Programmanmeldung für das Jahr 2015
Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zen-tren 2015 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes. Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die historische Innenstadt wurde von 2004 bis 2011 im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Soziale Stadt gefördert. Im Jahr 2011 erfolgte außerdem die Programmaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zentren.
Rückblick auf die Fördersituation im Programmjahr 2014:
Die Regierung von Mittelfranken hat im Programm „Aktive Zentren“ im Jahr 2014 bisher Mittel in Höhe von ca. 298 T€ bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von 497 T€ (Anteil Bund/Land/Stadt) anerkannt.
Die Bewilligungsbescheide 2014 verteilten sich auf die nachfolgenden
Maßnahmen:
Programm „Aktive Zentren“
• Neugestaltung Stadtplantafeln, Stadtmodell Innenstadt (Zuschusshöhe Bund/Land: 72T€)
• Vorgutachten – Generalsanierung Frankenhof 1. BA (Zuschusshöhe Bund/Land: 32 T€)
• Machbarkeitsstudie – Ersatzneubau Pinolihaus (Zuschusshöhe Bund/Land: 21 T€)
• Wettbewerb – Neugestaltung Bismarckstraße und Lorlebergplatz (Zuschusshöhe Bund/Land: 40 T€)
• Umgestaltung der Wasserturmstraße (Zuschusshöhe Bund/Land: 40 T€)
• Kommunales Fassadenprogramm (Zuschusshöhe Bund/Land: 77 T€)
• Öffentlichkeitsarbeit, Miete Quartiersbüro (Zuschusshöhe Bund/Land: 16 T€)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Jahresanmeldung 2014
Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2015 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.
Für die Programmjahre 2015 bis 2018 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie sonstige Maßnahmen von insgesamt 9.645 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge (FAG; GVFG, KAG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (3.858 T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 % (5.787 T€).
Hinweis:
Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die
als Gesamtkonzept umgesetzt werden.
Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme eine
Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten zur
Prüfung bei der Reg. v. Mfr. eingereicht. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so
umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten.
Die Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten
durchgeführt werden (vgl. z. B. Generalsanierung des Kulturzentrums E-Werk).
Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B.
wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt.
Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten
Zuschüsse zur Folge.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Bedarfsmitteilung
Anlage 2: Geltungsbereich