Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Ausgangssituation
In Absprache zwischen
Studierenden, Studentenwerk, der Friedrich-Alexander-Universität und der
Technischen Hochschule Nürnberg sowie den im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
(VGN) organisierten Verkehrsunternehmen beruht das einzuführende
Semesterticket-Modell auf zwei Komponenten: einem für alle Studierenden
verpflichtenden Solidarbeitrag (dem sog. Sockelbetrag), der mit zeitlichen
Einschränkungen zu Fahrten im gesamten VGN-Gebiet berechtigt, sowie einem fakultativ
erwerbbaren Zusatzticket, mit dem zeitlich unbegrenzt im Gesamtraum des VGN
gefahren werden kann (das sog. „Münchner Modell“).
Grundlage für die
Preisgestaltung des Angebots waren die Daten der verbundweiten Fahrgasterhebung
2012 des VGN sowie folgende Prämissen:
1.
Der
Tarifraum des VGN ist außergewöhnlich groß und zeichnet sich zudem durch seine
Polyzentralität aus. Beide Faktoren wirken sich maßgeblich auf die
Preisgestaltung aus. Nach den Verbundregeln des VGN dürfen außerdem keine
Tarife eingeführt werden, die zu Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen
führen würden, es sei denn, ein Dritter kommt für den Verlustausgleich der
Verkehrsunternehmen auf. Das derzeitige Mobilitätsverhalten der rund 53.000
Studierenden in Nürnberg, Fürth und Erlangen wurde im Rahmen einer
Verkehrserhebung untersucht. Das Ergebnis bildet die Basis für die Kalkulation
des Semestertickets auf Grundlage der Nichtschlechterstellungsgarantie der
Verkehrsunternehmen.
2.
Die
meisten Semestertickets in Deutschland sind reine Solidarmodelle und keine sog.
Sockelmodelle wie hier im Verbundgebiet (und in München), d.h. in den
Verkehrsverbünden der anderen Bundesländer wird in der Regel ein Gesamtsolidarbeitrag
von allen Studierenden erhoben. Vertragspartner der Verkehrsverbünde ist
normalerweise die jeweilige verfasste rechtsfähige Studierendenschaft. Aufgrund
der hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen gibt es in Bayern keine demokratisch
legitimierten Studierenden-Parlamente. Vertragspartner des VGN ist daher das
Studentenwerk als Anstalt des öffentlichen Rechts (Art. 95 Abs. 4 Satz 2
BayHSchG).
3.
Nach
Vorgabe des Studentenwerks muss die Höhe des Sockelbetrags unterhalb einer
durch Gerichtsurteile definierten Zumutbarkeitsgrenze liegen. Andernfalls
bestünde das Risiko einer erfolgreichen Klage, wenn Studierende, die nicht vom
Semesterticket profitieren, sich gegen die verpflichtende Zahlung wehren
möchten. Die Erfolgsaussichten können nicht abgeschätzt werden. Im
ungünstigsten Fall müsste das Studentenwerk aber allen Studierenden, die
geklagt haben bzw. dies nach einer entsprechenden – negativen –
Gerichtsentscheidung noch tun könnten, den Beitrag zurückzahlen, obwohl diese
in der Zwischenzeit die Möglichkeit hatten, das Semesterticket zu nutzen. Diese
Situation stellt sich für alle bayerischen Hochschulstandorte gleich dar. Aus
diesem Grund kann der VGN an Stelle eines reinen, für alle Studierenden
verpflichtenden Solidarmodells nur ein Sockelmodell anbieten. Die
Zumutbarkeitsgrenze liegt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus
dem Jahr 1999 in einem einzelnen Fall bei anteilig 1,62 % des monatlichen
BAföG-Höchstsatzes. Der Preis für den Sockelbetrag darf demzufolge nicht mehr als
65,12 Euro betragen.
4.
Die
preislichen Gestaltungsspielräume des Semestertickets werden durch die
Limitierung des Sockelbetrags stark eingeschränkt. Deshalb hängt die wirtschaftliche
Tragfähigkeit vor allem von der Kaufquote des fakultativen Zusatztickets ab.
Diese lässt sich für die Hochschulstandorte in Nürnberg, Fürth und Erlangen mit
einer gewissen Bandbreite nur abschätzen.
Angebot
Der notwendige, obligatorisch
zu entrichtende Sockelbetrag liegt zum Einführungszeitpunkt im Wintersemester
(WS) 2015/2016 bei 65 Euro für das gesamte Semester. Damit erhalten alle
Studierenden ohne Altersbegrenzung eine Fahrtberechtigung von Montag bis
Freitag in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag sowie samstags, sonntags
und an Feiertagen durchgehend von 0 bis 24 Uhr. Der Preis für das Zusatzticket,
das eine zeitlich unbegrenzte Nutzung beinhaltet, wird für das Wintersemester
2015/2016 bei 193 Euro angesetzt. Für den vollen Leistungsumfang im gesamten
Studienhalbjahr liegt der Betrag damit bei 258 Euro.
Der VGN ging zunächst von
einer angenommenen Kaufquote für das Zusatzticket von ca. 27 % aus. Vor dem
Hintergrund dieser sehr zurückhaltenden Erwartungen des VGN und der deutlich
größeren Erwartungen auf Seiten der Studierendenschaft und des Studentenwerks gehen
die Kommunen davon aus, dass rund 37,7 % der ca. 53.000 Studierenden in
Nürnberg, Fürth und Erlangen das Zusatzticket kaufen werden. Um einerseits den
Einführungspreis für das Semesterticket zu garantieren, aber andererseits auch
potentielle Verluste der Verkehrsbetriebe auszugleichen, falls weniger
Studierende als erwartet das Zusatzticket erwerben, haben die Oberbürgermeister
von Nürnberg, Fürth und Erlangen – vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Entscheidungsgremien
–erklärt, dass die Kommunen eine Ausfallbürgschaft für die Startphase zu
übernehmen würden. Diese beträgt für das Wintersemester 2015/2016 nach
Berechnungen des VGN 860.060 Euro, für das Sommersemester (SS) 2016 860.060
Euro zzgl. anteilig der jährlichen Tarifanpassung des VGN (Index). Gemessen an
den Anteilen der Gebietskörperschaften an den Einnahmen, die der VGN im Jahr
2012 durch Studierende erzielte, liegt der Anteil der Stadt Erlangen bei 14,76
%, also insgesamt ca. 254.000 Euro. Dieser Anteil und der entsprechende Betrag
können noch leicht variieren, da die Verhandlungen mit den Landkreisen noch
nicht abgeschlossen sind.
Ergänzend dazu ist ein sog.
Anreizmodell vorgesehen: Nach der Einführung im WS 2015/2016 wird im Frühjahr
2016 auf Basis der beiden Kaufquoten des WS 2015/2016 und des SS 2016 ein neuer
Preis für die folgenden beiden Semester festgelegt. Sollten zwischen 37,7 % und
50 % der Studierenden das Zusatzticket gekauft haben, so fließt dies preismindernd
in die Preiskalkulation des Semestertickets für die folgenden beiden Semester
ein. Voraussetzung für das Funktionieren des Anreizmodells ist die jährliche
Überprüfung der Kaufquoten. In die Preisfortentwicklung fließt außerdem die
jährliche Anpassung der VGN-Tarife gemäß der Kostensteigerungen
(VGN-Warenkorbindex) ein. Aufgrund des geringen Spielraums beim Sockelbetrag
(Abhängigkeit vom BAföG-Höchstsatz) sind Veränderungen des Preises lediglich
beim Zusatzticket wahrscheinlich.
Weiteres Vorgehen
Die Studierenden bereiten
derzeit eine Urabstimmung vor, die zwischen dem 12. und dem 21. Januar 2015
durchgeführt werden soll. Die Modalitäten der Abstimmung (nötige
Wahlbeteiligung, nötige Zustimmungsquote etc.) werden derzeit vom Studentenwerk
in Abstimmung mit den Studierenden geklärt.
Anlagen: