Die vhs Erlangen wird – vorbehaltlich der Zustimmung zur Vorlage von Amt 11 (zur Verfügung-stellung der erforderlichen Personalressourcen) – beauftragt, ab dem Schuljahr 2014/15 unbefristet, die optimierte Lernförderung (oL) zusätzlich zu den bereits genehmigten Schulen (Ernst-Penzoldt-Mittelschule, Hermann-Hedenus-Mittelschule, Eichendorff-Mittelschule, Pestalozzischule)
in den Grundschulen
- Max-und-Justine-Elsner-Schule und
-
Büchenbach-Nord
(Mönauschule)
durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aufgrund
der Erfahrungen in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 wurde deutlich, dass das
Instrument der optimierten Lernförderung erfolgreich umgesetzt werden konnte.
Die Volkshochschule Erlangen stellt für die oben genannten Schulen die
pädagogischen Bildungskräfte und unterstützt die Schulen bei der
Gesamtorganisation in der optimierten Lernförderung.
Ohne
zusätzliche personelle Ressourcen - die finanziellen Ressourcen stellt Amt 50
aus den Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Bildungs- und
Teilhabepaket/BuT) – führt die vhs bereits seit dem Schuljahr 2013/14 die oL
auch an der Max-und-Justine-Elsner-Schule mit 5 Bildungsangeboten durch.
Das
Modellprojekt wird ab dem Schuljahr 2014/15 auch unbefristet an der Grundschule
Büchenbach-Nord (Mönauschule) installiert. Die Schulleitung möchte die
optimierte Lernförderung mit der vhs Erlangen als Kooperationspartner ab dem
Schuljahr 2014/15 durchführen. Auf die Vorlage von Amt 50 Nr. 501/003/2014 wird
hingewiesen (siehe Anlage_1).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Max-und-Justine-Elsner-Schule und die
Grundschule Büchenbach-Nord (Mönauschule) haben sich für die Lernförderung mit
der Volkshochschule Erlangen ausgesprochen.
Bedarf Lernförderung
Schuljahr 2014/15
Schuljahr |
Schule |
Bildungsangebote |
Schüler/innen |
Dozenten/innen |
Unterrichtsstunden |
2014/15 |
Büchenbach-Nord (Mönauschule) |
30 |
180 |
30 |
ca. 4.000 |
2014/15 |
Max-und-Justine-Elsner-Schule |
5 |
98 |
5 |
ca. 1200 |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der
Leistungsumfang für die Organisation der oL an der
Max-und-Justine-Elsner-Schule und an der Grundschule Büchenbach-Nord (Mönauschule)
kann mit den derzeitig bei Amt 43 vorhandenen Stundenkontingenten (Fachbereich
und Verwaltung) dauerhaft nicht bewältigt werden.
Die
Sachkosten für die oL werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BuT) finanziert.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Bis
31.12.2015 wurde für die Organisation der oL ein Stundenkontingent für
-
eine(n) pädagogische(n) Mitarbeiter (HPM) 10,0
h/wtl.
-
eine(n) Verwaltungsmitarbeiter/in (OPM) 5,0 h/wtl
für die Aufgabenerledigung genehmigt.
Basierend auf den derzeitigen
Personaldurchschnittskosten erfordert dies einen schuljährlichen
Finanzierungsbedarf in Höhe von ca.
25245,00 Euro (HPM: 10,0 h/wtl. à 19695,00 Euro;
OPM: 5,0 h/wtl. à 5550,00 Euro).
Für die Organisation der optimierten Lernförderung an der
Max-und-Justine-Elsner-Schule und
an der Grundschule Büchenbach-Nord
(Mönauschule) für das Schuljahr 2014/15 mit derzeit 35
Angeboten müssen baldmöglichst
zusätzliche Stellen(anteile) bzw. Personalressourcen für
- eine(n) pädagogische(n) Mitarbeiter (HPM) in Höhe von 6,5 h/wtl. und
- eine(n) Verwaltungsmitarbeiter/in (OPM) in Höhe von 3,0 h/wtl
geschaffen werden.
Basierend auf den derzeitigen
Personaldurchschnittskosten erfordert dies einen zusätzlichen
schuljährlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. 16.130,00 Euro, die sich wie folgt ergeben:
- für die pädagogische Mitarbeit (HPM/ 6,5 h/wtl./EG 13) 12.800,00 Euro
- für die Verwaltungsmitarbeit (OPM/ 3,0 h/wtl./EG 5) 3.330,00 Euro
In der Anlage 2 finden Sie die
Darstellung der Mittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BuT) für
die oL (der Betrag der Fördermittel für das Schuljahr 2014/15 ist abhängig von
der Zahl der Förderanträge und kann daher noch nicht endgültig beziffert
werden). Zur Refinanzierung der Personalkosten sollen zehn Prozent dieser
Mittel, die Amt 43/vhs als Verwaltungskostenpauschale vereinnahmt, vom
Sachkostenbudget der vhs in das zentrale Personalkostenbudget übertragen
werden.
Bei den mit den Dozentinnen und Dozenten geschlossenen Lehrverträgen mit der vhs Erlangen handelt es sich jeweils um ein Vertragsverhältnis über eine selbständige, die Arbeitskraft nicht überwiegend beanspruchende, nebenberufliche/nebenamtliche Tätigkeit. Der Lehrvertrag richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Dienstverträge. Die Tätigkeit der Dozentinnen und Dozenten wird in wirtschaftlicher, persönlicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit ausgeübt. Ein Arbeitsverhältnis wollen weder die Dozentinnen/Dozenten noch die vhs begründen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden (Personalkosten)
Anlagen:
Anlage_1_Beschlussvorlage_oL_Mönauschule_501_003_2014
Anlage_2_Zahlungsströme_BuT_pro_Schule