Betreff
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF): Antrag für ein Flüchtlingsprojekt – Kofinanzierungsanteil der Stadt Erlangen 2015 - 2018
Vorlage
13/025/2014
Aktenzeichen
OBM/13-4
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag für das im Sachbericht beschriebene Projekt zu stellen. Sollte die Stadt Erlangen den Zuschlag erhalten, ist geplant, die notwendigen Haushaltsmittel per Mittelbereitstellung zur Verfügung zu stellen.


Aufgrund der kontinuierlichen Zuweisung von Flüchtlingen nach Erlangen wurde das Bürgermeister- und Presseamt/SG 13-4 von OBM beauftragt, einen Projektantrag in dem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ende Oktober neu aufgelegten Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds „AMIF“ zu stellen.

Der neue Fonds umfasst die Förderperiode 2014 bis 2020 und deckt mit seinen Schwerpunkten "Gemeinsames Europäisches Asylsystem", "Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration" sowie "Rückkehr" im Wesentlichen die Bereiche ab, die bisher durch den EFF, EIF und RF gefördert wurden.
Die Antragstellung erfolgt zusammen mit der MP Plus GmbH für die „Nationale Priorität 1 Aufnahme- und Asylsysteme“ und dem Maßnahmenbereich "Gewährung und Fortentwicklung der angemessenen Aufnahme für Asylbewerber" für 36 Monate im Zeitraum 2015 – 2018.


Nach den Vorgaben des Fonds sollen die geplanten Maßnahmen folgende Punkte umfassen:

  • Maßnahmen zur standardisierten Erstorientierung und Vermittlung einfacher deutscher Sprachkenntnisse
  • Entwicklung und Umsetzung eines bedarfsorientieren und standardisierten Beratungs- und Betreuungsprogramms
  • Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz

 

Das Hauptanliegen des geplanten Projektes ist der Aufbau einer koordinierten Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen, welches auf die Befähigung zur Eigenständigkeit von Flüchtlingen und Integration in die städtische Gesellschaft abzielt. Dabei sollen folgende Ziele verfolgt werden:

 

ZIEL 1: Aufbau eines „Netzwerkes Flüchtlingsarbeit“, d.h.

  • Einbindung der unterschiedlichen Akteure in eine organsierte und abgestimmte Flüchtlingsarbeit bzw. optimierte Vernetzung mit den Organisationen der Flüchtlingsarbeit
  • Herstellung von Transparenz, Vernetzung und Koordination der Aktivitäten und Angebote im Bereich der Flüchtlingsarbeit

 

ZIEL 2: Aufbau eines Beratungs- und Betreuungsprogramms, d.h.

  • Stärkung und Unterstützung der unterschiedlichen Akteure in der Arbeit mit Flüchtlingen sowie Aufbau neuer Strukturen (z.B. Integrationslotsen)

 

ZIEL 3: Förderung der Selbstbefähigung von Flüchtlingen, d.h.

  • Unterstützung der Eigenständigkeit und damit der selbstbestimmten gesellschaftlichen Teilhabe von Flüchtlingen

 

ZIEL 4: Förderung der öffentlichen Akzeptanz von Flüchtlingen, d.h.

  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit

 

Bis zur Antragstellung werden verschiedene Netzwerkpartner zur Kooperation angefragt u.a.:

ASB, AWO-Flüchtlingsbetreuung, Amt 33, vhs Erlangen, GGFA, Bildung Evangelisch, Ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuung in Erlangen E.F.I.E., Ausländer- und Integrationsbeirat.

 

Finanzierung:

Die Zuwendungen aus dem AMIF erfolgen grundsätzlich nur in Höhe von 75 % der beantragten Mittel. Die Stadt Erlangen muss eine Ko-Finanzierung in Höhe von 25 % gewährleisten, um eine positive Begutachtung des Antrags zu ermöglichen. Dies bedeutet voraussichtlich einen jährlichen Betrag in Höhe von mind. 50.000,- €, die ab 2015 als Sondermittel in den HH eingestellt werden müssen.
Sollte die Stadt Erlangen den Zuschlag erhalten, ist geplant die notwendigen Haushaltsmittel per Mittelbereitstellung zur Verfügung zu stellen.
Aktuell wird geprüft, ob Mietkosten, Arbeitsplätze und Stundenanteile von Stammpersonal für die Ko-Finanzierung anrechenbar sind.


Anlagen: