(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
1. Der Jahresabschluss des EB77 für das Wirtschaftsjahr 2013 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.
- Der von der Dünkel Storg
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nürnberg geprüfte Jahresabschluss 2013
weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von +16.597,39
EUR aus. Zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres i.H.v. -494.624.46
EUR ergibt sich damit ein Bilanzverlust i.H.v. -478.027,07 EUR.
Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB77
Der Jahresabschluss 2013 des EB77 wurde von der Werkleitung gem. § 25 EBV im April 2014 aufgestellt. Er befindet sich in der beigefügten Anlage (den Mitgliedern des Werkausschusses und des Stadtrats direkt zugeleitet) und enthält:
- Jahresbilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Lagebericht
- Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2013 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch die Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und wurde im April/Mai 2014 durchgeführt.
Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Betriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
(EB 77) der Stadt Erlangen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden
landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung
liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und Art. 107 GO
Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der Werksleitung des Eigenbetriebs sowie
die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen
und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Rechnungsprüfungsausschuss am 5. November 2014.
Der geprüfte Jahresabschluss 2013 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 27. November 2014 festgestellt werden.
Die schwierige finanzielle Lage des EB77 wurde im Stadtrat am 24. Juli 2014 eingehend dargestellt. Nähere Details können der entsprechenden Vorlage bzw. dem Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers entnommen werden.
Aktuell laufen Gespräche des EB77 mit der Stadtkämmerei, um die dort genannten Probleme zu lösen. Über das Ergebnis wird nach Abschluss berichtet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Erteilung der Entlastung
- Entscheidung über die Ergebnisverwendung
3. Prozesse und Strukturen
- Begutachtung im Rechnungsprüfungsausschuss am 05.11.2014
- Begutachtung im Werkausschuss für den EB77 am 11.11.2014
- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 27.11.2014
4. Ressourcen
s. Prüfbericht der Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anlagen: Der Prüfbericht der Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde den Mitgliedern des Werkausschusses direkt zugeleitet, die übrigen Mitglieder des Stadtrats erhalten ein Testatsexemplar (Testat und Kurzfassung des Jahresabschlusses).