Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zentren,
Programmanmeldung für das Jahr 2015
Vorlage
610.3/010/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zen-tren 2015 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes. Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die historische Innenstadt wurde von 2004 bis 2011 im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Soziale Stadt gefördert. Im Jahr 2011 erfolgte außerdem die Programmaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zentren.

 

Rückblick auf die Fördersituation im Programmjahr 2014:

Die Regierung von Mittelfranken hat im Programm „Aktive Zentren“ im Jahr 2014 bisher Mittel in Höhe von ca. 298 T€ bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von 497 T€ (Anteil Bund/Land/Stadt) anerkannt.

 

Die Bewilligungsbescheide 2014 verteilten sich auf die nachfolgenden Maßnahmen:

Programm „Aktive Zentren“

     Neugestaltung Stadtplantafeln, Stadtmodell Innenstadt (Zuschusshöhe Bund/Land: 72T€)

     Vorgutachten – Generalsanierung Frankenhof 1. BA (Zuschusshöhe Bund/Land: 32 T€)

     Machbarkeitsstudie – Ersatzneubau Pinolihaus (Zuschusshöhe Bund/Land: 21 T€)

     Wettbewerb  – Neugestaltung Bismarckstraße  und Lorlebergplatz (Zuschusshöhe Bund/Land: 40 T€)

     Umgestaltung der Wasserturmstraße (Zuschusshöhe Bund/Land: 40 T€)

     Kommunales Fassadenprogramm (Zuschusshöhe Bund/Land: 77 T€)

     Öffentlichkeitsarbeit, Miete Quartiersbüro (Zuschusshöhe Bund/Land: 16 T€)

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Jahresanmeldung 2014

Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2015 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.

 

Für die Programmjahre 2015 bis 2018 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie sonstige Maßnahmen von insgesamt 9.645 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge (FAG; GVFG, KAG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (3.858 T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 % (5.787 T€).

 

 

Hinweis:

 

Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die als Gesamtkonzept umgesetzt werden.

Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten zur Prüfung bei der Reg. v. Mfr. eingereicht. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten.

Die Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt werden (vgl. z. B. Generalsanierung des Kulturzentrums E-Werk).

Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B. wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt. Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten Zuschüsse zur Folge.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Bedarfsmitteilung

                        Anlage 2: Geltungsbereich