Betreff
Abschluss einer für den Wirkbetrieb notwendigen Vereinbarung zur Übernahme des Betriebskostenanteils für die Nutzung des BOS-Digitalfunks
Vorlage
37/008/2014
Aktenzeichen
OBM/ZV/37AL
Art
Beschlussvorlage

Die für den Wirkbetrieb notwendige Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern zur Übernahme des kommunalen Betriebskostenanteils im Zusammenhang mit der Nutzung des BOS-Digitalfunks (siehe Anlage) wird geschlossen.


Die Einführung des BOS-Digitalfunks in Bayern schreitet kontinuierlich voran. Die notwendigen Sendeeinrichtungen für ein flächendeckendes Digitalfunknetz stehen in Mittelfranken zur Verfügung. Die Integrierte Leitstelle (ILS) Nürnberg soll im Sommer 2015 technisch soweit ertüchtigt sein, dass der Funkverkehr zwischen der ILS und der Wachzentrale und den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr Erlangen über BOS-Digitalfunk durchgeführt werden kann.

 

Neben der Beschaffung der digitalen Endgeräte und der Einrichtung einer Taktisch-Technischen Betriebsstelle bei der Feuerwehr Erlangen und der anteiligen Mitfinanzierung der personellen und der technischen Ertüchtigung der ILS Nürnberg, was im Rahmen der Erstausstattung und Ersterrichtung mit entsprechenden Fördersätzen durch den Freistaat Bayern bezuschusst wird, wurde im Jahr 2009 zwischen dem Freistaat Bayern und den Kommunalen Spitzenverbänden folgendes vereinbart:

Die Kommunen beteiligen sich an den für den Betrieb des BOS-Digitalfunks anfallenden Betriebskosten, neben der mietfreien Zurverfügungstellung von Antennenstandorten, die mit drei Millionen Euro Jahresbeitrag bewertet werden, mit einem Festbetrag von drei Millionen Euro jährlich (siehe Anlagen). Die Kostenbeteiligung setzt mit vollständiger Bereitstellung des BOS-Digitalfunknetzes (voraussichtlich 2016) ein und dauert bis einschließlich 2024. Hierfür gilt es nun, seitens der Stadt Erlangen eine entsprechende Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zu schließen. Für den Zeitraum nach 2024 wird über die Betriebskostenbeteiligung zu entsprechendem Zeitpunkt neu entschieden. Die Verrechnung soll einmal jährlich mit den zugewiesenen FAG-Leistungen erfolgen. Die Regelung sieht vor, den Anteil der 96 Landkreise und kreisfreien Städte an den drei Millionen Euro jährlich auf der Grundlage der Einwohnerzahl festzulegen. Dies bedeutet unter der Berücksichtigung der derzeitigen Einwohnerzahlen für die Stadt Erlangen einen Betriebskostenanteil von rund 25.500 Euro im Jahr. Die zu unterschreibende Vereinbarung soll zum 01.01.2015 in Kraft treten.


Anlagen:        - Schreiben des Staatssekretärs des Bayerischen Staatsministerium des

                          Innern, für Bau und Verkehr

                        - Vereinbarung zur Übernahme des kommunalen Betriebskostenanteils im

                          Rahmen des BOS-Digitalfunks