1. Städtischer Haushalt
2. Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung, Vereinigte Erlanger Wohltätigkeitsstiftung
Die Vorlage der Jahresabschlüsse 2010 mit ihren Bestandteilen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Vermögensrechnung (Bilanz) und Anhang mit Anlagen (ohne rechtsfähige Stiftungen) sowie Rechenschaftsbericht wird bestätigt.
Hinweis: Die Jahresabschluss-Unterlagen zum städtischen Haushalt und für die rechtsfähigen Stif-tungen wurden dem Revisionsamt bereits übergeben; der Anhang mit Anlagen der rechtsfähigen Stiftungen wird nachgereicht.
1. Ausgangslage
Nach den gesetzlichen und
städtischen Regelungen sind die Jahresabschlüsse für den Gesamthaushalt und die
rechtsfähigen Stiftungen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des
Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Haupt-, Finanz- und
Personalausschuss vorzulegen.
Die Jahresabschlüsse umfassen
die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Vermögensrechnung
(Bilanz) und den Anhang mit Anlagen. Dem Anhang beizufügen sind eine
Anlagenübersicht, eine Forderungsübersicht, eine Eigenkapitalübersicht, eine
Verbindlichkeitenübersicht und eine Aufstellung der übertragenen
Haushaltsermächtigungen.
Der Jahresabschluss ist durch
einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Bedingt durch die Umstellung der
Haushaltswirtschaft von der Kameralistik auf die Haushaltswirtschaft nach den
Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung und die Feststellung der Eröffnungsbilanz
der Stadt Erlangen und der Eröffnungsbilanzen der rechtlich selbständigen
Stiftungen jeweils mit Stichtag 01.01.2009 durch Beschluss des Stadtrates
Erlangen am 21.03.2013 konnten die Jahresabschlüsse 2010 nicht fristgerecht
aufgestellt und vorgelegt werden.
2. Ergebnis/Wirkungen
Der Jahresabschluss 2010 der Stadt Erlangen zeigt folgende wesentliche
Ergebnisse:
· Die Gesamtergebnisrechnung weist einen Fehlbetrag von 4,6 Mio. Euro aus. Der Ausweis eines Jahresfehlbetrags ist negativ zu bewerten. Dieser Fehlbetrag ist nur unter Berücksichtigung der Haushaltsplanung positiv zu bewerten, da diese ursprünglich von einem Fehlbetrag von 41,4 Mio. Euro ausgegangen ist.
· Der Ausweis eines Jahresfehlbetrages steht zunächst dem Erreichen eines Haushaltsausgleichs entgegen. Da jedoch eine Ergebnisrücklage von 6,4 Mio. Euro vorhanden ist (gespeist durch den Jahresabschluss 2009), kann der Jahresfehlbetrag von 4,6 Mio. Euro mit dieser verrechnet werden. Der Haushaltsausgleich ist somit gem. § 24 Abs. 1 KommHV-Doppik erreicht.
· Die Gesamtfinanzrechnung, die die Ströme der Ein- und Auszahlungen abbildet, weist einen negativen Saldo aus Investitionstätigkeit von 14,7 Mio. Euro und einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 6,6 Mio. Euro aus, sodass sich ein Finanzierungsmittelfehlbetrag von rd. 21,4 Mio. Euro ergibt. Die Planung wies einen Fehlbetrag von 53 Mio. Euro aus. Zur Finanzierung der Investitionen war die Aufnahme von Krediten erforderlich. Insgesamt ist für das Haushaltsjahr 2010 eine Neuverschuldung von 13,3 Mio. Euro auszuweisen.
· Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit waren im Mehrjahresvergleich mit 46,4 Mio. Euro außerordentlich hoch (Plan 56 Mio. Euro). Dieser hohe Investitionsbetrag sowie der gesamte Haushalt 2010 waren sehr geprägt von den Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise.
· Das Gewerbesteuerergebnis brutto war mit 50,7 Mio. Euro rd. 4 Mio. Euro besser als geplant, lag aber teilweise deutlich unter den Vorjahren (2008: 76,6 Mio. Euro und 2009: 56,9 Mio. Euro).
· Der Bestand an Finanzmitteln der Stadt Erlangen hat sich im Rechnungsjahr von 30,2 Mio. Euro um 8,1 Mio. Euro auf 22,1 Mio. Euro verringert. Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Erlangen war während des Haushaltsjahres 2010, auch durch die Aufnahme von Kassenkrediten, jederzeit gewährleistet.
· Der Ausgleich des Finanzierungsmittelfehlbetrags von 21,4 Mio. Euro erfolgte durch die Neuverschuldung von 13,3 Mio. Euro und einer Entnahme aus Liquidität (8,1 Mio. Euro).
· Nicht in Anspruch genommene Haushaltsansätze für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden in Höhe von 20,6 Mio. Euro auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.
· Der Sonderrechnung Budgetergebnisse wurden auf Basis des Stadtratsbeschlusses vom 30.06.2011 0,9 Mio. Euro zugeführt.
· Die Verschuldung des Kernhaushalts hat sich von 118,3 Mio. Euro zum 01.01.2010 auf 131,6 Mio. Euro erhöht. Bei einem Stand von 105.626 Einwohnern zum 31.12.2010 ergibt dies eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 1.246 €.
· Die Bilanzsumme hat sich im Jahresverlauf von 793,6 Mio. Euro auf 821,5 Mio. Euro erhöht. Auf der Aktivseite ist dies auf eine Erhöhung des Anlagevermögens von 731,8 Mio. Euro auf 762,2 Mio. Euro zurückzuführen. Maßgebliche Positionen auf der Passivseite sind die Verbindlichkeiten, die sich von 150,8 Mio. Euro auf 165,8 Mio. Euro erhöht haben und die Sonderposten, die von 147,5 Mio. Euro auf 161,6 Mio. Euro gestiegen sind. Das Eigenkapital hat sich von 251,4 Mio. Euro auf 246,3 Mio. Euro reduziert.
Die Jahresabschlüsse 2010 der rechtsfähigen Stiftungen erzielen folgende Ergebnisse:
·
Die Ergebnisrechnung
der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung
weist ein positives Jahresergebnis von TEUR 2,46 EUR aus, das im Wesentlichen
auf der Nichtausschöpfung des Planansatzes für Transferaufwendungen beruht.
Die Finanzrechnung weist einen
Finanzierungsmittelfehlbetrag von TEUR 2,89 aus, der auf Zinszahlungen
zurückzuführen ist, die erst nach Ablauf des Rechnungsjahres gutgeschrieben
wurden. Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit waren keine zu
verzeichnen.
·
Die Ergebnisrechnung
der Vereinigten Erlanger
Wohltätigkeitsstiftung weist ein positives Jahresergebnis von TEUR 0,38 EUR
aus, das maßgeblich auf mehr erzielte Finanzerträge zurückzuführen ist, denen
nicht im gleichen Umfang Mehraufwendungen gegenüberstehen.
Die Finanzrechnung weist einen
Finanzierungsmittelüberschuss von TEUR 1,11 aus, der im Wesentlichen auf
Mehreinzahlungen von Zinsen resultiert. Der negative Saldo aus
Investitionstätigkeit von TEUR 0,2 wird durch einen entsprechenden positiven
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgeglichen.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Der Jahresfehlbetrag des städtischen Haushalts kann gem. § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik mit der Ergebnisrücklage verrechnet werden. Hierüber hat im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtrat Entscheidungsbefugnis.
Anlagen:
Anlage 1 Anhang zum Jahresabschluss 2010
Anlage 2 Rechenschaftsbericht 2010
Die Anlagen werden in gedruckter Form erst zum Feststellungsbeschluss des Stadtrates erstellt, um mögliche Änderungen, die sich durch die Prüfungstätigkeit der Revision ergeben, einarbeiten zu können.