Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf dem Frankenschnellweg (BAB A 73)
Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung "Altstadt/Zentrum" vom 9.10.2014
ist abschließend bearbeitet.
In der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Altstadt/Zentrum" am 9.10.2014 hat eine Bürgerin beantragt, dass sich die Stadt Erlangen für die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf dem Frankenschnellweg (BAB A 73) einsetzt. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Für die Überwachung der Geschwindigkeiten auf dem Frankenschnellweg ist die
Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Erlangen zuständig. Zum o. g. Antrag nimmt sie
wie folgt Stellung:
"Die VPI Erlangen führt auf der A
73 stationäre Geschwindigkeitsmessungen von 06.00 bis 01.00 Uhr durch. Während der restlichen schwachfrequentierten
Nachtzeit findet die Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen des Streifendienstes
mobil, mit Provida- und Streifenfahrzeugen, statt.
Bei allen Messmethoden ist die Beachtung der
geltenden Richtlinien und Vorgaben obligatorisch.
·
Im Jahr
2014 wurden 21 stationäre Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt (Stand
13.11.2014).
Die Beanstandungsquote lag im Durchschnitt bei 5,14 %.
·
Die
mobile Überwachung findet, im Rahmen des Streifendienstes, täglich
statt.
Es ist angestrebt, die derzeitige hohe
Überwachungsdichte auch zukünftig zu halten. Seitens der VPI Erlangen wird kein
Handlungsbedarf bezüglich weiterer Geschwindigkeitskontrollen gesehen."
Die Verkehrsbehörde teilt die Auffassung der VPI Erlangen und stuft die
Überwachungsdichte als angemessen ein. Die relativ niedrige durchschnittliche
Beanstandungsquote von 5,14 % unterstreicht diese Einschätzung. Nach Auskunft
der Polizei ist das Unfallgeschehen auf der BAB A 73 im Stadtgebiet Erlangen im
Zusammenhang mit überhöhten Geschwindigkeiten absolut unauffällig.