Betreff
Frankenhof - geänderter Auslobungstext
Vorlage
VI/017/2014
Aktenzeichen
Ref. VI
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Stadtrat nimmt die Änderungen/Ergänzungen am Auslobungstext für den Wettbewerb Frankenhof wohlwollend zur Kenntnis.


Den Stadtratsfraktionen bzw. den Mitgliedern des Preisgerichts am Wettbewerb Frankenhof liegt der Auslobungstext für den Wettbewerb Frankenhof zum Stand der 1. Preisrichtervorbesprechung (21.11.2014) vor. Folgende Änderungen/Ergänzungen werden hiermit zur wohlwollenden Kenntnis gegeben:

(Nummerierung entspricht der Kapitelbezeichnung der Auslobung; Änderungen sind fett gedruckt)

 

 

Änderung zu
1.5.6    Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer (§2 Abs. 3f. RPW)

 

Fachpreisrichter/innen mit Stimmrecht:

7.       Herr Prof. Dipl.-Ing. Thomas Knerer    Architekt, Dresden

 

Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter/innen zunächst ohne Stimmrecht:

Herr Dipl.-Ing Wolfgang Kirschner       Architekt, Leitung GME Erlangen

 

Stellvertretende Fachpreisrichter/innen ohne Stimmrecht:

zu 4) Frau Dipl. Ing. Ingrid Amann        Architektin, München

zu 5) Herr Dipl. Ing. Peter Wich             Landschaftsarchitekt, München

zu 7) Frau Dipl.-Ing. Eva Maria Lang    Architektin, Dresden

 

Sachpreisrichter/innen mit Stimmrecht:

3.       Frau Ursula Lanig                          Stadträtin, SPD- Stadtratsfraktion

4.       Herr Jörg Volleth                           Stadtrat, CSU- Stadtratsfraktion

 

Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter/innen zunächst ohne Stimmrecht:

Herr Dr. Herbert Kurz                             Leiter Amt für Soziokultur, Stadt Erlangen

 

Stellvertretende Sachpreisrichter/in:

zu 3) Frau Birgit Hartwig                       Stadträtin, SPD-Stadtratsfraktion

zu 4) Frau Gabriele Kopper                   Stadträtin, CSU-Stadtratsfraktion

zu 5) Frau Dr. Birgit Marenbach           Stadträtin, Grüne- Liste- Stadtratsfraktion

zu 6) N.N.                                                 FDP- Stadtratsfraktion

zu 7) Frau Sabine Wirsing                     München


 

Sachverständige, Berater (ohne Stimmrecht):

          Herr Hans Weller                           Deutsche Stiftung Denkmalschutz,
                                                                  Ortskurator Stadt Erlangen

 

 

Änderung zu

1.8.1    Entwurfs- und Konzepterläuterungen

(…)

Es werden Aussagen zur entwurfsleitenden Idee erwartet. Der Text soll des weiteren konzeptionelle Aussagen zu den folgenden Punkten beinhalten:

-        Umgang mit der Bausubstanz.

-        mögliche Hinweise auf Rahmengedanken zum umgebenden Freiraum,

-        Baukonstruktionen einschließlich Fassade,

-        kostensparende Bauweisen,

-        verwendete Materialien (Innen und Außen),

-        klimatechnische und energetische Konzepte,

-        bauphysikalische Maßnahmen,

-        Konzept der Barrierefreiheit

 

 

Änderung zu
1.9.1    Terminübersicht

Die Termine werden aktuell unter der Prämisse der Einhaltung des Preisgerichtstermins am 18./19.06.2015 angepasst.

 

 

Änderung zu
Teil 2   Wettbewerbsaufgabe

2.0       Ausgangssituation und Wettbewerbsaufgabe

(…)

Wettbewerbsaufgabe

(…)

Die o.g. Voruntersuchung hat mehrere mögliche Wege für die Umsetzung der Aufgabenstellung als realisierbar festgestellt, die sich in folgender Bandbreite bewegen:

 

-        Generalsanierung Bestand mit Nachverdichtung auf tragfähigen Bestandsgebäuden und/oder als eigenes Gebäude auf dem Grundstück,

-        Generalsanierung Bestand und Abbruch und Neubau "unwirtschaftlicher" Bestandsbauteile oder

-        Abbruch und Neubau des Gebäudekomplexes ohne Wahrung des Bestandes.

