Betreff
Freiwilliger städtischer Baukostenzuschuss an das Diakonische Zentrum
Vorlage
51/026/2014
Aktenzeichen
IV/512
Art
Beschlussvorlage
  1. Leistung eines freiwilligen städtischen Zuschusses in Höhe von 35.299,- € an das Diakonische Zentrum zur Finanzierung der Generalinstandsetzung der Kindertageseinrichtungen einschließlich Neuschaffung von Krippenplätzen.

 

  1. Eine positive Begutachtung im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss steht dabei unter dem Vorbehalt einer ebenfalls positiven Begutachtung im Jugendhilfeausschuss.

 


1.    Ausgangslage

       Das Diakonische Zentrum bittet die Stadt Erlangen mit Schreiben vom 15.09.2014 um einen freiwilligen städtischen Zuschuss zur Finanzierung der Generalinstandsetzung der Kindertageseinrichtungen einschließlich Neuschaffung von Krippenplätzen. Die Sanierungsmaßnahmen wurden von 2010 bis 2013 durchgeführt und nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG (nach alter Regelung mit 66 2/3 der förderfähigen Kosten) sowie dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ bezuschusst. Durch den Trägerverein des Diakonische Zentrums musste ein verbleibender Eigenanteil von 1.287.423,00 € gestemmt werden, der teilweise durch Kredite finanziert werden muss und die den Trägerverein stark belasten. Darüber  hinaus stünden in nächster Zeit noch andere flankierende Maßnahmen an, die aber aufgrund der ausgeschöpften Eigenmittel für die Generalinstandsetzung nicht angegangen werden können.

Die Sanierungsarbeiten dieses umfangreichen Gebäude-Komplexes wurden während des laufenden Betriebs der Kindertageseinrichtungen mit etwa 180 Kindern durchgeführt. Um die Gesamtkosten für das Vorhaben so gering wie möglich zu halten, hat der Träger auf die Auslagerung der Kinder in separate Ausweichquartiere verzichtet, welche auch bezuschussungsfähig gewesen wären. Damit wurde auch der städtische Baukostenzuschuss für das Diakonische Zentrum entlastet. Um den engen Zeitplan für die Sanierungsarbeiten einhalten zu können, mussten durch den Träger zuweilen kurzfristige Entscheidungen über Maßnahmenänderungen während der Bauausführung getroffen werden. Ziel war es, die Arbeiten, die mit starkem Lärm und Schmutz einhergingen, während der regulären Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen zeitgerecht abschließen zu können und den laufenden Betrieb nicht noch stärker zu beeinträchtigen. Auch durch die zu dieser Zeit enorme Nachfrage im Bausektor waren immer wieder erneute Ausschreibungen notwendig, da nicht immer ausreichend Angebote der einzelnen Gewerke abgegeben wurden, was den Zeitdruck weiter erhöht hat.

      Entsprechend hat der Träger teilweise auf einen notwendigen, erneuten Antrag auf Genehmigung der Bauabweichungen verzichtet, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Durch die Regierung von Mittelfranken wurden diese entsprechend den staatlichen Zuwendungsbestimmungen im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung als nicht (nachträglich) förderfähig anerkannt. Dadurch verringerten sich die zuwendungsfähigen Kosten und damit auch der Gesamtzuschuss um 54.306,16 €.

      Hervorzuheben ist, dass es bei der Durchführung der Baumaßnahme zu keiner Kostensteigerung kam. Aufgrund des aktiven Trägerverhaltens bei den Ausschreibungen der Gewerke konnten die veranschlagten Gesamtkosten (2.892.726,10 €) sogar leicht auf 2.877.984,98 € reduziert werden. Dies ist bei einer derartig umfangreichen Baumaßnahme nicht der Regelfall und dem Kostenbewusstsein des Trägers geschuldet.

      Die Verwaltung schlägt vor, die geringeren Zuschusskosten in Höhe von 54.306,16 € um die darin enthaltenen staatlichen FAG-Fördermittel von 19.007,16 € zu bereinigen und dem Trägerverein den städtische Zuschussanteil in Höhe von 35.299,00€ (netto) zu gewähren. Die städtischen Haushaltsmittel von 35.299,00 € stehen für die freiwillige Bezuschussung zur Verfügung.

2.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Zur Finanzierung der Generalinstandsetzung der Kindertageseinrichtungen des Diakonischen Zentrums mit gleichzeitiger Neuschaffung von weiteren Krippenplätzen soll dem Träger der städtische Netto-Baukostenförderanteil in Höhe von 35.299,00 € als freiwilliger städtischer Zuschuss zur Verfügung gestellt werden.

3.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Generalsanierung des Diakonischen Zentrums wurde nach Art. 27 BayKiBig i.V.m. Art. 10 FAG gefördert und die Neuschaffung der 12 Krippenplätze nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ bezuschusst. Der Netto-Baukostenförderanteil soll als freiwilliger städtischer Baukostenzuschuss geleistet werden.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

35.299,00 €

bei IPNr.: 365D.880

 

 

KST: 510090

 

 

KTr: 36510051

 

 

 

Keine Einnahmen nach FAG

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

X               sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: