Betreff
Teilnahme am Modellprojekt "Gesundheitsregion plus"
Vorlage
52/044/2015
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen beschließt sich am Modellprojekt „Gesundheitsregion plus“ zu beteiligen und gemeinsam mit dem Landkreis Erlangen Höchstadt eine im Sinne der Ausschreibung „Gesundheitsregion plus“ zu bilden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das neue Modellprojekt „Gesundheitsregionplus“  des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, hat die Optimierung der Gesundheitsversorgung und die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung in der Region als Ziel. Hierzu sind Kooperationen der regionalen Akteure des Gesundheitssystems und - mit einem weit gefassten Gesundheitsbegriff der WHO - auch weitere relevante Akteure in der Kommune (Soziales, Arbeitsförderung, Sport- und Freizeit, Stadtplanung, Soziokultur etc.) zu beteiligen. Personalmittel (70%-Finanzierung) für den Ausbau eine Gesundheitsregion Erlangen-Höchstadt und Erlangen sind für fünf Jahre durch das Ministerium bereitstellt.

Eine verbesserte Vernetzung der Gesundheitsförderungs-, Präventions- und Versorgungsangebote und der Akteure trägt zu mehr Effizienz, Wirksamkeit und Qualität im Gesundheitswesen bei. Eine zielgerichtete sektorenübergreifende Zusammenarbeit erfordert daher auch vor Ort geeignete Kommunikations- und Koordinationsstrukturen.

 

Dabei ist beabsichtigt, dass sich die Optimierung der Strukturen und Handlungsmöglichkeiten direkt auf die Verbesserung der Gesundheitsangebote und auf das Gesundheitsbewusstsein sowie die Stärkung der Selbsthilfepotentiale (Empowerment) aller Bürgerinnen und Bürger auswirken wird. Handeln wird effektiver, es entstehen kostensparende Syergieeffekte und die Qualität der Angebote wird ausgebaut. Dies soll auch Grundlage einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen/Höchstadt werden, die auf eine weitere Verbesserung der Lebensverhältnisse in unserer Region abzielt.

 

 

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufbau einer gemeinsamen Gesundheitsregionplus  für den Landkreis Erlangen-Höchstadt und die Stadt Erlangen mit den Handlungsfeldern Gesundheitsförderung/Prävention und Versorgung. Hierfür werden zunächst geeignete Arbeitsstrukturen aufgebaut. Zentrale Anlaufstelle wird eine Geschäftsstelle, die unter der inhaltlichen Leitung des Staatlichen Gesundheitsamtes Erlangen-Höchstadt zu 50% im Landratsamt Erlangen-Höchstadt und zu 50% in der Stadtverwaltung Erlangen (Sportamt) angesiedelt ist. Diese Geschäftsstelle wird für 5 Jahre durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im Rahmen einer Teilfinanzierung mit maximal 50.000.-€ pro Jahr gefördert. Somit stehen jährlich 25.000.-€ für eine im Rahmen des Stellenplans 2015 beantragte Stelle (Volumen 0,5) im Sportamt zur Verfügung. Vergleiche hierzu Verwaltungsvorlage zum Stellenplan 2015 lfd. Nr. 73 PlSt. 5201020.

 

Art und Umfang der Förderung:

Zentrales Element ist die Förderung des Aufbaus einer regionalen Geschäftsstelle (40 Wochenstunden) durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, die mit einer Vollzeit oder zwei Halbtagsstellen besetzt werden kann. „Der Freistaat Bayern gewährt hierfür nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (vor allem Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an kommunale Körperschaften – VVK –) so Seite 18 wie der Vorgaben dieses Konzeptes Zuwendungen für die Einrichtung von Geschäftsstellen der Gesundheitsregionenplus. Die Förderung erfolgt ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“ (Ausschreibung/ Konzept S. 18)

 

„Gesundheitsregionenplus“   sollen in die Lage versetzt werden, Projekte in den Handlungsfeldern „Gesundheitsförderung und Prävention“ und „Gesundheitsversorgung“ durchführen zu können. Hierzu wird das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Einrichtung von Geschäftsstellen der „Gesundheitsregionplus“   als operative Steuerungs- und Managementeinheiten mit staatlichen Zuwendungen unterstützen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige „Gesundheitsregionplus“  sich nach den oben unter II. dargestellten Grundsätzen organisiert hat und die Gesundheitsregionplus“  die dort genannten Aufgaben im Bereich der Handlungsfelder „Gesundheitsförderung und Prävention“ sowie „Gesundheitsversorgung“ wahrnimmt.“ (Ausschreibung/Konzept S. 18)

 

Sollten mehr Anträge eingehen als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden sie in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge berücksichtigt.

Die Zuwendung wird in Form einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben - höchstens in Höhe von 50.000 Euro je Jahr - gewährt. Hiervon entfallen 25.000.-€ auf die Stadt Erlangen. Die Antragsstellung erfolgt über das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt.

 

Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung setzt – neben der Berücksichtigung von Zweck und Gegenstand – voraus, dass

(1)  die zuständigen Gremien der jeweiligen Gebietskörperschaft(en) einen Beschluss fassen, eine „Gesundheitsregionplus“   zu bilden und

(2)  sich die Zuwendungsempfänger verpflichten,

(i)    die „Gesundheitsregionplus“   nach den im Teil II des Konzept dargestellten Grundsätzen zu organisieren, insbesondere ein Gesundheitsforum, Arbeitsgruppen und eine Geschäftsstelle einzurichten,

(ii)   sich den Haupthandlungsfeldern „Gesundheitsförderung und Prävention“ und „Gesundheitsversorgung“ zu widmen,

(iii)  jährlich einen Umsetzungsplan aufzustellen, der Maßnahmen in angemessenen Umfang enthalten muss, die den Zielen der Bayerischen Staatsregierung nicht widersprechen dürfen,

(iv) halbjährlich dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einen Fortschrittsbericht vorzulegen,

(v)  an Gesamtevaluationen aller „Gesundheitsregionenplus“   durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilzunehmen.“ (Ausschreibung/Konzept S. 19)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stadt Erlangen und der Landkreis Erlangen-Höchstadt wollen sich gemeinsam auf den Weg machen, ein übergreifendes Konzept zur Gesundheitsförderung/ Prävention und Versorgung zu erarbeiten. Hierauf verständigten sich bereits Herr Landrat Alexander Tritthart und Herr Oberbürgermeister Dr. Florian Janik im Rahmen der seit 18 Jahren gemeinsam für die Stadt Erlangen und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt durchgeführten Gesundheitskonferenz. Ziel ist es, auf dieser Grundlage eine langfristige und nachhaltige Gesundheitsplanung zu erarbeiten, die die zahlreich in der Region vorhandenen wertvollen Einzelinitiativen integriert, Kräfte bündelt und Handlungsansätze zur gesundheitlichen Chancengleichheit aufzeigt. Die bestehende Gesundheitskonferenz wird unter der Führung der Geschäftsstelle zentral einbezogen und wird hier wichtige Funktionen der Vernetzung und Planung übernehmen.

 

Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt und die Stadt Erlangen empfiehlt sich dieser gemeinsame Weg, da viele Menschen zwischen Landkreis und Stadt täglich für Arbeitsplatz oder Freizeitaktivitäten pendeln und auch große medizinische Versorger, wie das Erlanger Universitätsklinikum sowohl für Landkreis als auch für die Stadt zuständig sind. Nicht zuletzt ist auch das Gesundheitsamt für beide Kommune und Landkreis  zuständig.

 

Als große Entwicklungschance sehen wir in diesem Ansatz die starke Ausrichtung auf eine regionale koordinierte und bedarfsorientierte Planung und Umsetzung, die Bestehendes einbindet, aber auch neue Akzente setzen kann. Besondere Berücksichtigung sollen auf jeden Fall benachteiligte Menschen erfahren, denen der Zugang zur Gesundheitsförderung oder auch Bereichen der Gesundheitsversorgung bisher erschwert oder unmöglich war. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass auf der Grundlage der Bedarfsanalyse auch neue Themenarbeitsgruppen eröffnet werden, wie z.B. zur seniorenbezogenen Gesundheitsförderung oder zur Kinder-und Jugendgesundheit.

 

Grundlage des Vorgehens soll das Arbeits-und Planungsinstrument des Public-Health-Action-Cycle (Netzwerkaufbau, Bedarfsanalyse, Zielgruppen-und Zielbestimmung, Entwicklung von Maßnahmen, Dokumentation/Evaluation) sein, das durch seine strukturierte Vorgehensweise qualitätsorientiertes Handeln und eine Erfolgskontrolle ermöglicht. Dies entspricht den nationalen und internationalen Richtlinien kommunaler Gesundheitsmoderation und hat sich in etlichen Kommunen bereits bewährt.

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

1.750 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

9.250 €

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Kostenplan