1. Der Entwurfsplanung für die
Sanierung des Freibades West und dem Neubau eines Hallenbades wird zugestimmt.
Sie soll der Ausführungsplanung zugrunde gelegt werden. Die weiteren
Planungsschritte sind zu veranlassen.
2. Der Antrag aus der Bürgerversammlung vom 18.11.2014, im neuen Hallenbad einen Saunabereich vorzusehen, der dem Leistungsumfang nach dem bisherigen Saunabereich im Hallenbad Frankenhof entspricht, ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Erhalt der Freibad- und
Hallenbadkapazität in der Stadt Erlangen
In der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 18.11.2014 wurde mit knapper Mehrheit beantragt, dass im neuen Hallenbad ein Saunabereich vorgesehen wird und, dass die Leistungen vom Hallenbad Frankenhof für den Neubau übernommen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
3.1 Ausgangslage
Die
Vorentwurfsplanung des Projektes gemäß DA-Bau 5.4 wurde im Stadtrat in der Sitzung
vom 23.10.2014 beschlossen.
Der Betrieb, bzw. die Geschäftsbesorgung der Gesamtanlage nach Errichtung liegt bei den Erlanger Stadtwerken. Auf Grund der starken Vernetzung der 2 Maßnahmen – Sanierung des Freibades und Neubau des Hallenbades -, der erzielbaren Synergien im Bereich Raumnutzung, Technikauslastung und im Betrieb werden beide Projektanteile als ein gemeinsames Projekt gesteuert, geplant, und auch errichtet. Die Federführung für die Errichtung des Gesamtprojekts liegt bei der Stadt Erlangen im Referat Planen und Bauen.
In seiner Sitzung vom 25.07.2013 hatte der Stadtrat zwar beschlossen, dass die Stadt Erlangen alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, um das Hallenbad im Frankenhof so lange zu erhalten, bis ein neues Hallenbad mit Saunabereich errichtet worden ist. Damit wurde dem inhaltsgleichen Bürgerbegehren „Erhalt des Hallenbads im Frankenhof“ abgeholfen. Jedoch entfaltet dieser Beschluss für den Stadtrat nur eine Bindungswirkung von einem Jahr (Art. 18a Abs. 14 Satz 2 i.V.m. Abs. 13 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO -), so dass er an seinen Beschluss vom 25.07.2013 nicht mehr gebunden ist. Nach dem vorliegenden Nutzungskonzept der Erlanger Stadtwerke AG, das im beigefügten Schreiben vom 20.11.2014 (siehe Anlage) erläutert wird, ist nunmehr beabsichtigt, keinen klassischen Saunabetrieb mehr anzubieten, sondern einen sog. Vitalbereich mit einer „Trocken und Heiß – Sauna“ und einem „Feucht und Warm – Dampfbad“ einzurichten, der im Gegensatz zur herkömmlichen Sauna mit Badebekleidung benutzt wird. Dieser Vorschlag beruht darauf, dass ein Vitalbereich von den Badegästen deutlich besser angenommen wird als die klassische Sauna. Die Erlanger Stadtwerke planen aber für die Nutzer der klassischen Sauna, an bestimmten Tagen die Saunatemperatur zeitweise auf 90 Grad zu erhöhen und zusätzlich auch die textilfreie Nutzung des gesamten Hallenbadbereiches zu ermöglichen. Die Empfehlung der Bürgerversammlung im dort beschlossenen Antrag, im neuen Hallenbad wieder einen klassischen Saunabereich wie im Hallenbad Frankenhof vorzusehen, wird daher nicht weiterverfolgt.
3.2 Entwurfskonzept
Abbruch der bisherigen Hochbauten entlang der Damaschkestraße und
entlang der südlichen Grundstücksgrenze.
Errichtung folgender Gebäude:
- Eingeschossiger Gebäuderiegel entlang der Damaschkestraße für die
Freibadumkleiden, Duschen sowie einen Kiosk
- Zweigeschossiger Eingangsbereich mit Foyer und Kassen im EG, sowie
Personal- und Büroräumen im OG
- Ein an das Foyer anschließender eingeschossiger Gebäudeteil mit den
Hallenbadumkleiden und -sanitärbereichen und dem Lehrschwimmbecken.
- Danach in nördlicher Richtung anschließend der höhere, eingeschossige
Hallenbadgebäudeteil mit Schwimmer- und Kinderbecken, sowie Vitalbereich.
- Die Bereiche der Becken sind unterkellert. Hier ist die Haus- und
Badewassertechnik sowohl für das Hallen- als auch für das Freibad
untergebracht.
- Sanierung des Springerbeckens mit 10m-Sprunganlagen (Sprungturm)
- Außenanlagen mit Kinderspielplätzen, Erneuerung der Zaunanlage, etc.
Die
Gebäude werden in Massivbauweise errichtet. Durch die Verwendung von Passivhauskomponenten
werden die ENEV-Neubauwerte der Außenhülle um 25% unterschritten. Die
Hallenbadbereiche der Umkleiden, Sanitäranlagen, Becken und Vitalbereich
erhalten eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Der Wärmebedarf wird durch
den Anschluss an das durch die EStW zu erweiternde BHKW auf dem vorhandenen
Parkplatz gedeckt. Um einen möglichst wirtschaftlichen Betrieb des BHKW sicherzustellen,
sind lange, möglichst ununterbrochene Laufzeiten notwendig. Eine solare Unterstützung
bei der Energiebereitstellung wirkt diesem Konzept entgegen und wird deshalb
nicht vorgesehen.
Die
Barrierefreiheit ist in allen öffentlichen Bereichen des Hallen- und Freibades
gewährleistet. Ein Blindenleitsystem ist vorgesehen. Eine Abstimmung mit
Behindertenverbänden fand statt.
Die
Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan) sowie der
Erläuterungsbericht können den Anlagen entnommen werden.
3.3 Kosten
Entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung ergeben sich nachfolgend aufgelistete Gesamtkosten zzgl. 19% Mehrwertsteuer nach DIN 276
Zusammenstellung der Gesamtkosten Bau |
||
Kostengruppen nach DIN 276
(2003) |
Gesamtbetrag netto |
|
100 |
Grundstück |
--- € |
200 |
Herrichten und Erschließen |
533.621 € |
300 |
Bauwerk – Baukonstruktion |
8.643.165 € |
400 |
Bauwerk – Technische
Anlagen |
4.618.182 € |
500 |
Außenanlagen |
1.684.387 € |
600 |
Ausstattung und Kunstwerke |
10.000 € |
700 |
Baunebenkosten |
3.717.445 € |
|
Gesamtkosten Bau |
19.206.800 € |
Gegenüber dem Vorentwurf wird das BHKW und die Ausstattung rein von den ESTW finanziert.
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden. Bei berechneten Gesamtkosten in Höhe von 19.206.800 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 17.286.120 € und 21.127.480 € liegen
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Das
Finanzierungsmodell zwischen Stadt und ESTW wird derzeit abschließend erarbeitet.
Derzeit im HH-Entwurf 2015 vorgesehene Ansätze:
Investitionskosten: |
15.087.000
€ |
bei
IPNr.: 424.401 (HH-Entwurf 2015ff: Neubau Hallenbad mit 8,3 Mio und Sanierung
Freibad mit 6,787 Mio) |
|
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Korrespondierende Einnahmen (FAG-Mittel für Neubau Hallenbad) |
2.000.000
€ |
bei
IPNr.: 424.401ES |
|
Weitere
Ressourcen: Refinanzierung EStW |
6.300.000 € |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind in Höhe von 15 Mio € netto vorhanden auf IvP-Nr. 424.401
sind nicht vorhanden: Mehrkosten in Höhe von 4.300.000 € netto sind nachgemeldet, siehe Beschlussvorlage im HFPA am 03.12.2014. Der Anteil Neubau Hallenbad wird refinanziert.
Die Refinanzierung des Hallenbadanteils durch die ESTW erfolgt über die IP.Nr. 424.401. Details werden noch abschließend festgelegt.
Zuschuss
Da das Hallenbad als Schulschwimmhalle genutzt wird, sind die Kosten für die notwendigen Hallenbad-Flächen nach FAG förderfähig.
Ein entsprechender Zuschussantrag wurde bei der Regierung von Mittelfranken bereits eingereicht.
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
18.11.2014, gez. Deuerling
Anlagen: 1 Erläuterungsbericht
2 Pläne
3 Stellungnahme der ESTW