Betreff
Beschluss über die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 171e BauGB für das Stadtgebiet "Erlangen - Südost"
Vorlage
610.3/018/2014
Aktenzeichen
VI
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen beschließt, für das Stadtgebiet "Erlangen - Südost" ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 171e BauGB zu erstellen. Dies ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ und ggf. zur Festlegung als Sanierungsgebiet. Das Untersuchungsgebiet ist in der Anlage dargestellt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“ sollen städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung dieser Gebiete mit dem Ziel gefördert werden, die Wohnqualität sowie die Nutzungsvielfalt zu erhöhen, die Generationengerechtigkeit zu verbessern und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beizutragen.

Das dargestellte Gebiet weist voraussichtlich Anzeichen eines entsprechenden Handlungsbedarfs auf. Wird das Gebiet, wie bereits bei der Regierung von Mittelfranken beantragt, in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen, sind in den nächsten Jahren vielfältige investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Aufwertung des Gebiets vorgesehen, z.B. städtische Hochbau- und Ordnungsmaßnahmen, Projekte zur Integration bestimmter Bevölkerungsgruppen, Unterstützung privater Projekte und Baumaßnahmen etc. Zur besseren Vernetzung vor Ort ist u.a. ein Quartiersmanagement bzw. Bürgerbüro erforderlich. Diese Maßnahmen können mit bis zu 60% durch das Programm "Soziale Stadt" gefördert werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Stadtrat hat am 14.10.2014 den Beschluss zum Beginn von städtebaulichen Untersuchungen im Bereich Hartmannstraße gefasst. Voraussetzung für die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" ist - nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken - die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 171e BauGB.

Dazu soll ein wesentlich größeres Gebiet als der zunächst festgelegte Bereich "Hartmannstraße" untersucht werden, um ausreichende Beurteilungskriterien für die Notwendigkeit der angestrebten Maßnahmen im benachteiligten Stadtgebiet zu erhalten (siehe Anlage).

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept wird durch ein externes Büro durchgeführt, wofür noch Angebote einzuholen sind. Die Vergabe dieser Planungsleistungen erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des UVPA.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die erforderlichen Haushaltsmittel zur externen Vergabe des Entwicklungskonzeptes stehen unter IVP.-Nr. 511.600 (Kostenträger 51100061) nur teilweise bereit. Eine Deckung soll durch Rücklagen des Amtes 61 erfolgen.

 

Für die Betreuung der erforderlichen Maßnahmen und Projekte, deren Vernetzung innerhalb der Ämter und der gesamten Förderabwicklung sind die momentan vorhandenen Stellenkapazitäten im SG 610.3 nicht ausreichend.

 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Auszug aus dem BauGB: § 171e "Soziale Stadt"

Anlage 2: Karte Untersuchungsgebiet "Erlangen - Südost"