Sanierung Albert-Schweitzer-Gymnasium - Änderung der Planung (DA-Bau 9.1) - Flachdachsanierung Atriumbau und Klassenhaus
Die Verwaltung wird beauftragt, die Flachdachsanierung des Atriumbaus Bauteil B und des Klassenhauses Bauteil A als zusätzliche Maßnahme im Rahmen der Schulsanierung in Ergänzung des DA-Bau-Beschlusses vom 27.11.2012 (BWA 242/260/2012) durchzuführen und die Kosten in Höhe von 595.000,- € zur FAG-Förderung nachzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
· Schutz der sanierten Bausubstanz durch neue Dachabdichtung
· Verbesserung der energetischen Bilanz des ASG
· Förderung der energetischen Sanierungsmaßnahmen durch das Förderprogramm Energiekredit Kommunal Bayern der BayernLabo (Förderbedingungen wie KFW mit besseren Konditionen)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
· Ausbau und Entsorgung der vorhandenen Mineralwolledämmung
· Erneuerung der Holzschalung
· Einbau einer neuen Wärmedämmung (U-Wert nach Sanierung 0,12 W/m²K)
· Einbau einer neuen Dachabdichtung einschl. Ausbildung aller Bauteilanschlüsse und Umbau der Entwässerung zu vorgehängten Entwässerungsrinnen auf die bestehenden Regenfallrohre
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1 Ausgangslage
Am ASG ist zwischen 2001 und 2004 in 3 Bauabschnitten eine
Photovoltaikanlage des Vereins Sonnenenergie Erlangen e.V. mit einer
Nennleistung von 67 KWpeak installiert worden. Vor 4 Jahren wurde zusätzlich
eine Photovoltaikanlage als Schülersolaranlage mit 5-6 KWpeak installiert. Die
Photovoltaikanlagen gehören zu den ersten, größeren Anlagen in Erlangen.
Atriumbau Klassenhaus
Luftbild des Albert-Schweitzer-Gymnasiums –
Dompfaffstraße 111
Bei Planung und Vorbereitung der Schulsanierung wurde davon
ausgegangen, dass die Flachdachflächen des Atriumbaus und Klassenhauses erst
nach Ablauf des Mietvertrages mit dem Betreiber der PV-Anlagen ab 2024 zur
Sanierung anstehen.
Wassereinbrüche bei Starkregenfällen im August und
September 2014 haben aber gezeigt, dass die Dichtheit der Dachabdichtung nicht
mehr gewährleistet ist. Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und zum Schutz
der sanierten Bausubstanz ist es daher notwendig, dass die Flachdächer bereits
jetzt im Zuge der Schulsanierung neu abgedichtet werden müssen.
3.2 Sanierungskonzept
Bei der Erneuerung der Flachdächer
werden die vorhandenen Abdichtungsbahnen einschließlich Holzschalung
zurückgebaut, um die schadstoffbelastete Mineralwolledämmung im Deckenhohlraum
auf den Stahlbetondecken auszubauen und zu entsorgen. Auf einer neuen
Holzschalung wird eine druckfeste neue Wärmedämmung (Dicke = ca. 20 cm) und
Abdichtung eingebaut.
Zur Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten
werden die vorhandenen Photovoltaikanlagen abgebaut und seitlich gelagert. Nach
den erfolgten Dachsanierungen werden die Anlagen wieder aufgestellt und können
so langfristig zu einer regenerativen Stromerzeugung in Erlangen beitragen.
