Die Ausführungen der Verwaltung zur Abwicklung der 2 Baumaßnahmen am MTG – Sanierung / Neubau der Turnhalle und Generalsanierung des Schulhauses werden zur Kenntnis genommen.
Der Fraktionsantrag 256/2014 der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 05.11.2014 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Fraktionsantrag 256/2014 der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 05.11.2014
beantragt:
1.
Bildungs- und
Bauausschuss werden darüber informiert, weshalb die Sporthalle zwingend vor der
Generalsanierung des Schulhauses durchgeführt werden soll. Das Ziel muss die
Einhaltung des Zeitplanes der Generalsanierung bleiben!
2.
Es
wird ein Konzept zur Neuplanung des Sporthallenbaus (Zeitschiene) vorgelegt,
aus welchem ersichtlich wird, wann mit einem Hallenneubau begonnen werden kann.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Zu 1.:
Auf Grund der räumlichen Enge im Pausenhof des MTG müssen die Baustellen der Sporthalle und des Schulgebäudes zwingend zeitlich voneinander abgekoppelt, also hintereinander durchgeführt werden. Die Verwaltung empfiehlt jedoch aus folgendem Grund, zuerst die Sporthalle, dann das Schulgebäude anzupacken: Die Sporthalle hat den allgemein schlechteren Bauzustand. Vor allem die Dächer sind in sehr schlechter Verfassung, so dass immer wieder Wasserschäden auftreten. Dieser Zustand kann mit Reparaturen gerade noch ein bis zwei Jahre gehalten werden, eine längere Verzögerung ist nicht hinnehmbar, größere Unterhalts-investitionen in die alte Bausubstanz der Sporthalle sind jedoch nicht wirtschaftlich und auch nicht empfehlenswert.
Zu 2.:
Nach Zurückstellung des Sporthallenneubaus im BWA vom 07.11.2014 plant die Verwaltung folgenden zeitlichen Ablauf für die beiden Maßnahmen:
Sporthalle |
|
bis Februar 2015 |
Standortuntersuchung in
Varianten als Alternative zu der im BWA vorgestellten Neubaulösung mit
Festlegung und Beschluss für eine Variante. |
April 2015 |
Planung der ausgewählten
Sporthallenvariante |
Oktober 2015 |
Abgabe Zuschussantrag nach FAG |
Juni 2016 |
Baubeginn |
Ende 2017 |
Fertigstellung |
|
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Sanierung Schulgebäude |
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Juni 2015 |
Start VOF-Verfahren zur
Planerauswahl |
Januar 2016 |
Beginn der Planung |
Oktober 2017 |
Abgabe Zuschussantrag nach FAG |
Juni 2018 |
Beginn der Sanierung |
Ende 2021 |
Fertigstellung Sanierung |
Zum heutigen Zeitpunkt ist festzustellen, dass die Sporthallenmaßnahme und die Sanierung des Schulgebäudes zeitlich hintereinander und ohne Verzug beim Baubeginn der Schulsanierung möglich sind.
Voraussetzung: Die Finanzierung für beide Maßnahmen wird ausreichend und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Für die Sporthalle stehen im Haushaltsentwurf 2015 mit einem Betrag von 400.000 € ausreichend Mittel für die Planung zur Verfügung. Für die Schulsanierung werden im Jahr 2015 50.000 € für die Durchführung des VOF-Verfahrens zur Planerauswahl benötigt. Dieser Betrag ist noch nicht im Haushaltsentwurf enthalten und muss zur Einhaltung des oben aufgezeigten Zeitplans noch im Haushalt 2015 eingestellt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag 256/2014 der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 05.11.2014