Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen/Auszahlungen um
Kostenstelle [208190 |
Produkt 31290020 |
78.170,71 € für |
|
Sachkonto [531501 Zuschüsse an
verbundene Unternehmen |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung/Mehreinnahme
Kostenstelle [202090 |
in Höhe von |
78.170,71 € bei |
|
Produkt [61110020 |
Sachkonto [401301 Gewerbesteuer |
1. Ressourcen
Bei den Eingliederungsaktivitäten der GGFA zur Integration von SGB II-Empfängern in den Ar-beitsmarkt sind Mehrausgaben in Höhe von 78.170,71 € angefallen, die nicht durch Bundesmittel gedeckt sind. Mit Beschluss des Stadtrates vom 07.02.2013 wurde beschlossen, dass Ref. II im Rahmen einer Mittelbereitstellung die Mehrausgaben der GGFA erstattet. Die GGFA hat inzwischen die Mittelauszahlung in der vorgenannten Höhe beantragt.
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur
Verfügung |
0 € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
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Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
|
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
|
|
|
Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
0 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
78.170,71
€ |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
einmalig für das Haushaltsjahr 2014
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Um die
möglichst umfassende Ausschöpfung der SGB II-Eingliederungsmittel des Bundes im
Haushaltsjahr 2013 durch die GGFA zu erleichtern, hat der Stadtrat mit
Beschluss vom 07.02.2013 festgelegt, zugunsten der GGFA für die Erfüllung
dieser Integrationsaufgabe eine
Überziehungsgarantie bis zu 90.000 € zu übernehmen.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen
bei der Gewerbesteuer gedeckt.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Es wird auf den Beschluss des Stadtrates vom 07.02.2013 über die
städtische Überziehungs-garantie für SGB II-Eingliederungsmittel im
Haushaltsjahr 2013 sowie auf den Beschluss des Haupt-, Finanz- und
Personalausschusses vom 23.07.2014 über den Bericht des Jahresabschlusses der
Gesellschaft zur Förderung der Arbeit (GGFA) AöR, verwiesen.
Anlagen: