Betreff
Sanierung der MTG-Sporthalle und Generalsanierung des MTG - Fraktionsantrag 256/2014 der ÖDP-Stadtratsgruppe
Vorlage
242/042/2014
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung zur Abwicklung der 2 Baumaßnahmen am MTG – Sanierung / Neubau der Turnhalle und Generalsanierung des Schulhauses werden zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag 256/2014 der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 05.11.2014 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Fraktionsantrag 256/2014 der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 05.11.2014 beantragt:

1.    Bildungs- und Bauausschuss werden darüber informiert, weshalb die Sporthalle zwingend vor der Generalsanierung des Schulhauses durchgeführt werden soll. Das Ziel muss die Einhaltung des Zeitplanes der Generalsanierung bleiben!

2.    Es wird ein Konzept zur Neuplanung des Sporthallenbaus (Zeitschiene) vorgelegt, aus welchem ersichtlich wird, wann mit einem Hallenneubau begonnen werden kann.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zu 1.:

Auf Grund der räumlichen Enge im Pausenhof des MTG müssen die Baustellen der Sporthalle und des Schulgebäudes zwingend zeitlich voneinander abgekoppelt, also hintereinander durchgeführt werden. Die Verwaltung empfiehlt jedoch aus folgendem Grund, zuerst die Sporthalle, dann das Schulgebäude anzupacken: Die Sporthalle hat den allgemein schlechteren Bauzustand. Vor allem die Dächer sind in sehr schlechter Verfassung, so dass immer wieder Wasserschäden auftreten. Dieser Zustand kann mit Reparaturen gerade noch ein bis zwei Jahre gehalten werden, eine längere Verzögerung ist nicht hinnehmbar, größere Unterhalts-investitionen in die alte Bausubstanz der Sporthalle sind jedoch nicht wirtschaftlich und auch nicht empfehlenswert.

 

 

 

 

Zu 2.:

Nach Zurückstellung des Sporthallenneubaus im BWA vom 07.11.2014 plant die Verwaltung folgenden zeitlichen Ablauf für die beiden Maßnahmen:

 

Sporthalle

 

bis Februar 2015

Standortuntersuchung in Varianten als Alternative zu der im BWA vorgestellten Neubaulösung mit Festlegung und Beschluss für eine Variante.

April 2015

Planung der ausgewählten Sporthallenvariante

Oktober 2015

Abgabe Zuschussantrag nach FAG

Juni 2016

Baubeginn

Ende 2017

Fertigstellung

 

 

Sanierung Schulgebäude

Juni 2015

Start VOF-Verfahren zur Planerauswahl

Januar 2016

Beginn der Planung

Oktober 2017

Abgabe Zuschussantrag nach FAG

Juni 2018

Beginn der Sanierung

Ende 2021

Fertigstellung Sanierung

 

Zum heutigen Zeitpunkt ist festzustellen, dass die Sporthallenmaßnahme und die Sanierung des Schulgebäudes zeitlich hintereinander und ohne Verzug beim Baubeginn der Schulsanierung möglich sind.

Voraussetzung: Die Finanzierung für beide Maßnahmen wird ausreichend und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Für die Sporthalle stehen im Haushaltsentwurf 2015 mit einem Betrag von 400.000 € ausreichend Mittel für die Planung zur Verfügung. Für die Schulsanierung werden im Jahr 2015 50.000 € für die Durchführung des VOF-Verfahrens zur Planerauswahl benötigt. Dieser Betrag ist noch nicht im Haushaltsentwurf enthalten und muss zur Einhaltung des oben aufgezeigten Zeitplans noch im Haushalt 2015 eingestellt werden.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag 256/2014 der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 05.11.2014