Betreff
Fraktionsantrag 177/2014 zum Arbeitsprogramm 2015: Bürgerhaus für Kriegenbrunn
Vorlage
24/009/2014
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. mögliche Standorte für das Bürgerhaus Kriegenbrunn auf Basis des vorliegenden Raumkonzepts vom hausverwaltenden Fachbereich prüfen zu lassen und als Grundsatzbeschluss in die Gremien einzubringen und
  2. durch den Fachbereich abzuklären, ob das Gebäude durch die GeWoBau (ggf. in Kombination mit Wohnungsbau) errichtet werden kann.

Der Fraktionsabtrag 177/2014 der SPD vom 21. Oktober 2014 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Errichtung eines Bürgerhauses in Kriegenbrunn

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Prüfung möglicher Standorte und einer Realisierungsmöglichkeit durch die GeWoBau

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Mansfeldstraße 1 als Feuerwehr- und Vereinshaus ist im Arbeitsprogramm des GME enthalten. Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 EUR wurden bereits für die Instandsetzung zur Verfügung gestellt. Die Standortanalyse der Nutzergruppen vor Ort ergibt jedoch, dass die bauliche Struktur des Gebäudes den Raumbedarf der Feuerwehr und der örtlichen Vereine nicht deckt. Daher erfolgte bereits die Untersuchung eines Neubaus auf dem Festplatz an der Kriegenbrunner Straße. Die beiden Gebäude Mansfeldstraße 1 und 2 könnten dann veräußert werden.

 

Von den örtlichen Vereinen wurde ein Nutzungskonzept entwickelt, das von den städtischen Fachämtern (Ämter 41 und 37) zu prüfen ist. Auf dieser Planungsgrundlage muss der Bedarfsnachweis nach DA-Bau 5.3 noch durch die zuständigen städtischen Gremien bestätigt werden.

 

Eine Realisierung ist grundsätzlich sowohl durch das GME, als auch lt. Aussage der Geschäftsführung durch die GeWoBau möglich. Eine Zuordnung kann jedoch erst nach Festlegung des genauen Planungsinhalts erfolgen.

 

 


Anlagen:        Fraktionsantrag 177/2014 der SPD vom 21.10.2014