Betreff
Errichtung einer Terrassenüberdachung;
Zeppelinstraße 10; Fl.-Nrn. 1732/2, 1712/1;
Az.: 2014-908-VO
Vorlage
63/015/2014
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderliche Befreiung wird nicht erteilt.

Das Bauvorhaben ist bauordnungsrechtlich nicht genehmigungsfähig und abzulehnen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

181

Gebietscharakter:

Allgemeines Wohngebiet (WA)

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Zulässige Geschossanzahl: III

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Rahmen des Vorbescheides sollte die Frage geklärt werden, ob das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig und genehmigungfähig ist.

Es handelt sich hier um eine genehmigungspflichtige Überdachung, da die beantragte Pergola durch festinstallierte Elemente geschlossen werden kann.

 

Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass eine positive Entscheidung nicht möglich ist:

Das Vorhaben widerspricht dem Bebauungsplan Nr. 181, da die Geschosszahl III überschritten ist. Eine weitergehende Befreiung als für das IV. Staffelgeschosss erteilt wurde, ist städebaulich nicht vertretbar. Die Wohnung verfügt bereits über einen erheblichen Dachüberstand. Gegen eine bewegliche Markise (genehmigungsfrei) bestehen keine Bedenken.

 

Das Bauvorhaben hält die nachbarschützenden Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO nicht ein. Eine Abweichung kann nicht in Aussicht gestellt werden. Die Zustimmung der Nachbarn bzw. eine Abstandsflächenübernahme liegt nicht vor.

Das Bauvorhaben ist planungs- und bauordnungsrechtlich nicht zulässig und somit auch nicht genehmigungsfähig.

 

Das Ergebnis wurde dem Antragsteller vor Erteilung eines rechtsbehelfsfähigen Ablehnungsbescheides mitgeteit. Es wird eine Entscheidung durch die Mitglieder des Bau- und Werkausschusses gewünscht.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: Nein.

 

 


Anlage:          Lageplan