Passivhausstandard (schrittweise) verbindlich festlegen
Fraktionsantrag SPD Nr. 181/2014 vom 21.10.2014
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 181/2014 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die von der EU gesetzten Klimaschutzziele sehen vor, den Passivhausstandard ab dem Jahr 2020 für alle neuen Gebäude vorzuschreiben. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten soll jedoch bereits heute der Passivhausstandard für Neubauten gefordert werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bebauungsplanung
Die
Regelungsmöglichkeiten nach Baugesetzbuch erlauben keine Festsetzungen zu
Energie-
standards von Gebäuden auf der Ebene
des Bebauungsplanes. Jedoch ist es möglich und er-
forderlich, geeignete
Rahmenbedingungen für die Errichtung von Passivhäusern durch entspre-
chende Bebauungsplanfestsetzungen zu
schaffen (Bauweise, Abstände,
Ausrichtung, Höhen,
Bepflanzung, etc.). Bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen sollen daher auch weiterhin alle
Einflussfaktoren auf die
Energieeffizienz von Gebäuden berücksichtigt werden, um eine Mini-
mierung des Energiebedarfs und eine
optimale Nutzung von Solarenergie zu ermöglichen.
Grundstückskäufe
Bei der Veräußerung von städtischen
Baugrundstücken können privatrechtliche Anforderungen
zu Energiestandards von Neubauten in
die Kaufverträge aufgenommen werden.
Diese Vorgehensweise wird im Bereich
der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Erlangen-
West II schon seit einigen Jahren
praktiziert. Da die Stadt Erlangen als Entwicklungsträger auf-
tritt und die Grundstücke selbst
veräußert, wurden erstmals beim Verkauf der Baugrundstücke
des Baugebietes 410 im Jahr 2009
Anforderungen zu den Energiestandards der Gebäude fest-
gelegt. Beim geplanten Verkauf der
Grundstücke des Baugebietes 411 im Jahr 2015 ist vorge-
sehen, dass die meisten Häuser den
Passivhausstandard erfüllen müssen, um das Ziel einer
„Energie-Plus-Siedlung“ zu erreichen. Die
Auswirkungen auf die einkommensorientierte Förde-
rung von Wohnungsbauten (EOF) werden
hierbei vom Liegenschaftsamt geprüft, auch wenn
dies nicht explizit im Arbeitsprogramm
2015 genannt ist.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: SPD-Fraktionsantrag Nr. 181/2014