Betreff
Vertreter der Islamischen Religionsgemeinschaft und der jüdischen Kultusgemeinde im Jugendhilfeausschuss
Vorlage
51/025/2014
Art
Beschlussvorlage

Der Islamischen Religionsgemeinschaft in Erlangen (IRE) sowie der jüdischen Kultusgemeinde Erlangen wird in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses die Möglichkeit eingeräumt, einen Vertrete/eine Vertreterin zu entsenden, der/die sich zu den Tagesordnungspunkten mit Redebeiträgen äußern kann.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausweitung der Pluralität in den Beiträgen zu den Tagesordnungspunkten im Jugendhilfeausschuss

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Ausländerbeirat, das Jugendparlament, die Kinderbeauftragten und ein Vertreter des Forums für behindert Menschen haben die Möglichkeit, sich im Jugendhilfeausschuss mit Redebeiträgen in erläuternder und beratender Form zu äußern. Diese Möglichkeit wird in der Regel durch stillschweigendes Einverständnis der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses eingeräumt.

 

In der Vergangenheit wurde immer wieder die Forderung nach einer gleichen Beteiligung der Islamischen Religionsgemeinschaft in Erlangen (IRE) sowie der jüdischen Kultusgemeinde Erlangen in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses erhoben.

 

Die Verwaltung des Jugendamts hat mit beiden Vereinigungen Gespräche geführt. Sowohl die IRE als auch die jüdische Kultusgemeinde haben ein großes Interesse an einer qualifizierte Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der im Antrag genannte Grundsatzbeschluss ermöglicht eine Teilnahme, ohne dass in den einzelnen Sitzungen formelle Beschlüsse zum Rederecht gefasst werden müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen: