Die
Stadt Erlangen beschließt sich am Modellprojekt „Gesundheitsregion plus“
zu beteiligen und gemeinsam mit dem Landkreis Erlangen Höchstadt eine im Sinne
der Ausschreibung „Gesundheitsregion plus“ zu bilden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das neue Modellprojekt „Gesundheitsregionplus“ des Bayerischen Staatsministeriums für
Gesundheit und Pflege, hat die Optimierung der Gesundheitsversorgung und die Verbesserung
der Gesundheit der Bevölkerung in der Region als Ziel. Hierzu sind Kooperationen
der regionalen Akteure des Gesundheitssystems und - mit einem weit gefassten
Gesundheitsbegriff der WHO - auch weitere relevante Akteure in der Kommune
(Soziales, Arbeitsförderung, Sport- und Freizeit, Stadtplanung, Soziokultur
etc.) zu beteiligen. Personalmittel (70%-Finanzierung) für den Ausbau eine
Gesundheitsregion Erlangen-Höchstadt und Erlangen sind für fünf Jahre durch das
Ministerium bereitstellt.
Eine verbesserte Vernetzung der
Gesundheitsförderungs-, Präventions- und Versorgungsangebote und der Akteure
trägt zu mehr Effizienz, Wirksamkeit und Qualität im Gesundheitswesen bei. Eine
zielgerichtete sektorenübergreifende Zusammenarbeit erfordert daher auch vor
Ort geeignete Kommunikations- und Koordinationsstrukturen.
Dabei ist beabsichtigt, dass sich die
Optimierung der Strukturen und Handlungsmöglichkeiten direkt auf die
Verbesserung der Gesundheitsangebote und auf das Gesundheitsbewusstsein sowie
die Stärkung der Selbsthilfepotentiale (Empowerment) aller Bürgerinnen und
Bürger auswirken wird. Handeln wird effektiver, es entstehen kostensparende
Syergieeffekte und die Qualität der Angebote wird ausgebaut. Dies soll auch
Grundlage einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik für die Stadt Erlangen und
den Landkreis Erlangen/Höchstadt werden, die auf eine weitere Verbesserung der
Lebensverhältnisse in unserer Region abzielt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufbau einer gemeinsamen Gesundheitsregionplus für den Landkreis Erlangen-Höchstadt
und die Stadt Erlangen mit den Handlungsfeldern Gesundheitsförderung/Prävention
und Versorgung. Hierfür werden zunächst geeignete Arbeitsstrukturen aufgebaut.
Zentrale Anlaufstelle wird eine Geschäftsstelle, die unter der inhaltlichen
Leitung des Staatlichen Gesundheitsamtes Erlangen-Höchstadt zu 50% im
Landratsamt Erlangen-Höchstadt und zu 50% in der Stadtverwaltung Erlangen
(Sportamt) angesiedelt ist. Diese Geschäftsstelle wird für 5 Jahre durch das
Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im Rahmen einer Teilfinanzierung
mit maximal 50.000.-€ pro Jahr gefördert. Somit stehen jährlich 25.000.-€ für
eine im Rahmen des Stellenplans 2015 beantragte Stelle (Volumen 0,5) im
Sportamt zur Verfügung. Vergleiche hierzu Verwaltungsvorlage zum Stellenplan
2015 lfd. Nr. 73 PlSt. 5201020.
Art und Umfang der Förderung:
Zentrales Element ist die Förderung des
Aufbaus einer regionalen Geschäftsstelle (40 Wochenstunden) durch das
Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, die mit einer Vollzeit
oder zwei Halbtagsstellen besetzt werden kann. „Der Freistaat Bayern gewährt
hierfür nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (vor
allem Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung und der dazu erlassenen
Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an kommunale Körperschaften – VVK –) so
Seite 18 wie der Vorgaben dieses Konzeptes Zuwendungen für die Einrichtung von
Geschäftsstellen der Gesundheitsregionenplus. Die Förderung erfolgt
ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“ (Ausschreibung/
Konzept S. 18)
„Gesundheitsregionenplus“ sollen in die Lage versetzt werden, Projekte
in den Handlungsfeldern „Gesundheitsförderung und Prävention“ und
„Gesundheitsversorgung“ durchführen zu können. Hierzu wird das Bayerische
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Einrichtung von
Geschäftsstellen der „Gesundheitsregionplus“ als operative Steuerungs- und
Managementeinheiten mit staatlichen Zuwendungen unterstützen. Voraussetzung
ist, dass die jeweilige „Gesundheitsregionplus“ sich nach den oben unter II. dargestellten
Grundsätzen organisiert hat und die Gesundheitsregionplus“ die dort genannten Aufgaben im Bereich der
Handlungsfelder „Gesundheitsförderung und Prävention“ sowie
„Gesundheitsversorgung“ wahrnimmt.“ (Ausschreibung/Konzept S. 18)
Sollten mehr Anträge eingehen als
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden sie in der Reihenfolge des
Eingangs der vollständigen Anträge berücksichtigt.
Die Zuwendung wird in Form einer
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % der
förderfähigen Ausgaben - höchstens in Höhe von 50.000 Euro je Jahr - gewährt.
Hiervon entfallen 25.000.-€ auf die Stadt Erlangen. Die Antragsstellung erfolgt
über das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt.
Zuwendungsvoraussetzungen
Die Förderung setzt – neben der
Berücksichtigung von Zweck und Gegenstand – voraus, dass
(1) die
zuständigen Gremien der jeweiligen Gebietskörperschaft(en) einen Beschluss
fassen, eine „Gesundheitsregionplus“
zu bilden und
(2) sich
die Zuwendungsempfänger verpflichten,
(i)
die „Gesundheitsregionplus“ nach den im Teil II des Konzept dargestellten
Grundsätzen zu organisieren, insbesondere ein Gesundheitsforum, Arbeitsgruppen
und eine Geschäftsstelle einzurichten,
(ii)
sich den Haupthandlungsfeldern
„Gesundheitsförderung und Prävention“ und „Gesundheitsversorgung“ zu widmen,
(iii) jährlich
einen Umsetzungsplan aufzustellen, der Maßnahmen in angemessenen Umfang
enthalten muss, die den Zielen der Bayerischen Staatsregierung nicht widersprechen
dürfen,
(iv) halbjährlich
dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einen
Fortschrittsbericht vorzulegen,
(v) an
Gesamtevaluationen aller „Gesundheitsregionenplus“ durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit
und Lebensmittelsicherheit teilzunehmen.“ (Ausschreibung/Konzept S. 19)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Stadt Erlangen und der Landkreis
Erlangen-Höchstadt wollen sich gemeinsam auf den Weg machen, ein übergreifendes
Konzept zur Gesundheitsförderung/ Prävention und Versorgung zu erarbeiten.
Hierauf verständigten sich bereits Herr Landrat Alexander Tritthart und Herr
Oberbürgermeister Dr. Florian Janik im Rahmen der seit 18 Jahren gemeinsam für
die Stadt Erlangen und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt durchgeführten
Gesundheitskonferenz. Ziel ist es, auf dieser Grundlage eine langfristige und
nachhaltige Gesundheitsplanung zu erarbeiten, die die zahlreich in der Region
vorhandenen wertvollen Einzelinitiativen integriert, Kräfte bündelt und
Handlungsansätze zur gesundheitlichen Chancengleichheit aufzeigt. Die
bestehende Gesundheitskonferenz wird unter der Führung der Geschäftsstelle
zentral einbezogen und wird hier wichtige Funktionen der Vernetzung und Planung
übernehmen.
Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt und die
Stadt Erlangen empfiehlt sich dieser gemeinsame Weg, da viele Menschen zwischen
Landkreis und Stadt täglich für Arbeitsplatz oder Freizeitaktivitäten pendeln
und auch große medizinische Versorger, wie das Erlanger Universitätsklinikum
sowohl für Landkreis als auch für die Stadt zuständig sind. Nicht zuletzt ist
auch das Gesundheitsamt für beide Kommune und Landkreis zuständig.
Als große Entwicklungschance sehen wir in diesem
Ansatz die starke Ausrichtung auf eine regionale koordinierte und
bedarfsorientierte Planung und Umsetzung, die Bestehendes einbindet, aber auch
neue Akzente setzen kann. Besondere Berücksichtigung sollen auf jeden Fall
benachteiligte Menschen erfahren, denen der Zugang zur Gesundheitsförderung
oder auch Bereichen der Gesundheitsversorgung bisher erschwert oder unmöglich
war. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass auf der Grundlage der Bedarfsanalyse
auch neue Themenarbeitsgruppen eröffnet werden, wie z.B. zur seniorenbezogenen
Gesundheitsförderung oder zur Kinder-und Jugendgesundheit.
Grundlage des Vorgehens soll das Arbeits-und
Planungsinstrument des Public-Health-Action-Cycle (Netzwerkaufbau,
Bedarfsanalyse, Zielgruppen-und Zielbestimmung, Entwicklung von Maßnahmen,
Dokumentation/Evaluation) sein, das durch seine strukturierte Vorgehensweise
qualitätsorientiertes Handeln und eine Erfolgskontrolle ermöglicht. Dies
entspricht den nationalen und internationalen Richtlinien kommunaler Gesundheitsmoderation
und hat sich in etlichen Kommunen bereits bewährt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
1.750
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
9.250
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
X sind nicht vorhanden
Anlagen: Kostenplan