Betreff
Eichenfällungen im Schronfeld im Jahre 2012
Vorlage
31/042/2014
Aktenzeichen
I/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Zu den Eichenfällungen auf dem Grundstück Schronfeld 98 im Jahre 2012 hat das Umweltreferat die Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion an den Oberbürgermeister bearbeitet und mit dem Schreiben von Frau Bürgermeisterin Lender-Cassens an die SPD-Stadtratsfraktion am 01.10.2014 beantwortet.

 

 

Die Eichenfällungen auf dem Grundstück Schronfeld 98 im Jahre 2012 wurden durchgeführt, nachdem die Bäume nahezu abgestorben waren, und als notwendige Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für die Allgemeinheit entfernt werden mussten. Da notwendige Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr für die Allgemeinheit nicht unter das Verbot der städtischen Baumschutzverordnung fallen, war für das Fällen der Eichen keine Genehmigung des Umweltamtes erforderlich und der Baumeigentümer konnte nicht verpflichtet werden, Ersatzpflanzungen zu leisten.

Die Eichen sind am 23.05.2011 durch den Sachbearbeiter für Baumschutz und am 07.12.2011 von einem zu dieser Zeit im Umweltamt beschäftigten promovierten Biologen, Fachgebiet Insektenkunde begutachtet worden. Eine fachkundige Beurteilung war gesichert. Die Eichen waren massiv von Schädlingen befallen.

Die Einschätzung des Fachmanns Dr. Schmidl von der Universität Erlangen, dass Baumschädlinge, insbesondere der Eichenprachtkäfer, selektiv nur geschwächte Bäume befallen, ist in Fachkreisen bekannt und war in den durchgeführten Begutachtungen berücksichtigt worden.

Das Büro Bodo Siegert, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege und Baumstatik, erstellte am 26.03.2012 ein Kurzgutachten. Die folgenden Ausführungen sind diesem Gutachten entnommen:

Anlass und Auftrag des Gutachtens
Im Anwesen Schronfeld 98, Erlangen, wurden drei Eichen gefällt. Im Zuge von Tatsachenfeststellungen sind dem Umweltamt der Stadt Erlangen, Bohrlöcher aufgefallen, welche die Vermutung nahelegten, dass diese mechanisch erfolgt sind, um beispielsweise Giftstoffe darüber zu verabreichen. Damit wäre evtl. das zeitgleiche Absterben von drei Eichen erklärbar.

Prüfaufgabe
Telefonisch erteilte das Umweltamt am 09.03.2012 den Auftrag, eine Kontrolle der fallgegenständlichen Eichen vor Ort durchzuführen, um zu prüfen, inwieweit dem Verdachts-grund der vorsätzlichen Beschädigung nachgegangen werden kann.

Zeitlicher Ablauf der Gutachtenerstellung
Die Untersuchung der fallgegenständlichen Eichen erfolgte am 09.03.2012 vor Ort durch den Unterzeichner. Am 10.03.2012, ab 08.00 Uhr wurden im Auftrag des Unterzeichners von seinem Mitarbeiter Stammscheiben abgesägt, um weitere Hinweise zur Schadursache zu erlangen.

Zusammenfassung, Ergebnis
Die untersuchten Reste der ehemals stattlichen Eichen konnten keinen eindeutigen Befund erbringen, warum diese, vor allem alle drei synchron, nahezu abgestorben waren.

Die Jahrringbreiten aller drei Eichen zeigen nahezu den identischen Verlauf, in den letzten 10 - 5 Jahren musste ein Ereignis stattgefunden haben, welches lebenswichtige Strukturen nahezu schlagartig zerstört hat.

Dies kann durch massives Ausbringen von Unkrautvernichtungsmitteln geschehen sein, ein labortechnischer Nachweis ist aber nicht möglich, da sich die toxischen Substanzen innerhalb weniger Stunden nahezu vollständig abbauen. Die angerichteten Zellzerstörungen sind i.d.R. irreversibel, bei Großgehölzen sind die Folgen schleichend (Vitalitätsstörungen bis final absterbend).

Blitzschläge können bei ringporigen Gehölzen ähnliche Schadbilder hervorrufen. Durch die eingebrachte elektrische Energie verdampft das Zell- und Gefäßwasser schlagartig, was ebenfalls zu einer irreversiblen Zerstörung der einzigen, ringförmig verlaufenden Gefäße führt. In der Folge leidet die Eiche erheblich, die Vitalität geht zurück, im Extremfall führt dies ebenfalls zum Tode betroffener Bäume.

Dass drei Eichen gleichzeitig und in gleicher Intensität von einem Blitz heimgesucht wurden, dabei einen synchronen Absterbeprozess zeigen, ist dem Unterzeichner bisher noch nicht untergekommen, ausschließen möchte er ein solches Ereignis aber nicht.

Die seitens des Umweltamtes festgestellten Bohrlöcher scheinen im Zusammenhang mit dem Weidenbohrer zu stehen. Dieser befällt zwar lebende aber im Grundsatz nur erheblich vitalitätsgestörte Bäume. Er gilt daher als Sekundärschädling und hat im direkten Zusammenhang mit dem Ableben der Eichen nichts zu tun.

In der Quintessenz kann der Sachverständige die Ursächlichkeit des recht rasch und synchron verlaufenden Absterbens der drei fallgegenständlichen Eichen nicht eindeutig klären. Ein Blitzschlag scheint möglich, aber auch das zeitgleiche Ausbringen von Schadstoffen im Wurzelbereich der betroffenen Eichen scheint möglich. Ein chemischer Nachweis ist nach so langer Zeit nahezu ausgeschlossen, insbesondere die Kosten einer Untersuchung bei unbekannter Stoffgruppe extrem teuer. Deshalb wurde im Rahmen dieses Gutachtens darauf verzichtet.

 

Zur Frage, wie die Verwaltung in Zukunft eine zweifelsfreie Klärung der Todesursache von geschützten Bäumen sicherstellen wird, ist festzustellen, dass sich eine solche Klärung auf die gebotenen Maßnahmen im Vollzug der Baumschutzverordnung beschränken muss, insbesondere auf Maßnahmen, die Verstöße gegen die Baumschutzverordnung tatsächlich nachweisen können.

 

Die vom Eigentümer ursprünglich beabsichtigte Ersatzpflanzung in Form von Buchen ist nicht erfolgt. Es wurde stattdessen ein Trompetenbaum gepflanzt. Das Umweltamt hat keine Möglichkeit, andere Baumpflanzungen zu fordern, da die baumschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Verpflichtung des Eigentümers fehlen.

 

 


Anlagen:
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.07.2014