 

Die Besonderheit der Aufgabenstellung - die vordergründige Gegensätzlichkeit der planerischen Bandbreite von Sanierung mit Teilabbruch bis Totalabbruch und Neubau - ist der Ausloberin bewusst. Alle Lösungsansätze werden jedoch für die Wettbewerbsbearbeitung als gleichberechtigt und ebenbürtig angesehen. Die begründete Festlegung auf ein Konzept ist entwurfsabhängig und obliegt dem Wettbewerbsteilnehmer. Ebenso ist der Ausloberin klar, dass dies ein Abwägungsprozess ist.

 

 

Änderung zu
2.2.1    Ideenteil

Im Ideenteil sollen die Grundlagen für die zukünftige städtebauliche Gesamtplanung des Areals geschaffen werden. Ziel ist es, eine Gesamtbetrachtung des Areals für alle überbaubaren und erhaltenswerten Bauvolumina und Freiflächen im Sinne einer Masterplanung zu erarbeiten. Diese besteht aus dem Realisierungsteil Freizeitzentrum Frankenhof mit dem zusätzlich hinzugefügten und von der Ausloberin vorgegebenen Raumprogramm und weiteren ideenabhängigen Nutzungseinheiten auf den westlich gelegenen Freiflächen (incl. der Fläche des Hallenbads). Die darauf bestehenden Freisportflächen sind in ihrer Flächengröße zu erhalten. Die Flächen für die PKW-/ Fahrrad-Stellplätze (Nachweis der notwendigen Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen) sind gut überlegt und behutsam in die zu erhaltenden Freiflächen zu integrieren, um ein unangemessenes Eingreifen in den öffentlichen Stadtraum zu vermeiden.

Beim Ideenteil werden Angaben zu Volumina und zur äußeren Erschließung erwartet, sowie Aussagen, wie die Ideen zum Realisierungsteil passen.

 

Aufgabenbeschreibung

Die Aufgabe des Ideenteils umfasst das gesamte zur Verfügung stehende Grundstück mit ca. 11.900 m2 Gesamtfläche. Die zu erarbeitenden Lösungsvorschläge für die Neugestaltung des Frankenhofs und seiner Freiflächen, das zugehörige Parken, den Erhalt der schulischen Sport-flächen, Aufgabe des Hallenbades und potentielle Nachverdichtungen für Wohnen auf dem Areal sollen städtebauliche Vorgaben für die Zukunft unter Würdigung der hoch- und schützenswerten Grünflächen (Bestand) schaffen, die der innerstädtischen Qualität des Ortes gerecht werden.

 

 

Änderung zu
2.4.8    Stellplatzablöse, oberirdische Parkplätze

Es gilt die Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen. Nach dieser müssen ca. 160 Stellplätze nach-gewiesen werden. Der Ausloberin ist der mögliche Zielkonflikt zwischen Bestandserhalt vs. Stellplätze bewusst. Die Abwägung ist Teil des Entwurfs. Nicht nachgewiesene Stellplätze sollen abgelöst werden.

Für die im Ideenteil geplanten Nutzungen sind ebenso Stellplätze nachzuweisen. Dabei sollte vermieden werden, dass die Zu- und die Abfahrt über die verkehrsberuhigten Straßen bzw. über das allgemeine Wohngebiet erfolgt (Raumerstraße, Südliche Stadtmauerstraße). Vielmehr sollte darauf abgezielt werden, den Zu- und Abgangsverkehr über die Henke- und die Fahrstraße zu leiten.

 

 

Änderung zu

Teil 3   Beurteilung

3.0       Beurteilungskriterien

Die Kriterien sind in ihren Grundzügen für das gesamte Verfahren beizubehalten. Sie sollen vom Preisgericht in der Vorbesprechung der Wettbewerbsaufgabe entsprechend beraten werden.

 

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:

-        Städtebauliche Einbindung

-        Architektur

-        Funktion und Erschließung

-        Freiraumgestaltung und Baumerhalt

-        Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

-        Vollständigkeit der Unterlagen

Die Reihenfolge der Beurteilungskriterien spiegelt KEINE Prioritätensetzung wider.

 

 


Anlagen:        -