Die Regelungen für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2015 in der vorgelegten angepassten Fassung (siehe Anlage).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aktualisierung der Budgetierungsregeln.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bedingt durch organisatorische Änderungen (Ämterneugliederung) sowie die neue Stadtrats-geschäftsordnung werden eine Anpassung der Ämterbudgets sowie eine redaktionelle Überarbeitung notwendig. Zur Klarstellung erfolgte auch noch eine Aktualisierung für die verwaltungs-internen Leistungsverrechnungen sowie Benennung von Ansprechpartnern für verschiedene Bereiche von Amt 20.
Die Ämterneugliederung bedingte eine Änderung der Gliederungspunkte 1.1.1, 1.1.2, 1.2.10 und der Anlage der Budgetierungsregeln.
Die Bereiche Budgetcontrolling und Mittelnachbewilligung (Gliederungspunkte 1.2.5 und 1.2.6) wurden ausführlicher beschrieben.
Die Regelungen zur verwaltungsinternen Leistungsverrechnungen (Gliederungspunkte 1.2.7) wurden in den Budgetierungsregeln textlich ergänzt.
Im Bereich der Besetzung von Planstellen (3.2.2) wurde auf die Zuständigkeit nach der Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Stadtrates verwiesen.
Die Regelung für Online-Zugänge zu Bücher und Zeitschriften (2.4.3) wurde neu aufgenommen.
Daneben fanden mehrere redaktionelle Überarbeitungen zur besseren Lesbarkeit bzw. zur Klarstellung statt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen: Budgetierungsregeln 2015