Betreff
Antrag zu den Arbeitsprogrammen 2015 von Amt 31, Amt 61 sowie Amt 23: Energiestandards:
Passivhausstandard (schrittweise) verbindlich festlegen
Fraktionsantrag SPD Nr. 181/2014 vom 21.10.2014
Vorlage
611/023/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 181/2014 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die von der EU gesetzten Klimaschutzziele sehen vor, den Passivhausstandard ab dem Jahr 2020 für alle neuen Gebäude vorzuschreiben. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten soll jedoch bereits heute der Passivhausstandard für Neubauten gefordert werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

     Bebauungsplanung

     Die Regelungsmöglichkeiten nach Baugesetzbuch erlauben keine Festsetzungen zu Energie-
     standards von Gebäuden auf der Ebene des Bebauungsplanes. Jedoch ist es möglich und er-
     forderlich, geeignete Rahmenbedingungen für die Errichtung von Passivhäusern durch entspre-
     chende Bebauungsplanfestsetzungen zu schaffen (Bauweise, Abstände, Ausrichtung, Höhen,
     Bepflanzung, etc.). Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sollen daher auch weiterhin alle
     Einflussfaktoren auf die Energieeffizienz von Gebäuden berücksichtigt werden, um eine Mini-
     mierung des Energiebedarfs und eine optimale Nutzung von Solarenergie zu ermöglichen.

 

     Grundstückskäufe

     Bei der Veräußerung von städtischen Baugrundstücken können privatrechtliche Anforderungen
     zu Energiestandards von Neubauten in die Kaufverträge aufgenommen werden.
     Diese Vorgehensweise wird im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Erlangen-
     West II schon seit einigen Jahren praktiziert. Da die Stadt Erlangen als Entwicklungsträger auf-
     tritt und die Grundstücke selbst veräußert, wurden erstmals beim Verkauf der Baugrundstücke
     des Baugebietes 410 im Jahr 2009 Anforderungen zu den Energiestandards der Gebäude fest-
     gelegt. Beim geplanten Verkauf der Grundstücke des Baugebietes 411 im Jahr 2015 ist vorge-
     sehen, dass die meisten Häuser den Passivhausstandard erfüllen müssen, um das Ziel einer

    „Energie-Plus-Siedlung“ zu erreichen. Die Auswirkungen auf die einkommensorientierte Förde-
     rung von Wohnungsbauten (EOF) werden hierbei vom Liegenschaftsamt geprüft, auch wenn
     dies nicht explizit im Arbeitsprogramm 2015 genannt ist.

 

          

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:     SPD-Fraktionsantrag Nr. 181/2014