Betreff
Antrag auf Bürgerfragestunde zum Thema „Einführung eines Kernenergietarifs bei den Erlanger Stadtwerken AG“
Vorlage
13-2/041/2014
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Herr Frank Heinze beantragt per Mail am 3. September 2014 in der Stadtratssitzung am 23.10.2014 eine Bürgerfragestunde zum Thema „Einführung eines Kernenergietarifs bei den Erlanger Stadtwerken AG“ (siehe Anlage).

Bei den Fragen des Herrn Heinze handelt es sich um keine Angelegenheit einer Bürgerfragestunde im Sinne des § 37 der Geschäftsordnung des Stadtrates Erlangen (GeschO). Hiernach können in „kommunalen Angelegen der Stadt“ Fragen gestellt werden.

Daher kann in diesem Zusammenhang kein Text verlesen werden, wie von Herrn Heinze gewünscht.

Die gestellten Fragen können ebenfalls nicht Gegenstand einer Bürgerfragestunde sein. Es handelt sich hier sämtlich um Angelegenheiten der Erlanger Stadtwerke AG, nämlich um operatives Geschäft der städtischen Tochter. Es ist hierfür weder ein Beschluss des Aufsichtsrats noch der Gesellschafterversammlung erforderlich, über die die Stadt zumindest Einfluss hätte.

Der Antrag auf Bürgerfragestunde wurde abgelehnt, der Antragsteller schriftlich unterrichtet.

Dem Ältestenrat wurden die nicht zugelassenen Fragen, wie in § 37 GeschO festgelegt, vorgelegt.

 

 


Anlagen:        Antrag von Herrn Heinze auf eine Bürgerfragestunde