hier:Investitionskostenzuschuss -Brandschutz-
Die Bezuschussung der Maßnahmen im Rahmen des Brandschutzes
im Kath. Kindergarten und im Kinderhort St. Kunigund mit Herstellung eines
zweiten Rettungsweges im Kath. Kinderhort
St. Kunigund wird nach Art. 27 BayKiBiG – vorbehaltlich der positiven
Begutachtung des Fachausschusses - mit maximal 41.912,00 € bezuschusst.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aus Sicherheitsgründen sind im Kath. Kindergarten und im Kinderhort St. Kunigund im Rahmen des Brandschutzes Umbauten sowie die Herstellung eines zweiten Rettungsweges für den Kath. Kinderhort St. Kunigund notwendig.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung des Vorhabens erfolgt nach Art. 27 BayKiBiG in Verbindung mit dem Stadtratsbeschluss vom 23.10.2014.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Die Kath. Filialkirchenstiftung St. Kunigund, Holzschuherring 40, 91058 Erlangen, hat in Abstimmung mit der Bauaufsicht und dem Jugendamt ein neues Brandschutzkonzept für den dortigen Kindergarten und Kinderhort erarbeitet und hierfür eine Bezuschussung beantragt. Damit die Sicherheit in den beiden Kindertageseinrichtungen gewährleistet ist und diese den aktuellen Bestimmungen entspricht, ist es notwendig, im Rahmen des Brandschutzes Umbauten vorzunehmen sowie einen zweiten Rettungsweg (Außentreppe beim Kinderhort) herzustellen.
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG förderfähig. In Verbindung mit dem Stadtratsbeschluss vom 23.10.2014 beträgt der städt. Baukostenzuschuss 80 % der förderfähigen Kosten. Nach der vorgelegten Kostenaufstellung betragen die Gesamtkosten 44.536,02 € (brutto). Unter Berücksichtigung der mit angegebenen Eventualposition von 7.854,00 € (brutto), deren Bedarf erst während der Ausführungsarbeiten bestimmt werden kann, würden sich ggf. die Gesamtkosten auf 52.390,02 € (brutto) erhöhen.
Die vorgenannten Gesamtkosten
stellen die förderfähigen Kosten dar, so dass sich hieraus ein städt.
Baukostenzuschuss von 35.629,00 € bzw. 41.912,00 € ergeben. Sollte das Vorhaben
kostengünstiger als in der vorgelegten Kostenkalkulation des Architekturbüros
vom 10.06.2014 verwirklicht werden, so wird der städt. Baukostenzuschuss analog
den staatl. Bestimmungen nach der Richtlinie zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen
Finanzausgleich (FA-ZR 2006) neu ermittelt. Kostensteigerungen sind durch die
Kath. Filialkirchenstiftung St. Kunigund voll zu tragen.
Eine staatliche Zuwendung nach FAG an die Stadt Erlangen ist nicht möglich, da
die Bagatellgrenze von 100.000,00 € unterschritten wird.
Durch die Verschiebung beim geplanten Mittelabfluss 2014 im Bereich der Investitionskostenzuschüsse kann die Maßnahme aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Die Verschiebung wurde bei der Haushaltsplanung 2015 bereits berücksichtigt, d.h. ein entsprechender Mittelansatz wurde bei den Haushaltsberatungen 2015 beantragt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
max.
41.912,00€ |
bei
IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
für Investitionsostenbezuschussung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: