Die Verwaltung wird beauftragt, für die Freigabe derjenigen Einbahnstraßen, die aktuell noch nicht in Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet sind, Planungen zu erstellen und diese dem Ausschuss zum Beschluss vorzulegen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Jahr 2011 haben in der Erlanger Politik und Öffentlichkeit intensive Diskussionen über die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr stattgefunden. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung ein Gutachten in Auftrag gegeben, das sich mit der Möglichkeit der Freigabe derjenigen Einbahnstraßen befasst, die bis jetzt noch nicht in Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet sind (vgl. Anlage 1).

Hierbei handelt es sich um:

-     Bauhofstraße

-     Calvinstraße (inzwischen freigegeben)

-     Innere Brucker Straße / Friedrichstraße / Bohlenplatz / Luitpoldstraße

-     Marquardsenstraße / Bohlenplatz / Obere Karlstraße

-     Richard-Wagner-Straße (inzwischen freigegeben)

-     Theaterplatz

-     Walter-Flex-Straße

Das Gutachten steht zusätzlich auf dem Internetauftritt der Abteilung Verkehrsplanung zum Herunterladen zur Verfügung.

Eine Übersicht aller Einbahnstraßen in der Erlanger Innenstadt ist Anlage 2 zu entnehmen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Untersuchung der o. g. Einbahnstraßen bzw. Einbahnstraßenachsen hat ergeben, dass diese mit geeigneten Maßnahmen in Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet werden können. 

 

In der Sitzung des UVPA am 09. Dezember 2014 werden die Ergebnisse des Gutachtens von dem beauftragten Ingenieurbüro PGV Hannover vorgestellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung schlägt vor, für die im Gutachten empfohlenen Maßnahmen zur Freigabe der  o. g. Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr konkrete Planungen zu erstellen.

Nach erfolgtem Beschluss hierzu wird die Verwaltung dem Ausschuss Maßnahmenvorschläge zur Regelung und Sicherung der jeweils neu zugelassenen Fahrtrichtungen zum Beschluss vorlegen.

Dabei wird die Achse Innere Brucker Straße / Friedrichstraße / Bohlenplatz / Luitpoldstraße nachrangig betrachtet und erst in Umsetzung gebracht, wenn es Erfahrungen mit den anderen Einbahnstraßenregelungen nach 2 Jahren gibt. Dazu würde ein gesonderter Beschluss in 2 Jahren erfolgen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden derzeit nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Gutachten zur Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung

Anlage 2: Einbahnstraßen in der Erlanger Innenstadt - Übersichtsplan