3.3 Möglicher Ablauf/Termine
Die neue Flachdachabdichtung soll zeitlich
wie folgt ausgeführt werden:
1. Dachabdichtung Atriumbau im Bauabschnitt 2B der Generalsanierung im Frühjahr 2015 (Ausführungszeitraum witterungsabhängig zwischen März und Mai 2015)
2. Dachabdichtung Klassenhäuser in den
jeweiligen Bauabschnitten BA 3 - 4 der Generalsanierung zwischen Herbst 2015
bis Ende 2017
Die
Flachdachabdichtungsarbeiten sollen als Gesamtleistung an eine Firma vergeben
werden. Um den vorgenannten Zeitplan einhalten zu können, ist es notwendig im
Januar 2015 ein Vergabeverfahren für diese Arbeiten durchzuführen
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
4.1 Kosten
Kosten der Flachdachsanierung Atriumbau und Klassenhäuser nach Kostenberechnung vom 6.11.2014:
KGR 300
Abbruch- und Dachabdichtungsarbeiten sowie
Zusätzliche Gerüstarbeiten (BA 2A) Atriumbau ca. 311.500 €
Abbruch- und Dachabdichtungsarbeiten Klassenhäuser
und Zwischenbau (BA 3A-4) ca. 253.500 €
KGR 700
Nebenkosten ca. 30.000 €
Gesamtkosten Dachsanierung ca. 595.000 €
4.2 Zuschüsse und Einsparungen
Durch die vorgesehenen
Flachdachsanierungsarbeiten wird eine Einsparung von Bauunterhaltsaufwendungen
in den nächsten Jahren erreicht.
Diese Kostenersparnis kann monetär nicht
erfasst werden, da evtl. erforderliche Notabdichtungsmaßnahmen kurzfristig nach
Eintreten eines Schadensfalles ausgeführt werden müssen.
Die
Flachdachsanierungsarbeiten werden mit einer Änderungsanzeige der Regierung von
Mittelfranken mitgeteilt und es soll erreicht werden, dass die Kosten als
zuweisungsfähig anerkannt werden. Da die nachträgliche Anerkennung nach FA ZR
2006 eine Kann-Bestimmung ist, können etwaige Zuschüsse nach FAG (Fördersatz
beim ASG nach vorläufig 37 %) nicht fest eingeplant werden.
Da mit den zusätzlichen Flachdachsanierungsarbeiten
durch die neue Wärmedämmung bei der Schulsanierung die energetischen Vorgaben
eines KFW-Effizienzhauses 100 (=Neubaustandard) eingehalten werden, wird zudem
parallel zur Erstellung der Beschlussvorlage über Amt 20 dafür ein Förderantrag
eingereicht (Antragsschluss für 2014 ist Mitte Dezember deshalb ist die
parallele Einreichung notwendig).
Im Förderprogramm Energiekredit Kommunal Bayern der
BayernLabo wird ein Darlehen über max. 500 € pro m² beheizter Nettonutzfläche
bei Erreichen eines Effizienzhausniveaus gewährt. Dieses Darlehen (beim ASG
max. rd. 4.600.000 €) hat auf 10 Jahre Laufzeit einen Zinssatz von 0,00 %
Effektivzinssatz. Beim vorliegenden Effizienzhaus 100 gibt es darüber hinaus
einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % der energetischen Modernisierungskosten
(max. bis zu rd. 230.000 €). Es liegt eine Stellungnahme der Regierung MFR vor,
dass die Nutzung dieses Förderprogramms keine Kürzung der FAG-Förderung nach sich
ziehen würde.
In dem Förderprogramm ist im Rahmen eines
energetischen Gesamtkonzeptes, das bis auf die Flachdachsanierung bereits
Bestandteil der Schulsanierung ist, ein jährlicher Verwendungsnachweis zu
führen. Deshalb kann die Förderhöhe derzeit nicht exakt bestimmt werden.
Außerdem ist zu beachten, dass alle vorgesehenen energetischen Maßnahmen auch
auszuführen sind, da bei einem etwaigen Abbruch eine Rückabwicklung stattfinden
würde.
Investitionskosten: |
595.000,-€ |
bei
IPNr.: 217E.401 teilweise |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
BayernLabo Weitere Ressourcen |
210.000,-€ n. nicht bezifferbar |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
ca. 120.000,-€ sind vorhanden
auf IvP-Nr. 217E.401
ca. 475.000,-€ sollen aus vorhandenen Bauunterhaltsmitteln vorfinanziert werden
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: