Betreff
Bebauungsplan Nr. 295 der Stadt Erlangen
- Erschließung Uni-Südgelände - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
611/032/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Für das Gebiet zwischen der Staudtstraße und der neu geplanten Zufahrtssituation im Bereich der Cauer- / Kurt-Schumacher-Straße ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

a)    Anlass und Ziel der Planung

 

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat in den vergangenen Jahren auch in ihrem Südgelände, in welchem die naturwissenschaftlichen und technischen Fakultäten u.a. angesiedelt sind, eine erfreuliche Entwicklung genommen: Neben einer regen Bautätigkeit (z.B. Neubau Chemikum 1. Bauabschnitt, Max-Plank-Institut) hat auch die Zahl der Studierenden auf derzeit ca. 11.000 zugenommen. Auf Grund der gegebenen Situation gehen hiermit bisher auch Parksuchverkehre durch Beschäftigte und Studierende in der Sebaldus-Siedlung und eine suboptimale Erschließung durch den ÖPNV (Bus) als wesentliche Probleme einher.

Des Weiteren steht der weitere Ausbau konkret z.B. mit dem Neubau des Interdisziplinären Instituts für nanostrukturierte Filme (IZNF), dem Neubau von Studentenwohnungen und einem Parkhaus mit ca. 600 Stellplätzen kurz bevor.

Aufgabe der in Erarbeitung befindlichen Masterplanung für das Uni-Südgelände, welche durch das Staatl. Bauamt in Auftrag gegeben wurde, ist es daher auch bezogen auf alle Verkehrsarten ein neues klares Ordnungsprinzip und freiräumliche Qualitäten zu schaffen, um den o.g. Problemen konzeptionell zu begegnen.

Als erste Maßnahme dieses Konzeptes soll eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Verbindungsstraße zwischen der Staudtstraße und der Erwin-Rommel-Straße gebaut werden. In einer zweiten Phase soll ein späterer Umbau bzw. die Zusammenlegung der bisherigen Einmündungen der Erwin-Rommel- und der Cauerstraße in die Kurt-Schumacher-Straße erfolgen.

Straßenplanerisches Ziel ist es, die technischen und naturwissenschaftlichen Fakultäten mit leistungsfähigen Anschlüssen unmittelbar an die Kurt-Schumacher-Straße anzubinden und so den Parksuchverkehr so weit als möglich abzufangen. Die Sebaldus-Siedlung soll zwar auch weiterhin nach Osten angebunden bleiben, durch trassierungstechnische und verkehrsrechtliche Maßnahmen (z.B. verkehrsberuhigter Bereich) aber an Attraktivität für den Parksuchverkehr der Universität verlieren. Fernerhin wird so auch die direkte Anbindung der naturwissenschaftlichen Fakultät durch den Bus erst möglich.

In einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Staatsministeriums des Innern, der FAU und der Stadt Erlangen am 25. November 2014 wurde die künftige Entwicklung einschl. der Ziele und Maßnahmen der Öffentlichkeit vorgestellt und erörtert, welche von den ca. 100 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern dem Grunde nach positiv aufgenommen wurden.

Die trassierungstechnische Maßnahmen wie Einsatz von Lichtsignalanlagen, Kreisverkehr bzw. Vorfahrtsberechtigungen sowie die hierfür notwendigen Fahrstreifen(längen) sind im Rahmen der weiteren Planungen zu konkretisieren. Diese Straßenplanungen werden dem UVPA zu gegebener Zeit zum Beschluss vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund bildet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 295 der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan eine geeignete Maßnahme, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Verbesserung der verkehrlichen Erschließung zu schaffen.

 

b)    Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 295 – Erschließung Uni-Südgelände – wird im Norden durch die Einmündung in die Staudtstraße, im Osten durch den Reichswald und die Kurt-Schumacher-Straße, im Süden durch die neu geplante Zufahrtssituation im Bereich der Cauer- / Kurt-Schumacher-Straße und im Westen durch bestehende Einrichtungen der naturwissenschaftlichen und technischen Fakultät der FAU begrenzt.

Er umfasst im Einzelnen mit einer Gesamtfläche von ca. 6,4 ha die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1946/624, 1946/646, 1946/647, 1946/652, 1946/655, 1946/658, 1946/659, 1946/662, 1946/665, 1946/666, 1946/667, 1946/670, 1946/678, sowie Teilflächen von den Flst. Nrn. 1946/593, 1946/595, 1946/596, 1946/613, 1946/614, 1946/615, 1946/653, 1946/657,  1946/679, 1946/685 – Gemarkung Erlangen –. Diese befinden sich im Eigentum des Freistaats Bayern und der Stadt Erlangen.

Der Geltungsbereich liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 bei.

 

c)    Planungsrechtliche Grundlage

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Erlangen 2003 (FNP) ist das Plangebiet weitestgehend als Sonderbaufläche „Universität“ dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

 

d)  Rahmenbedingungen

 

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind u.a. zu berücksichtigen:

  • Schallimmissionsschutz
    Die Anforderungen des Schallimmissionsschutzes im Hinblick auf die vorhandenen und künftigen Studentenwohnungen sind zu berücksichtigen.
  • Natur und Landschaft
    Die Anforderungen im Hinblick auf die Flora-Fauna-Habitat (FFH) Verträglichkeit, der vorhandenen Biotope gem. Art. 23 BayNatSchG und des speziellen Artenschutzes sind zu berücksichtigen. 

 

e)  Städtebauliche Ziele

Im Wesentlichen wird mit dem Bebauungsplan Nr. 295 die verkehrliche Neuordnung im Uni-Südgelände als Städtebauliches Ziel verfolgt. Im Einzelnen umfasst dies

  • die Erschließung der naturwissenschaftlichen und technischen Fakultäten für den motorisierten Individualverkehr durch eine klar und eindeutig definierte Straßenführung, welche die Sebaldus-Siedlung von Durchgangs- und Parksuchverkehr entlastet und
  • die Verbesserung im Bereich der ÖPNV-Anbindung sowie des Radverkehrs.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 295 – Erschließung Uni-Südgelände – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Aufstellung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen der Staudtstraße und der neu geplanten Zufahrtssituation im Bereich der Cauer- / Kurt-Schumacher-Straße nach den Vorschriften des BauGB.

 

b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.

Darüber hinaus sollen Ziele und Zwecke der Planung in einer öffentlichen Veranstaltung interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden.

 

c) Frühzeitige Behördenbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlage 1:       Übersichtslageplan mit Geltungsbereich     

Anlage 2:       Schematische Darstellung der neu geplanten Erschließungsstraßen und Parkhäuser

Anlage 3:       Planungen im Südgelände der Universität