Betreff
Verlängerung der Befristung der Öffnungszeit im Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen
Vorlage
11/037/2014
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage

Die befristete Verkürzung der Öffnungszeit am Donnerstag um zwei Stunden im Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen wird bis 30.06.2015 verlängert.

 

Abt. 501 hat bis zu diesem Zeitpunkt zu folgenden Zeiten für den Publikumsverkehr geöffnet:

Montag:          14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Dienstag:          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:      8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag:             8:00 Uhr bis 12:00 Uhr


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch erhebliche Personalfluktuation, vakante Planstellen und der Einarbeitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstand beim vorhandenen Personal eine Mehrbelastung. Um diese zu mildern und eine geordnete Sachbearbeitung weiterhin zu gewährleisten, wurde in der Sitzung des HFPA vom 25.06.2014 beschlossen, die Öffnungszeit befristet vom 01.07. bis 31.12.2014 um zwei Stunden am Donnerstag zu reduzieren.

 

Es konnten noch nicht alle Planstellen in der Sachbearbeitung der Abt. 501 wieder besetzt werden. Aus diesem Grund soll die befristete Reduzierung der Öffnungszeit am Donnerstag vorerst beibehalten werden.

 

Die Einschränkung der Öffnungszeiten im Zeitraum 01.07. bis 31.12.2014 hat ergeben, dass die Bürgerinnen und Bürger keine Einschränkungen im Service erfahren haben.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch die Verlängerung der reduzierten Öffnungszeiten soll aus Gründen der Personalfürsorge eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einerseits und eine zügige Bearbeitung von Anträgen andererseits erreicht werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: