Betreff
Volkshochschule Erlangen als Kooperationspartner für die optimierte Lernförderung an Erlanger Schulen im Schuljahr 2014/15
Vorlage
43/010/2014
Aktenzeichen
IV/43
Art
Beschlussvorlage

Die vhs Erlangen wird – vorbehaltlich der Zustimmung zur Vorlage von Amt 11 (zur Verfügung-stellung der erforderlichen Personalressourcen) – beauftragt, ab dem Schuljahr 2014/15 unbefristet, die optimierte Lernförderung (oL) zusätzlich zu den bereits genehmigten Schulen (Ernst-Penzoldt-Mittelschule, Hermann-Hedenus-Mittelschule, Eichendorff-Mittelschule, Pestalozzischule)

 

in den Grundschulen

 

-       Max-und-Justine-Elsner-Schule und

-       Büchenbach-Nord (Mönauschule)

 

durchzuführen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aufgrund der Erfahrungen in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 wurde deutlich, dass das Instrument der optimierten Lernförderung erfolgreich umgesetzt werden konnte. Die Volkshochschule Erlangen stellt für die oben genannten Schulen die pädagogischen Bildungskräfte und unterstützt die Schulen bei der Gesamtorganisation in der optimierten Lernförderung.

 

Ohne zusätzliche personelle Ressourcen - die finanziellen Ressourcen stellt Amt 50 aus den Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Bildungs- und Teilhabepaket/BuT) – führt die vhs bereits seit dem Schuljahr 2013/14 die oL auch an der Max-und-Justine-Elsner-Schule mit 5 Bildungsangeboten durch.

 

Das Modellprojekt wird ab dem Schuljahr 2014/15 auch unbefristet an der Grundschule Büchenbach-Nord (Mönauschule) installiert. Die Schulleitung möchte die optimierte Lernförderung mit der vhs Erlangen als Kooperationspartner ab dem Schuljahr 2014/15 durchführen. Auf die Vorlage von Amt 50 Nr. 501/003/2014 wird hingewiesen (siehe Anlage_1).

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die Max-und-Justine-Elsner-Schule und die Grundschule Büchenbach-Nord (Mönauschule) haben sich für die Lernförderung mit der Volkshochschule Erlangen ausgesprochen.

 

Bedarf Lernförderung Schuljahr 2014/15

 

Schuljahr

Schule

Bildungsangebote

Schüler/innen

Dozenten/innen

Unterrichtsstunden

2014/15

Büchenbach-Nord

(Mönauschule)

30

180

30

ca. 4.000

2014/15

Max-und-Justine-Elsner-Schule

5

98

5

ca. 1200

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Leistungsumfang für die Organisation der oL an der Max-und-Justine-Elsner-Schule und an der Grundschule Büchenbach-Nord (Mönauschule) kann mit den derzeitig bei Amt 43 vorhandenen Stundenkontingenten (Fachbereich und Verwaltung) dauerhaft nicht bewältigt werden.

 

Die Sachkosten für die oL werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BuT) finanziert.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Bis 31.12.2015 wurde für die Organisation der oL ein Stundenkontingent für

 

- eine(n) pädagogische(n) Mitarbeiter (HPM)                      10,0 h/wtl.

- eine(n) Verwaltungsmitarbeiter/in (OPM)                            5,0 h/wtl

 

      für die Aufgabenerledigung genehmigt.

 

      Basierend auf den derzeitigen Personaldurchschnittskosten erfordert dies einen schuljährlichen
      Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. 25245,00
Euro (HPM: 10,0 h/wtl. à 19695,00 Euro;
      OPM: 5,0 h/wtl.
à 5550,00 Euro).

 

      Für die Organisation der optimierten Lernförderung an der Max-und-Justine-Elsner-Schule und
      an der Grundschule Büchenbach-Nord (Mönauschule) für das Schuljahr 2014/15 mit derzeit 35
      Angeboten müssen baldmöglichst zusätzliche Stellen(anteile) bzw. Personalressourcen für

 

- eine(n) pädagogische(n) Mitarbeiter (HPM) in Höhe von              6,5 h/wtl. und

- eine(n) Verwaltungsmitarbeiter/in (OPM) in Höhe von                  3,0 h/wtl

 

      geschaffen werden.

 

 

 

Basierend auf den derzeitigen Personaldurchschnittskosten erfordert dies einen zusätzlichen
schuljährlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. 16.130,00
Euro, die sich wie folgt ergeben:

 

            - für die pädagogische Mitarbeit (HPM/ 6,5 h/wtl./EG 13)               12.800,00  Euro

            - für die Verwaltungsmitarbeit (OPM/ 3,0 h/wtl./EG 5)                      3.330,00  Euro

 

In der Anlage 2 finden Sie die Darstellung der Mittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BuT) für die oL (der Betrag der Fördermittel für das Schuljahr 2014/15 ist abhängig von der Zahl der Förderanträge und kann daher noch nicht endgültig beziffert werden). Zur Refinanzierung der Personalkosten sollen zehn Prozent dieser Mittel, die Amt 43/vhs als Verwaltungskostenpauschale vereinnahmt, vom Sachkostenbudget der vhs in das zentrale Personalkostenbudget übertragen werden.

 

Bei den mit den Dozentinnen und Dozenten geschlossenen Lehrverträgen mit der vhs Erlangen handelt es sich jeweils um ein Vertragsverhältnis über eine selbständige, die Arbeitskraft nicht überwiegend beanspruchende, nebenberufliche/nebenamtliche Tätigkeit. Der Lehrvertrag richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Dienstverträge. Die Tätigkeit der Dozentinnen und Dozenten wird in wirtschaftlicher, persönlicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit ausgeübt. Ein Arbeitsverhältnis wollen weder die Dozentinnen/Dozenten noch die vhs begründen.

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden (Personalkosten)


Anlagen:

 

Anlage_1_Beschlussvorlage_oL_Mönauschule_501_003_2014
Anlage_2_Zahlungsströme_BuT_pro_Schule