Betreff
Einstellung von Gewerbesteuerprüfern - Zum Protokollvermerk ergänzend zum HFPA-Beschluss vom 14.05.2014 (Vorlage II/004/2014)
Vorlage
II/048/2014
Aktenzeichen
II/20
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Stadt Erlangen nimmt zum o.g. Protokollvermerk wie folgt Stellung:

 

Der Gesetzgeber hat den Kommunen ein Teilnahmerecht an Betriebsprüfungen der Finanz-verwaltung eingeräumt (§ 21 Abs. 1 bis 3 Finanzverwaltungsgesetz – FVG). Hierdurch wird den Gemeinden ermöglicht, ihre Rechte als Beteiligte schon im Steuerermittlungsverfahren auszuüben. Allerdings ist hierzu erforderlich, dass der betreffende Steuerpflichtige in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhält und die Außenprüfung im Gemeindebezirk erfolgt

(§ 21 Abs. 3 Satz 2 FVG). Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Betrieb seinen Hauptsitz hat. Insofern scheidet die kommunale Teilnahme an Außenprüfungen aus, wenn der Hauptsitz nicht in Erlangen ist. Diese Voraussetzung ist bei etlichen in Erlangen steuerpflichtigen Großunternehmen nicht erfüllt.

Die Stadt Erlangen nimmt bereits seit dem Jahr 2003 ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte im Steuerermittlungsverfahren (§ 21 Abs. 3 FVG) zur Gewerbesteuer wahr. Im Jahr 2003 wurde zwischen den in der Interkommunalen Zusammenarbeit organisierten Kommunen vereinbart, dass das Steueramt der Stadt Nürnberg auch für die Städte Fürth, Erlangen und Schwabach Betriebsprüfungen durchführt. Nach Auswertung der Probephase wurde im Jahr 2007 entschieden, die kommunalen Betriebsprüfungen in allen beteiligten Städten unbefristet weiterzuführen. Die kommunale Prüfungsteilnahme erstreckt sich hauptsächlich auf die Überprüfung der Zerlegungsgrundlagen und Zerlegungsmaßstäbe sowie der Betriebsstätteneigenschaften. Die kommunalen Prüfer haben kein eigenes Prüfrecht, sie dürfen die Finanzbeamten lediglich begleiten. Im Übrigen ändert das Finanzamt den Grundlagenbescheid nur, wenn es die Rechtsauffassung der Kommune teilt.

Der IZ-Prüfer nahm für Erlangen im Jahr 2014 an neun Außenprüfungen teil. Eine Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, bei 5 Prüfungen ergaben sich keine Änderung und 3 Prüfungen führten insgesamt zu einer Gewerbesteuermehrung von ca. 47.000 €.

Das in Köln praktizierte Modell kann nicht auf Erlangen übertragen werden. Die Gewerbe-steuereinnahmen 2013 betrugen in Köln ca. 980 Mio. Euro. In Köln waren im Jahr 2012 acht Personen und im Jahr 2013 zehn Personen mit Betriebsprüfungen befasst (sieben Prüfer, ein Sachgebietsleiter, zwei Personen ausschließlich zur Klärung von Haftungsfragen). An Kosten eines Arbeitsplatzes sind je Prüfer ca. 110.000 Euro angefallen. Aufgrund der Prüfungen wurden Gewerbesteuermehrerträge von 4,4 Mio. Euro 2012 bzw. von 10,8 Mio. Euro 2013 erreicht. Somit entfielen auf die Prüfer Mehrerträge von je 550.000 Euro bzw. 1,08 Mio. Euro. Recherchen haben ergeben, dass die Stadt Köln im Kalenderjahr 2013 an ca. 1.250 Außenprüfungen (davon 110 Fälle mit kassenwirksamen Mehrergebnis) teilgenommen hat, wobei es sich insbesondere um Fälle der Groß- und Konzernprüfung handelte. Klein- und Kleinstbetriebe sind hier nur mit ca. 10 % enthalten.

Die Stadt Köln kann als Millionenstadt hinsichtlich ihrer Firmenstruktur aus dem Vollen schöpfen. So haben z.B. folgende Firmen ihren Hauptsitz in Köln: RWE Power, Kaufhof Holding, Flughafen Köln-Bonn, Lufthansa, REWE, die Autohersteller mit deutschen Zentralen wie Ford of Europe,
Citroen-Peugeot, Toyota, Versicherungen wie AXA, Generali, Gothaer, DKV.

Bekanntermaßen haben eher kleinere Firmen ihren Hauptsitz in Erlangen. Die Unterneh-mensstruktur von Köln ist mit der von Erlangen kaum vergleichbar.

Derzeit kann nicht gesehen werden, dass sich zusätzliche eigene Betriebsprüfer auch nur annähernd „rechnen“.

Die Städte Nürnberg, Fürth und Schwabach haben kein Interesse signalisiert, über die be-stehende Regelung hinaus tätig zu werden. Die bestehende Regelung hat sich bewährt und eine Ausweitung der Prüfungsteilnahmen wird als nicht wirtschaftlich erachtet.


Anlagen:        Protokollvermerk aus der HFPA Sitzung vom 14.05.2014