Betreff
Antrag für das ESF-Modellprogramm "JUGEND STÄRKEN im Quartier"
Vorlage
511/016/2014
Aktenzeichen
IV/51/511/SWI
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Maßnahme zu und beauftragt die Verwaltung den Antrag für das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ zu stellen.
  2. Der Haupt-,Finanz- und Personalausschuss befürwortet die Antragsstellungsstellung für das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
  3. Der Stadtrat beschließt, dass die erforderlichen Eigenmittel für den Förderzeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 in den jeweiligen Haushaltsjahren zur Verfügung gestellt werden und beauftragt die Verwaltung den Förderantrag für das ESF-Modellprogramm zu stellen.

 

 

1.         Sachbericht:

Der Übergang Schule - Beruf ist komplex und nicht immer gelingt dieser Übergang problemlos. Insbesondere Jugendliche mit schwachen Schulleistungen sowie Jugendliche aus sozial belasteten Familienverhältnissen, z. T. mit Migrationshintergrund, haben in diesem für das weitere Leben wichtigen Schritt teilweise erhebliche Probleme. Diese jungen Menschen brauchen eine intensive Begleitung und häufig auch eine Nachschulung/ Nachqualifizierung in schulischen Fertigkeiten und in sozialen Kompetenzen.

 

Der Übergang von der Schule ins Erwerbsleben wurde in den letzten zwei Jahren mehrmals im Jugendhilfeausschuss behandelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, „Maßnahmen zu entwickeln, die zu einer Verbesserung des Übergangs Schule/ Beruf führen und die Zahl der Abbrüche bei Ausbildungsverhältnissen reduziert“ (JHA 07.03.2013). Es wurden daraufhin verschiedene Bausteine entwickelt (Ampelkonzept,  Konzept Berufsvorbereitungsklasse, Konzept Coaching Ausbildungsabbruch an der Berufsschule im Rahmen der Kompetenzagentur, Weiterförderung der Kompetenzagentur) und umgesetzt.

In seiner Sitzung am 21.11.2013 hat der Jugendhilfeausschuss einen Zuschuss zur Fortführung der Kompetenzagentur der GGFA beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag auf ESF-Mittel für das Nachfolgeprojekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ zu stellen, sobald die Förderkriterien bekannt sind.

 

1.1.        Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“

Das Stadtjugendamt Erlangen hat das Interesse an dem Modellprojekt fristgerecht bekundet. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) teilte am 28.10.2014 mit, dass insgesamt 220 Kommunen  ihr Interesse für das o.g. Programm eingereicht haben und die Interessenbekundung der Stadt Erlangen formal und inhaltlich förderfähig ist.

Als nächsten Schritt erhalten die Bundesländer im Rahmen der ESF-Kohärenzabstimmung Gelegenheit zur Stellungnahme zur Auswahl der Standorte. Anschließend erfolgt die Aufforderung an die Stadt, den Antrag auf Förderung zu stellen. Das Modelprogramm hat eine Förderdauer vom 01.01.2015 bis 31.12.2018. Antrag kann nur für die gesamte Laufzeit gestellt werden. Der Antrag auf diese ESF-Mittel muss von der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Jugendamt,  gestellt werden und ist auch der Zuschussempfänger. Der öffentliche Träger kann sich externer Partner bei der Umsetzung des Programms bedienen und Fördermittel aus diesem Modell hierzu verwenden.

 

1.2       Rechtlicher Rahmen und Finanzierung

Rechtsgrundlage für das vorgestellte Modellprogramm  ist § 13 SGB VIII, was eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ist. Der Gesetzgeber regelt darin, dass jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden sollen, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

 

1.3       Rahmen des Modellprogramms

Mit dem Programm werden junge Menschen, die in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe i. S .d. § 13 Abs. 1SGB VIII angewiesen sind, im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren unterstützt.

 

Das Modellproramm ist sozialräumlich orientiert und konzentriert sich auf Stadtteile mit erhöhtem Entwicklungsbedarf. Indikatoren für solche Gebiete sind u.a. die Anzahl junger Menschen mit Migrationshintergrund, die Anzahl junger Empfängerinnen/Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder die Anzahl arbeitslos gemeldeter junger Menschen. In diesen Gebieten konzentrieren sich oftmals Einkommens- und Bildungsarmut. Dabei gilt es, Barrieren abzubauen, die einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe entgegenstehen.

 

1.4       Umsetzung bei der Stadt Erlangen

In der Interessensbekundung wurden unter Einbezug des strategischen Übergangsmanagements die vier Fördergebiete Bruck, Anger/ Rathenau, Büchenbach und Röthelheimpark/ehemalige Housing area festgelegt, die vorhanden Angebote für die Zielgruppen zusammengefasst, die unerreichten Zielgruppen benannt, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit aufgezeigt und die Förderlücken dargestellt. Bei den methodischen Bausteinen wurden neben dem verpflichtenden Baustein Casemanagement die Bausteine „Aufsuchende Jugendsozialarbeit“ und „niederschwellige Beratung/Clearing“ ausgewählt.

 

Das Stadtjugendamt wird die Aufgaben der strategischen Koordination und Steuerung übernehmen. Somit wird sichergestellt, dass der Bedarf für alle Maßnahmen und Aktivitäten durch das Jugendamt geprüft und für erforderlich gehalten wird.

Die operative Umsetzung wird der GGFA AöR übertragen, die langjährige Erfahrung in der praktischen Arbeit mit benachteiligten Jugendlichen an der Schnittstelle zum Übergang ins Erwerbsleben hat. Im Bereich der beruflichen Integration junger Menschen war und ist die GGFA bei den bisherigen Aktivitäten ein wichtiger Akteur und hat verschiedenste Maßnahmen erfolgreich durchgeführt und den Erfolg durch Evaluationen belegt. Bei der beruflichen Eingliederung wurden und werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GGFA als hochkompetent, flexibel und zuverlässig in die Kooperation erlebt. Der Bereich Jugend & Bildung, Beschäftigung & Qualifizierung der GGFA hat die vom Jugendamt übertragenen Aufgaben im Bereich Jugendsozialarbeit/schulische und berufliche Ausbildung und Eingliederung stets auftragsgemäß und mit sehr guten Ergebnissen erfüllt.  Hinzu kommt das Know-how und die Erfahrungen bei der Akquise von Fördermitteln, gerade im Bereich ESF, sowohl bei der Förderung als auch der Abrechnung.

 

Bei der Entwicklung der bisherigen Maßnahmen sowie i. R. des Modellprogramms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ wird auf die in den letzten beiden Jahren von der GGFA entwickelten Teilmaßnahmen der Kompetenzagentur zurückgegriffen, die sinnvoll weiterentwickelt wurden, um so die Wirkung dieser Einzelmaßnahmen im Gesamten zu verbessern.

Die Einbindung weiterer Kooperationspartner, wie bereits in den Vorprojekten praktiziert, wie z.B. Agentur für Arbeit, JAZ e.V., Berufsschule, Mittelschulen, Kammern, Jugendsozialarbeit an Schulen, Besonderer und Allgemeiner Sozialdienst ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts und durch die Gesamtsteuerung des Jugendamtes sicher gestellt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Verbesserung der beruflichen Chancen benachteiligter junger Menschen bei gleichzeitiger Optimierung der Zusammenarbeit unterschiedlicher Kooperationspartner in den sozialen Bereichen.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Antrag auf die ESF-Mittel des Modellprogramms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ stellen.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?) 
Umsetzung des Modellprogramms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ in Kooperation mit der GGFA und anderen Kooperationspartnern.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Das Modellprogramm wird mit 50% aus ESF-Mitteln gefördert. Voraussetzung bei der Antragstellung ist die Zusage der Kommune, dass die Kofinanzierung über dem gesamten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamtkosten betragen für den Gesamtförderzeitraum 2015 bis 2018 insgesamt 816.000,00 €.

      Der städtische Anteil beträgt für den Zeitraum von vier Jahren 408.000,00 €; d.h. pro Jahr jeweils 102.000,00 €. 12.000,00 €/ Jahr davon werden über bereits vorhandene Personalressourcen eingebracht, die restliche Kofinanzierung beträgt dann für die Stadt Erlangen je Jahr 90.000,00 €. Im Haushalt 2015 sind für das Modelprogramm 90.000,00 € im Budget des Jugendamtes eingestellt. Diese Mittel sind jeweils im Haushalt für den Programmzeitraum vor zu sehen.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 816.000,00

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€ 408.000,00

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Personalressourcen – entsprechen 48.000,00 €

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nur teilweise vorhanden


Anlagen: