmelden. Es ist zu erwarten, dass die Maßnahme mit bis zu 40 %
der zuschussfähigen Kosten gefördert wird.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Eine spätere Sanierung von gewerblichem Trakt und Verwaltungstrakt steht der Wirtschaftlichkeit einer kurzfristigen Umsetzung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit nicht entgegen, da die Bezuschussung als Inklusionsmaßnahme mit gleichem Fördersatz wie bei einer Generalsanierung erfolgen kann und die Rampen bei der Gebäudesanierung erhalten bleiben können.
An der Staatlichen Berufsschule wird außerdem bereits seit dem Schuljahr 2014/15 eine Rollstuhlfahrerin unterrichtet, die Unterrichts- und Verwaltungsräume derzeit nur über eine provisorische Lösung erreichen kann.
Die Maßnahme soll aus diesen Gründen zum Haushalt 2016 angemeldet und baldmöglichst umgesetzt werden. Der Zuschussantrag mit Entwurfsplanung und mit Kostenberechnung wird baldmöglichst bei der Regierung von Mittelfranken gestellt.
Unter der Voraussetzung, dass Haushaltsmittel 2016 zur Verfügung gestellt werden und die Regierung von Mittelfranken der Maßnahme zustimmt, kann die Baumaßnahme im Jahr 2016 durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€
50.000,- |
bei
Sachkonto: 521112 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€
20.000,- |
bei
Sachkonto: 414101 |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 Kostenschätzung des GME vom 22.12.2014