hier: Aufstellungsbeschluss
Der Bebauungsplan
Nr. 318 der Stadt Erlangen - Sedanstraße - ist durch das 1. Deckblatt nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern.
Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Nach der Betriebseinstellung eines Spielhallenkomplexes wurde für das
Gebäude in der Nägelsbachstraße 26 / Bauhofstraße 6 ein Antrag auf Änderung
einer Spielothek in eine Diskothek eingereicht.
Aktuell ist ein Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Erlangen in
Auftrag gegeben worden. Dieses Konzept soll fundierte Erkenntnisse für den
zukünftigen Umgang mit Vergnügungsstätten im Stadtgebiet liefern. Um
Entwicklungen zu vermeiden, die den Ergebnissen des Konzeptes entgegenstehen,
soll eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 318 erfolgen.
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt mit dem Ziel eine geordnete
städtebauliche Entwicklung zu sichern. Dazu sind detaillierte Regelungen über
die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen
und Diskotheken, zu ergänzen.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich betrifft den gesamten Bebauungsplan 318, dessen Gebiet durch
die Sedanstraße im Norden, die Nürnberger Straße im Osten, die Bauhofstraße im
Süden und die Nägelsbachstraße im Westen abgegrenzt ist.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von
2003 ist das Plangebiet als Gemischte Baufläche dargestellt. Das 1. Deckblatt
zum Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung
des FNP ist daher nicht erforderlich.
Der seit dem 03.02.1977 rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 318 enthält für die Art der Nutzung die Festsetzung
Kerngebiet mit dem Ziel, im Erdgeschoss überwiegend Ladenflächen vorzusehen.
Diese Festsetzung trifft keine Regelungen zur Zulässigkeit von
Vergnügungsstätten. Dagegen sind Wohnungen ab dem 1. Obergeschoss allgemein zulässig.
d) Städtebauliche Ziele
Die im und um den Geltungsbereich liegenden Gebiete sind insbesondere durch eine Mischnutzung mit Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben im Erdgeschoss und Wohnnutzung sowie Büros ab dem 1. Obergeschoss gekennzeichnet.
Eine vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten steht einem attraktivem Wohn- und Versorgungsquartier entgegen. Einem drohendem „Trading-down-Effekt“ und Imageverlust des Gebietes soll entgegengewirkt und die Ergebnisse des Vergnügungsstättenkonzeptes abgewartet werden.
In Abwägung zwischen der Attraktivität des Quartiers, die vor allem aus der oben genannten Mischnutzung besteht, und der ausgeglichenen Versorgung der Bevölkerung mit Kommunikations- und Freizeiteinrichtungen soll an dieser Stelle der Erhaltung eines attraktiven Quartiers der Vorzug gegeben werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 318 – Sedanstraße –
der Stadt Erlangen. Ein Grünordnungsplan ist nicht erforderlich.
Der Änderungsbeschluss bildet auch die Voraussetzung für die Anwendung
der Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung wie der Zurückstellung von
Baugesuchen gemäß § 15 BauGB oder dem Erlass einer Veränderungssperre nach § 14
BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Änderung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des
Bebauungsplans durch das 1. Deckblatt für das Gebiet des Bebauungsplans 318
nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Da sich die Änderungen auf das Plangebiet
und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirken, wird von der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die Aufstellung
erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich