Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 01.10.2014, Anlage 1) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die geltenden
Straßenreinigungsgebühren wurden 2012 kalkuliert und der Kalkulationszeitraum
auf 2 Jahre (2013 und 2014) festgesetzt. Der laufende Kalkulationszeitraum
endet somit zum 31.12.2014.
Die Verwaltung hat die Straßenreinigungsgebühren unter Berücksichtigung des
vorläufigen Jahresergebnisses 2013 und einer Halbjahresbetriebsabrechnung 2014
sowie der Aufwendungen und Erträge der Straßenreinigung für die Jahre 2015 und
2016 kalkuliert. Dabei wurden sowohl die im folgenden Kalkulationszeitraum
auszugleichenden positiven Fortschreibungsergebnisse als auch alle
feststehenden sowie sich abzeichnende Veränderungen künftiger Personal-,
Fahrzeug- und sonstiger Sachkosten berücksichtigt. Eine besondere Unwägbarkeit
stellt hierbei stets die Intensität der im Kalkulationszeitraum liegenden Winter
dar. Um auf diese unplanbare Größe mit ihren finanziellen Folgen zeitnah
reagieren zu können, wurde ein Kalkulationszeitraum von 2 Jahren gewählt.
Der Gesamtaufwand der
Straßenreinigungskosten für den Gebühren- und Nichtgebührenbereich sank somit
von 2,272 Mio. € im Jahr 2013 auf 2,139 Mio. € für jedes Jahr des
2-jährigen Kalkulationszeitraumes 2015 bis 2016.
Der Gesamtaufwand setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
·
Nichtgebührenbereich
(ohne städt. Eigenanteile für Mittelsteifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für das Allgemeininteresse an sauberen Straßen)
ca. 20,6 % 0,440
Mio. €/a
· Gesamter Gebührenbereich (inkl. städt. Eigenanteile für Mittelstreifen, gesetzlich ggf. erweiterte Anteile für Allgemeininteresse an sauberen Straßen)
ca. 79,4 % 1,699
Mio. €/a.
- davon
Einfachreinigung ca. 54,8
% 1,172 Mio. €/a
(nur Fahrbahnen)
-
davon Mehraufwandsreinigung ca. 24,6
% 0,527 Mio. €/a.
(Fahrbahnen und Gehwege;
Reinigungsklassen X, Y, Z)
Eine Anpassung der Zuordnung von Reinigungsflächen laut BKPV bewirkte die Reduzierung des von der Stadt Erlangen zu tragenden Anteils des Nichtgebührenbereiches um 3,39% auf nun 20,6 %.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
a) Kalkulationsergebnis für den
Kalkulationszeitraum 2015 bis 2016
Am 25.10.2012 hat der Stadtrat
mehrheitlich einen 10%igen städtischen Pflichtanteil und zusätzlich einen
erweiterten städtischen Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer
sauberen Stadt in Höhe von 6% der gebührenfähigen Kosten, statt bis dahin 8%,
beschlossen. Mit dieser Entscheidung näherte sich die Stadt Erlangen der
Empfehlung des BKPV im Beratungsvermerk vom 20.08.2008 – der Auskömmlichkeit
mit dem städtischen Pflichtanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen
Stadt in Höhe von 10% der gebührenfähigen Kosten – ein Stück an.
Während mit dem 10%igen Pflichtanteil alle Reinigungsklassen X, Y und Z des
Mehrfachreinigungsgebietes entlastet werden, erfahren die Reinigungsklassen mit
den höchsten Reinigungshäufigkeiten Y und Z, die sich in der Innenstadt
befinden, mit dem erweiterten städtischen Eigenanteil eine gezielte zusätzliche
Entlastung. Auch heute erscheint die städtische Unterstützung dort am
notwendigsten, wo die höchste Verschmutzung durch die Allgemeinheit zu erwarten
ist.
Im Ergebnis der Kalkulation für den Zeitraum 2015 und 2016 ergäbe sich bei
Beibehaltung des Pflicht- und zusätzlichen erweiterten Eigenanteils für das
allgemeine Sauberkeitsinteresse von 10% und 6% eine leichte Gebührensenkung.
In Fortsetzung der schrittweisen Annäherung an die Empfehlung des BKPV schlägt
die Verwaltung jedoch vor, für den neuen 2-jährigen Kalkulationszeitraum 2015
und 2016 den erweiterten Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer
sauberen Stadt von 6 auf 5% zu senken, was einer Einsparung für den städtischen
Haushalt für diesen Teil von 16.992,30 €/a entspricht.
Der über die 10% hinaus genutzte Spielraum bewirkt eine Gebührenanpassung für
Anlieger der Reinigungsklassen Y und Z (Innenstadt) in moderatem Umfang.
Dies betrifft in der Reinigungsklasse Y ca. 260 Grundstücke und in der
Reinigungsklasse Z ca. 115 Grundstücke.
Bisherige
Gebührensätze (2013 bis 2014), gem. Beschluss des Stadtrates vom
25.10.2012 |
||||
|
einfache |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
16 % Eigenanteil
(EA) |
3,60 € |
9,72 € |
24,36
€ |
33,12
€ |
|
||||
Neue
Gebührensätze (2015 bis 2016) |
||||
|
einfache |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Variante 10 % EA |
3,48 € |
9,72 € |
33,84 € |
45,96 € |
Veränderung in Prozent: |
- 3,33 % |
+/- 0,00 % |
+38,92 % |
+38,77 % |
Veränderung in €/RM/a: |
-0,12
€/RM/a |
+/-
0,00 €/RM/a |
+9,48
€/RM/a |
+12,84
€/RM/a |
Variante 14 % EA |
3,48 € |
9,72 € |
26,64 € |
36,12 € |
Veränderung in Prozent: |
- 3,33 % |
+/- 0,00 % |
+9,36 % |
+9,06 % |
Veränderung in €/RM/a: |
-0,12 €/RM/a |
+/- 0,00 €/RM/a |
+2,28 €/RM/a |
+3,00 €/RM/a |
Variante 15% EA Summe EA: 254.884 €/a; Gebühr je RM/a: Veränderung in Prozent: Veränderung in €/RM/a: |
3,48
€ -3,33
% -0,12
€/RM/a |
9,72
€ +/-
0,00 % +/-
0,00 €/RM/a |
24,84
€ +1,97% +0,48
€/RM/a |
33,60
€ +1,45
% +0,48
€/RM/a |
Variante 16 % EA |
3,48 € |
9,72 € |
22,92 € |
31,20 € |
Veränderung in Prozent: |
- 3,33 % |
+/- 0,00 % |
- 5,91 % |
- 5,80 % |
Veränderung in €/RM/a: |
- 0,12 €/RM/a |
+/- 0,00 €/RM/a |
- 1,44 €/RM/a |
- 1,92 €/RM/a |
Anlage 2 zeigt eine Übersicht der
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erlangen und in anderen bayerischen
Städten. Im Vergleich ist erkennbar, dass die vorgeschlagenen Gebührensätze bei
vergleichbaren Reinigungshäufigkeiten in anderen Städten in ähnlicher Höhe bzw.
teils auch deutlich höher liegen.
b) Anteile der durch die Stadt Erlangen zu tragenden
Straßenreinigungskosten
Städtische
Eigenanteile sind grundsätzlich gebührenfähige Kosten, die neben den Kosten
für den Nichtgebührenbereich von der Stadt Erlangen zu tragen sind.
Die städtischen Eigenanteile für Mittelstreifen - meist 4-spurige Straßen
mit hoher Verkehrsbedeutung und besonderem Gefährdungspotential – befinden sich
i.d.R. im Anschlussgebiet des Straßenreinigungsbetriebes. Die erforderlichen
Reinigungsaufwendungen werden daher auch
weiterhin von der Stadt Erlangen durchgeführt und finanziert.
Der städtische Eigenanteil für die Mittelstreifen beträgt ab 2015 für 33.024
Reinigungsmeter 114.923,52 €/a.
Der städtische Eigenanteil für
das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von
10 % der gesamten gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2015 169.923 €/a und wurde vom
Kostenanteil der Mehraufwandsreinigungsklassen (X, Y, Z) abgesetzt.
Der darüber hinausgehende erweiterte Eigenanteil für das Allgemeininteresse an
einer sauberen Stadt in Höhe von 5% der gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2015
84.961,50 €/a und entlastet die Reinigungsklassen Y und Z.
Im Nichtgebührenbereich summieren sich Kosten für Reinigungsleistungen
städtisch bebauter und nichtbebauter Liegenschaften. Dies sind z.B. Radwege
außerhalb des Anschlussgebietes, Bushaltestellen, Ampelanlagen, Brücken,
Treppenanlagen, Unterführungen, Verkehrsinseln, Querungshilfen, Parkplätze,
Parkbuchten und -streifen und öffentliche Plätze.
Der finanzielle Aufwand betrug seit 2013 jährlich 544.550 €/a. Infolge der
einkalkulierten Rückgabe des positiven Fortschreibungsergebnisses und der
erfolgten Verfeinerung der Zuordnung gebührenfähiger Straßenbestandteile sinkt
der von der Stadt Erlangen zu finanzierende Aufwand ab 2015 um 104.338 €/a auf
440.212 €/a.
Anlage 3 zeigt eine Zusammenstellung der durch die Stadt Erlangen zu übernehmenden Straßenreinigungskosten sowohl für den Nichtgebührenbereich als auch für die Eigenanteile.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Beschluss und Vollzug der vorliegenden Satzung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Sach-
und Personalkosten der Stadt für Straßenreinigung |
1. Nichtgebührenbereich: 2. Städtische Eigenanteile: |
Kostenstelle 200090 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr
in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 01.10.2014)
Anlage 2: Übersicht der Straßenreinigungsgebühren der Stadt
Erlangen und anderer bayerischer
Städte
Anlage 3: Anteile der von der Stadt Erlangen zu übernehmenden
Straßenreinigungskosten des
Nichtgebührenbereiches und der
Eigenanteile