Antrag der CSU-Stadtratsfraktion Nr. 260/2014 vom 03.11.2014;
Lammersstraße 11, Fl.-Nr. 1189/9;
Az.: 2014-980-VV
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderliche
Befreiung werden nicht erteilt.
Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion Nr. 260/2014 vom 03.11.2014 gilt hiermit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
169 |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet (WA) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Überschreitet Baugrenzen nach
Westen und Norden. |
Ortsbesichtigung: |
ja |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist die Errichtung eines Wohngebäudes mit 4 Wohnungen, dazu zwei Stellplätze und zwei Garagen.
Das Vorhaben stellt gegenüber dem vorhandenen Baurecht, das ein Baufenster von 11 x 18 m, ein Vollgeschoss und eine Dachneigung von max. 30° festsetzt, eine Mehrnutzung dar. Durch eine Überschreitung der Baugrenzen nach Norden und Westen soll eine überbaute Fläche von ca. 245 qm für das Wohngebäude erreicht werden, was eine Mehrung von ca. 24 % bedeuten würde.
Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzung zu Wandhöhen, so dass diese einzeln betrachtet ebensowenig zu beanstanden sind, wie das rechtlich richtig gerechnete alleinige Vollgeschoss *, sowie die rechnerisch richtige Grundflächenzahl. In Summe ergibt sich jedoch ein Gebäude, das den Grundzügen der Planung widerspricht.
Das vom hier betroffenen Baugrundstück südlich gelegene Baufenster mit
ca. 339 qm wurde mit Antrag von 2011 neu aufgeteilt, so dass daraus zwei
Baufelder entstanden. Zusammen weisen die dort genehmigten
Einfamilienwohnhäuser eine überbaute Fläche von 356 qm auf, was eine Mehrung
von ca. 5 % bedeutet.
Das für Garagen festgesetzte Baurecht blieb bei den aufgeführten Maßen außer Betracht,
da diese im Wesentlichen bei allen Planungen die Festsetzungen einhalten.
Anzumerken ist weiterhin, dass der Stadtverwaltung keine Nachbarzustimmungen zu diesem Vorhaben vorliegen.
*nicht mehr als 2/3 der Grundfläche weisen eine Höhe von mehr als 2,30 m auf.
Anlagen: Lageplan
Perspektiven
Antrag der
CSU-Stadtratsfraktion Nr. 260/2014 vom 03.11.2014
Protokollvermerk
aus dem BWA am 02.12.2014