Der Bericht der Verwaltung und der Sachvortrag durch den Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg, Herrn Fitzthum, dient zu Kenntnis.
Mit Beschluss vom 24.09.2009 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Hoch-wasserschutzmaßnahmen an der Schwabach einzuleiten.
Die Schwabach ist als Gewässer II. Ordnung vom Freistaat Bayern vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zu unterhalten und ggf. auszubauen. Die Errichtung der Hochwasserschutzmaßnahmen stellt einen Gewässerausbau dar. Die Planung und die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen liegen in der Zuständigkeit des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg. Die Stadt Erlangen als untere Wasserrechtsbehörde ist für die Durchführung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zuständig. Ferner hat sich die Stadt Erlangen als Gemeinde nach den Vorgaben des „Hochwasserschutz - Aktionsprogramms 2020“ des Freistaates Bayern an den Kosten der Maßnahmen in Höhe von 50 % zu beteiligen. Mit Beschluss vom 24.09.2009 hat der Stadtrat hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000,-- € bereitgestellt.
Im Rahmen der Planungen zum Hochwasserschutz an der Schwabach hat das Wasserwirt-schaftsamt Nürnberg im August 2013 weitergehende Untersuchungen zur Standsicherheit des bestehenden Uferverbaus westlich der Essenbacher Brücke durchführen lassen. Das beauftragte Ingenieurbüro Gartiser, Germann & Piewak ist in seinem Untersuchungsbericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die Standsicherheit des bestehenden Uferausbaus aus Sandsteinmauer und Spundwänden nicht nachgewiesen werden kann.
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat daraufhin seine Planungen dahingehend geändert, dass zunächst aus statischen Gründen auf beiden Uferseiten hinter den bestehenden Uferwänden eine Beton-Bohrpfahlwand eingebaut werden soll, auf die dann anschließend der eigentliche Hochwasserschutz aufgesetzt wird.
Da sich die hierfür benötigen Flächen weitestgehend nicht im Eigentum der Stadt Erlangen sondern im Eigentum Dritter befinden, mussten in den zurückliegenden Monaten sehr intensive Abstimmungsgespräche mit den Anliegern geführt werden. Im Ergebnis haben die Anlieger einen für den Einbau der Bohrpfahlwand erforderlichen Ufersteifen von 1 m Breite an die Stadt Erlangen kostenlos abgetreten. Für die übrigen Maßnahmen werden von den Anliegern Grunddienstbarkeiten zu Gunsten der Stadt Erlangen eingetragen.
Der weitere Zeitplan sieht folgende Schritte vor:
Öffentliche Vorstellung des Bauentwurfs im
Rahmen einer Informationsveranstaltung am 17.12.2014
Durchführung des wasserrechtlichen
Planfeststellungsverfahrens Januar bis Juni 2015
Durchführungsvereinbarung zwischen
dem Freistaat Bayern und der Stadt Erlangen Februar/März 2015
Erstellung der Ausführungsplanung Juni bis August 2015
Vorbereitung und Vergabe August bis Oktober 2015
Ausschreibung und Vergabe Oktober bis Dezember 2015
Vorbereitende Maßnahmen August bis November 2015
Umsetzung der Maßnahmen Januar 2016 bis Dezember 2016
Anlagen:
Anlage 1_Erläuterung der Hochwasserschutzmaßnahmen durch
das WWA
Anlage 2_Lageplan der geplanten Maßnahmen