Fraktionsantrag Nr. 136/2014 der SPD, FDP, GL
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
Der Fraktionsantrag Nr. 136/2014 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ziel ist die möglichst weitgehende Verfügbarkeit der Schulräume und Schulhöfe für Vereine, Institutionen und Privatpersonen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Für die Nutzungsüberlassung von Schulflächen bestehen klare Regelungen (s. u.). Diese sind u. a. auf der städtischen Homepage unter dem Stichwort „Schulraumvermietungen“ (https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1443/107_read-4248/) veröffentlicht.
Die Anmietung der Räumlichkeiten kann vergleichsweise unbürokratisch und preisgünstig erfolgen, sofern schulische Nutzungen nicht entgegenstehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Viele Schulhöfe der Erlanger Schulen stehen der Allgemeinheit bereits im Grundsatz offen. Lediglich an Standorten, an denen verstärkt Vandalismus und/oder Nachbarschaftsbeschwerden aufgetreten sind, gelten abweichende Regelungen. Durch die Ausweitung von Ganztagsschule und Mittagsbetreuung werden die Schulhofflächen jedoch verstärkt auch am Nachmittag von den Schulen selbst genutzt und sollen deren Nutzung vorbehalten bleiben. Einen Überblick über bestehende Regelungen gibt die dem Schulausschuss am 08.03.2012 vorgestellte Liste (s. Anlage 1). Für einzelne Sportflächen sind aus gegebenen Gründen vom übrigen Schulhof abweichende Regelungen (z. B. Öffnungszeiten) getroffen, die dort durch Umzäunung und Beschilderung deutlich gemacht werden (z. B. Allwetterplatz Mönauschule, Rasenspielfeld Heckenweg).
Auf Antrag vermietet das Schulverwaltungsamt außerhalb der Unterrichtszeiten Räume in den Schulgebäuden für Einzelveranstaltungen oder auf Dauer gegen eine Nutzungsgebühr von 0,10 € pro qm und Stunde. Für eingetragene Vereine kann diese Gebühr auf 0,05 € pro qm und Stunde reduziert werden. Es handelt sich dann nur um die Verrechnung der Nebenkosten. Notwendig ist lediglich ein formloser Antrag an das Schulverwaltungsamt sowie die direkte Abstimmung mit dem Hausverwalter der Schule. Auch nicht öffentlich zugängliche Außenflächen (Pausenhöfe für Veranstaltungen, Beachvolleyballfelder für Freizeitmannschaften) werden regelmäßig von Interessenten angemietet.
Alle aktuellen Daueranmietungen sind in der beigefügten Übersicht zusammengefasst (s. Anlage 2). Daneben erfolgen regelmäßig Einzelanmietungen.
Eine Ausweitung externer Nutzungen ist grundsätzlich möglich und erfolgte bereits in der Vergangenheit am Bedarf orientiert. Anfragen auf Anmietung bzw. Nutzungsüberlassung werden im Regelfall genehmigt, sofern diese nicht mit schulischen Nutzungen und notwendigen Instandhaltungs- und Reinigungsmaßnahmen kollidieren, zur Vermeidung von Anwohnerkonflikten nicht über 22 Uhr hinausgehen, oder aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht erlaubt werden können.
Bisherige Nutzungsüberlassungen können aktuell noch mit dem vorhandenen Hausverwalterpersonal abgedeckt werden. Dabei erfolgen insbesondere Schlüsselübergabe, Kontrolle und Problembehebung durch die Hausverwalter oder Springer. Mit einer Ausweitung der Nutzungen, gerade auch während der Ferienzeiten, wird jedoch die Aufstockung des Hausverwalterpersonals, entsprechend der Erweiterungen, notwendig.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1 – Nutzung der
Pausenhöfe als Spielfläche
2 – Dauervermietungen von Schulraum