Betreff
Berücksichtigung Trassenkorridor StUB beim Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung Dormitz; Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
VI/014/2014
Aktenzeichen
Ref. VI
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die anliegende Stellungnahme abzugeben.


Das Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung Dormitz wurde am 20.12.2013 eingeleitet. Die Planunterlagen "für die Verlegung der Staatsstraße 2240 Erlangen-Eschenau bei Dormitz..." oder umgangssprachlich für die Ortsumgehung Dormitz liegen vom 03.11.2014 bis 02.12.2014 im Rathaus Dormitz zur Einsichtnahme aus.

Eine Berücksichtigung der Stadt-Umland-Bahn StUB erfolgt hierin nicht.

Bis spätestens 16.12.2014 müssen die Einwendungen schriftlich beim zuständigen Staatlichen Bauamt in Bamberg vorliegen.


Anlagen:        Entwurf der Stellungnahme der Stadt Erlangen