- Erschließung Uni-Südgelände - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet zwischen der Staudtstraße und der neu geplanten
Zufahrtssituation im Bereich der Cauer- / Kurt-Schumacher-Straße ist ein
Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen
und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a)
Anlass
und Ziel der Planung
Die
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat in den vergangenen
Jahren auch in ihrem Südgelände, in welchem die naturwissenschaftlichen und
technischen Fakultäten u.a. angesiedelt sind, eine erfreuliche Entwicklung
genommen: Neben einer regen Bautätigkeit (z.B. Neubau Chemikum 1. Bauabschnitt,
Max-Plank-Institut) hat auch die Zahl der Studierenden auf derzeit ca. 11.000
zugenommen. Auf Grund der gegebenen Situation gehen hiermit bisher auch
Parksuchverkehre durch Beschäftigte und Studierende in der Sebaldus-Siedlung
und eine suboptimale Erschließung durch den ÖPNV (Bus) als wesentliche Probleme
einher.
Des
Weiteren steht der weitere Ausbau konkret z.B. mit dem Neubau des
Interdisziplinären Instituts für nanostrukturierte Filme (IZNF), dem Neubau von
Studentenwohnungen und einem Parkhaus mit ca. 600 Stellplätzen kurz bevor.
Aufgabe
der in Erarbeitung befindlichen Masterplanung für das Uni-Südgelände, welche
durch das Staatl. Bauamt in Auftrag gegeben wurde, ist es daher auch bezogen
auf alle Verkehrsarten ein neues klares Ordnungsprinzip und freiräumliche
Qualitäten zu schaffen, um den o.g. Problemen konzeptionell zu begegnen.
Als
erste Maßnahme dieses Konzeptes soll eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete
Verbindungsstraße zwischen der Staudtstraße und der Erwin-Rommel-Straße gebaut
werden. In einer zweiten Phase soll ein späterer Umbau bzw. die Zusammenlegung der bisherigen Einmündungen der
Erwin-Rommel- und der Cauerstraße in die Kurt-Schumacher-Straße erfolgen.
Straßenplanerisches Ziel ist es, die technischen und
naturwissenschaftlichen Fakultäten mit leistungsfähigen Anschlüssen unmittelbar
an die Kurt-Schumacher-Straße anzubinden und so den Parksuchverkehr so weit als
möglich abzufangen. Die Sebaldus-Siedlung soll zwar auch weiterhin nach Osten
angebunden bleiben, durch trassierungstechnische und verkehrsrechtliche
Maßnahmen (z.B. verkehrsberuhigter Bereich) aber an Attraktivität für den
Parksuchverkehr der Universität verlieren. Fernerhin wird so auch die direkte
Anbindung der naturwissenschaftlichen Fakultät durch den Bus erst möglich.
In
einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Staatsministeriums des Innern,
der FAU und der Stadt Erlangen am 25. November 2014 wurde die künftige
Entwicklung einschl. der Ziele und Maßnahmen der Öffentlichkeit vorgestellt und
erörtert, welche von den ca. 100 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern dem Grunde
nach positiv aufgenommen wurden.
Die trassierungstechnische Maßnahmen wie Einsatz von
Lichtsignalanlagen, Kreisverkehr bzw. Vorfahrtsberechtigungen sowie die hierfür
notwendigen Fahrstreifen(längen) sind im Rahmen der weiteren Planungen zu
konkretisieren. Diese Straßenplanungen werden dem UVPA zu gegebener Zeit zum
Beschluss vorgelegt.
Vor
diesem Hintergrund bildet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 295 der Stadt
Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan eine geeignete Maßnahme, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
nachhaltige Verbesserung der verkehrlichen Erschließung zu schaffen.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 295 – Erschließung Uni-Südgelände – wird
im Norden durch die Einmündung in die Staudtstraße, im Osten durch den Reichswald
und die Kurt-Schumacher-Straße, im Süden durch die neu geplante Zufahrtssituation
im Bereich der Cauer- / Kurt-Schumacher-Straße und im Westen durch bestehende
Einrichtungen der naturwissenschaftlichen und technischen Fakultät der FAU
begrenzt.
Er
umfasst im Einzelnen mit einer Gesamtfläche von ca. 6,4 ha die Grundstücke mit
den Flst.-Nrn. 1946/624, 1946/646, 1946/647, 1946/652, 1946/655, 1946/658,
1946/659, 1946/662, 1946/665, 1946/666, 1946/667, 1946/670, 1946/678, sowie
Teilflächen von den Flst. Nrn. 1946/593, 1946/595, 1946/596, 1946/613,
1946/614, 1946/615, 1946/653, 1946/657,
1946/679, 1946/685 – Gemarkung Erlangen –. Diese befinden sich im Eigentum
des Freistaats Bayern und der Stadt Erlangen.
Der
Geltungsbereich liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 bei.
c)
Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan Erlangen 2003 (FNP) ist das Plangebiet
weitestgehend als Sonderbaufläche „Universität“ dargestellt. Der Bebauungsplan
steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher
nicht erforderlich.
d) Rahmenbedingungen
Bei der
Aufstellung des Bebauungsplans sind u.a. zu berücksichtigen:
- Schallimmissionsschutz
Die Anforderungen des Schallimmissionsschutzes im Hinblick auf die vorhandenen und künftigen Studentenwohnungen sind zu berücksichtigen. - Natur und
Landschaft
Die Anforderungen im Hinblick auf die Flora-Fauna-Habitat (FFH) Verträglichkeit, der vorhandenen Biotope gem. Art. 23 BayNatSchG und des speziellen Artenschutzes sind zu berücksichtigen.
e)
Städtebauliche Ziele
Im Wesentlichen wird mit dem Bebauungsplan Nr. 295
die verkehrliche Neuordnung im Uni-Südgelände als Städtebauliches Ziel
verfolgt. Im Einzelnen umfasst dies
- die Erschließung der
naturwissenschaftlichen und technischen Fakultäten für den motorisierten
Individualverkehr durch eine klar und eindeutig definierte Straßenführung,
welche die Sebaldus-Siedlung von Durchgangs- und Parksuchverkehr entlastet
und
- die Verbesserung im Bereich der ÖPNV-Anbindung sowie des
Radverkehrs.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 295 –
Erschließung Uni-Südgelände – der Stadt Erlangen mit integriertem
Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplans für das Gebiet zwischen der Staudtstraße und der neu geplanten Zufahrtssituation
im Bereich der Cauer- / Kurt-Schumacher-Straße nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der
Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
Darüber hinaus sollen Ziele und Zwecke der
Planung in einer öffentlichen Veranstaltung interessierten Bürgerinnen und
Bürgern vorgestellt werden.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
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Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Schematische Darstellung der neu geplanten Erschließungsstraßen und Parkhäuser
Anlage 3: Planungen im Südgelände der Universität