- Leistung eines freiwilligen städtischen Zuschusses in Höhe von 35.299,- € an das Diakonische Zentrum zur Finanzierung der Generalinstandsetzung der Kindertageseinrichtungen einschließlich Neuschaffung von Krippenplätzen.
- Eine positive Begutachtung im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss steht dabei unter dem Vorbehalt einer ebenfalls positiven Begutachtung im Jugendhilfeausschuss.
1. Ausgangslage
Das Diakonische Zentrum
bittet die Stadt Erlangen mit Schreiben vom 15.09.2014 um einen
freiwilligen städtischen Zuschuss zur
Finanzierung der Generalinstandsetzung der Kindertageseinrichtungen
einschließlich Neuschaffung von Krippenplätzen. Die Sanierungsmaßnahmen wurden
von 2010 bis 2013 durchgeführt und nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG
(nach alter Regelung mit 66 2/3 der förderfähigen Kosten) sowie dem Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ bezuschusst. Durch den Trägerverein
des Diakonische Zentrums musste ein verbleibender Eigenanteil von 1.287.423,00
€ gestemmt werden, der teilweise durch Kredite finanziert werden muss und die
den Trägerverein stark belasten. Darüber
hinaus stünden in nächster Zeit noch andere flankierende Maßnahmen an,
die aber aufgrund der ausgeschöpften Eigenmittel für die Generalinstandsetzung
nicht angegangen werden können.
Die Sanierungsarbeiten dieses umfangreichen
Gebäude-Komplexes wurden während des laufenden Betriebs der
Kindertageseinrichtungen mit etwa 180 Kindern durchgeführt. Um die Gesamtkosten
für das Vorhaben so gering wie möglich zu halten, hat der Träger auf die
Auslagerung der Kinder in separate Ausweichquartiere verzichtet, welche auch
bezuschussungsfähig gewesen wären. Damit wurde auch der städtische Baukostenzuschuss
für das Diakonische Zentrum entlastet. Um den engen Zeitplan für die Sanierungsarbeiten
einhalten zu können, mussten durch den Träger zuweilen kurzfristige Entscheidungen
über Maßnahmenänderungen während der Bauausführung getroffen werden. Ziel war
es, die Arbeiten, die mit starkem Lärm und Schmutz einhergingen, während der
regulären Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen zeitgerecht abschließen zu
können und den laufenden Betrieb nicht noch stärker zu beeinträchtigen. Auch
durch die zu dieser Zeit enorme Nachfrage im Bausektor waren immer wieder
erneute Ausschreibungen notwendig, da nicht immer ausreichend Angebote der
einzelnen Gewerke abgegeben wurden, was den Zeitdruck weiter erhöht hat.
Entsprechend
hat der Träger teilweise auf einen notwendigen, erneuten Antrag auf Genehmigung
der Bauabweichungen verzichtet, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Durch die
Regierung von Mittelfranken wurden diese entsprechend den staatlichen Zuwendungsbestimmungen
im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung als nicht (nachträglich) förderfähig
anerkannt. Dadurch verringerten sich die zuwendungsfähigen Kosten und damit
auch der Gesamtzuschuss um 54.306,16 €.
Hervorzuheben
ist, dass es bei der Durchführung der Baumaßnahme zu keiner Kostensteigerung
kam. Aufgrund des aktiven Trägerverhaltens bei den Ausschreibungen der Gewerke
konnten die veranschlagten Gesamtkosten (2.892.726,10 €) sogar leicht auf
2.877.984,98 € reduziert werden. Dies ist bei einer derartig umfangreichen
Baumaßnahme nicht der Regelfall und dem Kostenbewusstsein des Trägers
geschuldet.
Die
Verwaltung schlägt vor, die geringeren Zuschusskosten in Höhe von 54.306,16 €
um die darin enthaltenen staatlichen FAG-Fördermittel von 19.007,16 € zu
bereinigen und dem Trägerverein den städtische Zuschussanteil in Höhe von
35.299,00€ (netto) zu gewähren. Die städtischen Haushaltsmittel von 35.299,00 €
stehen für die freiwillige Bezuschussung zur Verfügung.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Zur Finanzierung der Generalinstandsetzung der Kindertageseinrichtungen
des Diakonischen Zentrums mit gleichzeitiger Neuschaffung von weiteren
Krippenplätzen soll dem Träger der städtische Netto-Baukostenförderanteil in
Höhe von 35.299,00 € als freiwilliger städtischer Zuschuss zur Verfügung
gestellt werden.
3. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Generalsanierung des Diakonischen Zentrums wurde nach Art. 27 BayKiBig i.V.m. Art. 10 FAG gefördert und die Neuschaffung der 12 Krippenplätze nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ bezuschusst. Der Netto-Baukostenförderanteil soll als freiwilliger städtischer Baukostenzuschuss geleistet werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
35.299,00
€ |
bei
IPNr.: 365D.880 |
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KST: 510090 |
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KTr: 36510051 |
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Keine
Einnahmen nach FAG |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
X sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: