- Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Maßnahme zu und beauftragt die Verwaltung den Antrag für das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ zu stellen.
- Der Haupt-,Finanz- und Personalausschuss befürwortet die Antragsstellungsstellung für das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
- Der Stadtrat beschließt, dass die erforderlichen Eigenmittel für den Förderzeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 in den jeweiligen Haushaltsjahren zur Verfügung gestellt werden und beauftragt die Verwaltung den Förderantrag für das ESF-Modellprogramm zu stellen.
1. Sachbericht:
Der Übergang
Schule - Beruf ist komplex und nicht immer gelingt dieser Übergang problemlos.
Insbesondere Jugendliche mit schwachen Schulleistungen sowie Jugendliche aus
sozial belasteten Familienverhältnissen, z. T. mit Migrationshintergrund, haben
in diesem für das weitere Leben wichtigen Schritt teilweise erhebliche
Probleme. Diese jungen Menschen brauchen eine intensive Begleitung und häufig
auch eine Nachschulung/ Nachqualifizierung in schulischen Fertigkeiten und in
sozialen Kompetenzen.
Der Übergang von
der Schule ins Erwerbsleben wurde in den letzten zwei Jahren mehrmals im
Jugendhilfeausschuss behandelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, „Maßnahmen zu
entwickeln, die zu einer Verbesserung des Übergangs Schule/ Beruf führen und
die Zahl der Abbrüche bei Ausbildungsverhältnissen reduziert“ (JHA 07.03.2013).
Es wurden daraufhin verschiedene Bausteine entwickelt (Ampelkonzept, Konzept Berufsvorbereitungsklasse, Konzept
Coaching Ausbildungsabbruch an der Berufsschule im Rahmen der Kompetenzagentur,
Weiterförderung der Kompetenzagentur) und umgesetzt.
In seiner Sitzung
am 21.11.2013 hat der Jugendhilfeausschuss einen Zuschuss zur Fortführung der
Kompetenzagentur der GGFA beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen
Förderantrag auf ESF-Mittel für das Nachfolgeprojekt „JUGEND STÄRKEN im
Quartier“ zu stellen, sobald die Förderkriterien bekannt sind.
1.1.
Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im
Quartier“
Das
Stadtjugendamt Erlangen hat das Interesse an dem Modellprojekt fristgerecht
bekundet. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
teilte am 28.10.2014 mit, dass insgesamt 220 Kommunen ihr Interesse für das o.g. Programm eingereicht
haben und die Interessenbekundung der Stadt Erlangen formal und inhaltlich
förderfähig ist.
Als nächsten
Schritt erhalten die Bundesländer im Rahmen der ESF-Kohärenzabstimmung
Gelegenheit zur Stellungnahme zur Auswahl der Standorte. Anschließend erfolgt
die Aufforderung an die Stadt, den Antrag auf Förderung zu stellen. Das
Modelprogramm hat eine Förderdauer vom 01.01.2015 bis 31.12.2018. Antrag kann
nur für die gesamte Laufzeit gestellt werden. Der Antrag auf diese ESF-Mittel
muss von der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Jugendamt, gestellt werden und ist auch der
Zuschussempfänger. Der öffentliche Träger kann sich externer Partner bei der
Umsetzung des Programms bedienen und Fördermittel aus diesem Modell hierzu
verwenden.
1.2 Rechtlicher
Rahmen und Finanzierung
Rechtsgrundlage
für das vorgestellte Modellprogramm ist
§ 13 SGB VIII, was eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ist. Der
Gesetzgeber regelt darin, dass jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer
Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in
erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe
sozialpädagogische Hilfen angeboten werden sollen, die ihre schulische und
berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale
Integration fördern.
1.3 Rahmen des
Modellprogramms
Mit dem Programm
werden junge Menschen, die in
erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe i.
S .d. § 13 Abs. 1SGB VIII angewiesen sind, im Alter von 12 bis einschließlich
26 Jahren unterstützt.
Das Modellproramm
ist sozialräumlich orientiert und konzentriert sich auf Stadtteile mit erhöhtem
Entwicklungsbedarf. Indikatoren für solche Gebiete sind u.a. die Anzahl junger
Menschen mit Migrationshintergrund, die Anzahl junger Empfängerinnen/Empfänger
von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder die Anzahl arbeitslos
gemeldeter junger Menschen. In diesen Gebieten konzentrieren sich oftmals
Einkommens- und Bildungsarmut. Dabei gilt es, Barrieren abzubauen, die einer
gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe entgegenstehen.
1.4 Umsetzung
bei der Stadt Erlangen
In der
Interessensbekundung wurden unter Einbezug des strategischen Übergangsmanagements
die vier Fördergebiete Bruck, Anger/ Rathenau, Büchenbach und Röthelheimpark/ehemalige
Housing area festgelegt, die vorhanden Angebote für die Zielgruppen zusammengefasst,
die unerreichten Zielgruppen benannt, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit
aufgezeigt und die Förderlücken dargestellt. Bei den methodischen Bausteinen
wurden neben dem verpflichtenden Baustein Casemanagement die Bausteine „Aufsuchende
Jugendsozialarbeit“ und „niederschwellige Beratung/Clearing“ ausgewählt.
Das
Stadtjugendamt wird die Aufgaben der strategischen Koordination und Steuerung
übernehmen. Somit wird sichergestellt, dass der Bedarf für alle Maßnahmen und
Aktivitäten durch das Jugendamt geprüft und für erforderlich gehalten wird.
Die operative
Umsetzung wird der GGFA AöR übertragen, die langjährige Erfahrung in der
praktischen Arbeit mit benachteiligten Jugendlichen an der Schnittstelle zum
Übergang ins Erwerbsleben hat. Im Bereich der beruflichen Integration junger
Menschen war und ist die GGFA bei den bisherigen Aktivitäten ein wichtiger
Akteur und hat verschiedenste Maßnahmen erfolgreich durchgeführt und den Erfolg
durch Evaluationen belegt. Bei der beruflichen Eingliederung wurden und werden
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GGFA als hochkompetent, flexibel und
zuverlässig in die Kooperation erlebt. Der Bereich Jugend & Bildung,
Beschäftigung & Qualifizierung der GGFA hat die vom Jugendamt übertragenen
Aufgaben im Bereich Jugendsozialarbeit/schulische und berufliche Ausbildung und
Eingliederung stets auftragsgemäß und mit sehr guten Ergebnissen erfüllt. Hinzu kommt das Know-how und die Erfahrungen bei der Akquise von
Fördermitteln, gerade im Bereich ESF, sowohl bei der Förderung als auch der
Abrechnung.
Bei der
Entwicklung der bisherigen Maßnahmen sowie i. R. des Modellprogramms „JUGEND
STÄRKEN im Quartier“ wird auf die in den letzten beiden Jahren von der GGFA
entwickelten Teilmaßnahmen der Kompetenzagentur zurückgegriffen, die sinnvoll
weiterentwickelt wurden, um so die Wirkung dieser Einzelmaßnahmen im Gesamten
zu verbessern.
Die Einbindung weiterer Kooperationspartner, wie bereits in den Vorprojekten praktiziert, wie z.B. Agentur für Arbeit, JAZ e.V., Berufsschule, Mittelschulen, Kammern, Jugendsozialarbeit an Schulen, Besonderer und Allgemeiner Sozialdienst ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts und durch die Gesamtsteuerung des Jugendamtes sicher gestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Verbesserung der beruflichen Chancen benachteiligter junger Menschen bei
gleichzeitiger Optimierung der Zusammenarbeit unterschiedlicher
Kooperationspartner in den sozialen Bereichen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Antrag auf die ESF-Mittel des Modellprogramms „JUGEND STÄRKEN im
Quartier“ stellen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Umsetzung des Modellprogramms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ in
Kooperation mit der GGFA und anderen Kooperationspartnern.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Das Modellprogramm wird mit 50% aus ESF-Mitteln gefördert. Voraussetzung
bei der Antragstellung ist die Zusage der Kommune, dass die Kofinanzierung über
dem gesamten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamtkosten betragen
für den Gesamtförderzeitraum 2015 bis 2018 insgesamt 816.000,00 €.
Der städtische Anteil beträgt für den Zeitraum von vier Jahren 408.000,00 €; d.h. pro Jahr jeweils 102.000,00 €. 12.000,00 €/ Jahr davon werden über bereits vorhandene Personalressourcen eingebracht, die restliche Kofinanzierung beträgt dann für die Stadt Erlangen je Jahr 90.000,00 €. Im Haushalt 2015 sind für das Modelprogramm 90.000,00 € im Budget des Jugendamtes eingestellt. Diese Mittel sind jeweils im Haushalt für den Programmzeitraum vor zu sehen.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€
816.000,00 |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€
408.000,00 |
bei
Sachkonto: |
Personalressourcen – entsprechen 48.000,00 € |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nur teilweise vorhanden
Anlagen: