hier: freiwilliger Zuschuss zur Förderung des Personalraumes
Die Kath. Filialkirchengemeinde St. Kunigund, 91058 Erlangen, Holzschuherring 40 erhält – vorbehaltlich der positiven Begutachtung des Fachausschusses - für die Neuschaffung des Personalraumes einen freiwilligen Baukostenzuschuss in Höhe von max. 29.235,00 €
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Zuge der Neuschaffung von 12
Krippenplätzen für die Firma Rehau wird von der Katholische
Filialkirchengemeinde St. Kunigund ein zusätzlicher Personalraum geschaffen.
Damit wird eine Entzerrung der Raumsituation für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter herbeigeführt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Träger schafft aufgrund der Raumzuschnitte im Bestand und der vielfältigen Raumnutzungskonzepte in dem Anbau, in dem auch die neuen Krippenplätze für die Firma Rehau entstehen, einen weiteren Personalraum. Insgesamt stehen in der Einrichtung ausreichend Flächen zur Verfügung, so dass ein zusätzlicher Personalraum nach Art. 27 BayKiBiG nicht als förderfähig anerkannt werden kann. Eine weiter gehende freiwillige Förderung von Seiten der Stadt wurde in Zusammenhang mit der Förderung der Bau- und Investitionskosten für die 12 Krippenplätze mit StR-Beschluss vom 25.07.2013 (Vorlage Nr.51/126/2013) ausgeschlossen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Trotz der eindeutigen Rechtslage
und des eindeutigen StR-Beschlusses blieb der Konflikt über die Förderfähigkeit
des Personalraums weiter bestehen. Um die die hohen Zuschüsse des
Sonderinvestitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2014 für die
neuen Krippenplätze nicht zu gefährden und die voll allen Seiten gewünschte Realisierung
des Bauprojektes zu unterstützen, hat die Verwaltung mit Schreiben vom
02.04.2014 - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt der Zustimmung
des Stadtrates - das Angebot unterbreitet, ein Drittel der zuschussfähigen
Baukosten für den Personalraum zu übernehmen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Der freiwillige
Baukostenzuschuss in Höhe eines Drittels der maßgeblichen Kostenschätzung für
den neugeschaffenen Personalraum in der Kindertageseinrichtung St. Kunigund
beträgt max.29.235,00 €.
Investitionskosten: |
29.235,00
€ |
bei
IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: