- Willi-Grasser-Straße Süd -
hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
1. Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
2. Der Entwurf des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. F 217 – Willi-Grasser-Straße Süd – der Stadt Erlangen mit Begründung in der Fassung vom 09.12.2014 wird unverändert gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der UVPA hat am 10.07.2012
beschlossen, für das Gebiet südlich der Willi-Grasser-Straße, westlich der
Sylvaniastraße und nördlich der Bundesautobahn A 3 das 4. Deckblatt zum
Bebauungsplan Nr. F 217 aufzustellen.
Der bisherige Bebauungsplan Nr. F 217 mit seinen Deckblättern entbehrt
spezieller Regelungen zur Art der Nutzung, die eine Umsetzung des
städtebaulichen Einzelhandelskonzepts (SEHK) ermöglichen. Es ist daher
beabsichtigt, ohne den Gebietscharakter des Gewerbegebiets grundsätzlich zu
verändern, das Planungsrecht hinsichtlich der Art der Nutzung auf einen aktuellen
Stand zu bringen und das Einzelhandelskonzept umzusetzen.
Auf dem Grundstück Sylvaniastraße 14 in Frauenaurach befindet sich eine
Nahversorgungseinrichtung mit einem Lebensmittelmarkt, zu dem auch ein Bäcker,
ein Metzger, ein Getränkemarkt sowie ein Drogeriemarkt gehörten. Für den früher
von der Firma Schlecker betriebenen Drogeriemarkt wurde ohne eine Genehmigung
der Nutzungsänderung ein Sortimentswechsel vollzogen. Dort betrieb die Firma
KiK Textilien und Non-Food GmbH auf einer Fläche von 374 qm einen
Textilmarkt. Dies widerspricht dem städtebaulichen Einzelhandelskonzept,
welches das zentrenrelevante Sortiment „Bekleidung“ am Standort Frauenaurach
ausschließt. Mit Bescheid vom 12.03.2013 wurde dem Betreiber die weitere
Nutzung der Räume für eine Dauer von zwölf Monaten untersagt. Die gegen diesen
Bescheid gerichtete Klage der Firma KiK wurde mit Beschluss des Bayerischen
Verwaltungsgerichts Ansbach vom 03.06.2013 abgewiesen. Eine Beschwerde der
Firma KiK gegen diesen Beschluss des VG Ansbach beim Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof (VGH) wurde mit Beschluss vom 05.11.2013 ebenfalls
abgewiesen.
Da das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan nicht rechtzeitig
abgeschlossen werden konnte, wurde zur Sicherung der Planung am 06.02.2014 eine
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen und am 27.02.2014 öffentlich
bekannt gemacht. Sobald das Deckblatt
Rechtskraft erlangt, tritt die Veränderungssperre außer Kraft.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 4. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. F 217 der Stadt Erlangen
– Willi-Grasser-Straße Süd – .
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 22.07.2014 den Entwurf des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. F 2017 in der Fassung vom 16.06.2014 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Deckblattes zum Bebauungsplan mit Begründung lag in der Zeit vom 08.09.2014 bis einschließlich 10.10.2014 öffentlich aus. Aus dem Kreis der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 03.09.2014 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 15 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 9 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.
Da sich hieraus
keine Änderungen ergeben, kann das Deckblatt zum Bebauungsplan in der Fassung
vom 09.12.2014 unverändert als Satzung beschlossen werden.
Prüfung der Stellungnahmen
Siehe Anlage 2
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) mit Ergebnis