Betreff
Errichtung eines Anbaus an die bestehende Kindertageseinrichtung St.Kunigund;
hier: freiwilliger Zuschuss zur Förderung des Personalraumes
Vorlage
512/007/2014
Aktenzeichen
IV/512/
Art
Beschlussvorlage

Die Kath. Filialkirchengemeinde St. Kunigund, 91058 Erlangen, Holzschuherring 40 erhält – vorbehaltlich der positiven Begutachtung des Fachausschusses - für die Neuschaffung des Personalraumes einen freiwilligen Baukostenzuschuss in Höhe von max. 29.235,00 €

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Zuge der Neuschaffung von 12 Krippenplätzen für die Firma Rehau wird von der Katholische Filialkirchengemeinde St. Kunigund ein zusätzlicher Personalraum geschaffen. Damit wird eine Entzerrung der Raumsituation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herbeigeführt.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Träger schafft aufgrund der Raumzuschnitte im Bestand und der vielfältigen Raumnutzungskonzepte in dem Anbau, in dem auch die neuen Krippenplätze für die Firma Rehau entstehen, einen weiteren Personalraum. Insgesamt stehen in der Einrichtung ausreichend Flächen zur Verfügung, so dass ein zusätzlicher Personalraum nach  Art. 27 BayKiBiG nicht als förderfähig anerkannt werden kann. Eine weiter gehende freiwillige Förderung von Seiten der Stadt wurde in Zusammenhang mit der Förderung der Bau- und Investitionskosten für die 12 Krippenplätze mit StR-Beschluss vom 25.07.2013 (Vorlage Nr.51/126/2013) ausgeschlossen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?) 

 

Trotz der eindeutigen Rechtslage und des eindeutigen StR-Beschlusses blieb der Konflikt über die Förderfähigkeit des Personalraums weiter bestehen. Um die die hohen Zuschüsse des Sonderinvestitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2014 für die neuen Krippenplätze nicht zu gefährden und die voll allen Seiten gewünschte Realisierung des Bauprojektes zu unterstützen, hat die Verwaltung mit Schreiben vom 02.04.2014 - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates - das Angebot unterbreitet, ein Drittel der zuschussfähigen Baukosten für den Personalraum zu übernehmen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Der freiwillige Baukostenzuschuss in Höhe eines Drittels der maßgeblichen Kostenschätzung für den neugeschaffenen Personalraum in der Kindertageseinrichtung St. Kunigund beträgt max.29.235,00 €.

 

Investitionskosten:

29.235,00 €

bei IPNr.: 365D.880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: