Betreff
Hochwasserschutzmaßnahmen Schwabach
Vorlage
31/040/2014
Aktenzeichen
I/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung und der Sachvortrag durch den Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg, Herrn Fitzthum, dient zu Kenntnis.


Mit Beschluss vom 24.09.2009 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Hoch-wasserschutzmaßnahmen an der Schwabach einzuleiten.

 

Die Schwabach ist als Gewässer II. Ordnung vom Freistaat Bayern vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zu unterhalten und ggf. auszubauen. Die Errichtung der Hochwasserschutzmaßnahmen stellt einen Gewässerausbau dar. Die Planung und die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen liegen in der Zuständigkeit des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg. Die Stadt Erlangen als untere Wasserrechtsbehörde ist für die Durchführung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zuständig. Ferner hat sich die Stadt Erlangen als Gemeinde nach den Vorgaben des „Hochwasserschutz - Aktionsprogramms 2020“  des Freistaates Bayern an den Kosten der Maßnahmen in Höhe von 50 % zu beteiligen. Mit Beschluss vom 24.09.2009 hat der Stadtrat hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000,-- € bereitgestellt.

 

Im Rahmen der Planungen zum Hochwasserschutz an der Schwabach hat das Wasserwirt-schaftsamt  Nürnberg im August 2013  weitergehende Untersuchungen zur Standsicherheit des bestehenden Uferverbaus westlich der Essenbacher Brücke durchführen lassen. Das beauftragte Ingenieurbüro Gartiser, Germann & Piewak ist in seinem Untersuchungsbericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die Standsicherheit des bestehenden Uferausbaus aus Sandsteinmauer und Spundwänden nicht nachgewiesen werden kann.

 

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat daraufhin seine Planungen dahingehend geändert, dass zunächst aus statischen Gründen auf beiden Uferseiten hinter den bestehenden Uferwänden eine Beton-Bohrpfahlwand eingebaut werden soll, auf die dann anschließend der eigentliche Hochwasserschutz aufgesetzt wird.

 

Da sich die hierfür benötigen Flächen weitestgehend nicht im Eigentum der Stadt Erlangen sondern im Eigentum Dritter befinden, mussten in den zurückliegenden Monaten sehr intensive Abstimmungsgespräche mit den Anliegern geführt werden. Im Ergebnis haben die Anlieger einen für den Einbau der Bohrpfahlwand erforderlichen Ufersteifen von 1 m Breite an die Stadt Erlangen kostenlos abgetreten. Für die übrigen Maßnahmen werden von den Anliegern Grunddienstbarkeiten zu Gunsten der Stadt Erlangen eingetragen.

 

 

Der weitere Zeitplan sieht folgende Schritte vor:

 

Öffentliche Vorstellung des Bauentwurfs im

Rahmen einer Informationsveranstaltung                            am 17.12.2014

 

Durchführung des wasserrechtlichen

Planfeststellungsverfahrens                                                 Januar bis Juni 2015

 

Durchführungsvereinbarung zwischen

dem Freistaat Bayern und der Stadt Erlangen                     Februar/März 2015

 

Erstellung der Ausführungsplanung                                      Juni bis August 2015

 

Vorbereitung und Vergabe                                                    August bis Oktober 2015

 

Ausschreibung und Vergabe                                                Oktober bis Dezember 2015

 

Vorbereitende Maßnahmen                                                  August bis November 2015

 

Umsetzung der Maßnahmen                                                Januar 2016 bis Dezember 2016


Anlagen:       

Anlage 1_Erläuterung der Hochwasserschutzmaßnahmen durch das  WWA
Anlage 2_Lageplan der geplanten Maßnahmen