Betreff
Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr; Erlass einer Änderungssatzung
Vorlage
30-R/011/2014
Aktenzeichen
III/30; III/EB 77
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 01.10.2014, Anlage 1) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die geltenden Straßenreinigungsgebühren wurden 2012 kalkuliert und der Kalkulationszeitraum auf 2 Jahre (2013 und 2014) festgesetzt. Der laufende Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2014.
Die Verwaltung hat die Straßenreinigungsgebühren unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses 2013 und einer Halbjahresbetriebsabrechnung 2014 sowie der Aufwendungen und Erträge der Straßenreinigung für die Jahre 2015 und 2016 kalkuliert. Dabei wurden sowohl die im folgenden Kalkulationszeitraum auszugleichenden positiven Fortschreibungsergebnisse als auch alle feststehenden sowie sich abzeichnende Veränderungen künftiger Personal-, Fahrzeug- und sonstiger Sachkosten berücksichtigt. Eine besondere Unwägbarkeit stellt hierbei stets die Intensität der im Kalkulationszeitraum liegenden Winter dar. Um auf diese unplanbare Größe mit ihren finanziellen Folgen zeitnah reagieren zu können, wurde ein Kalkulationszeitraum von 2 Jahren gewählt.

Der Gesamtaufwand der Straßenreinigungskosten für den Gebühren- und Nichtgebühren­bereich sank somit von 2,272 Mio. € im Jahr 2013 auf 2,139 Mio. € für jedes Jahr des
2-jährigen Kalkulationszeitraumes 2015 bis 2016.

 

Der Gesamtaufwand setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

·         Nichtgebührenbereich (ohne städt. Eigenanteile für Mittelsteifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für das Allgemeininteresse an sauberen Straßen)

                                                                      ca. 20,6 %      0,440 Mio. €/a

·        Gesamter Gebührenbereich (inkl. städt. Eigenanteile für Mittelstreifen, gesetzlich ggf. erweiterte Anteile für Allgemeininteresse an sauberen Straßen)

ca. 79,4 %      1,699 Mio. €/a.          

 

 

- davon Einfachreinigung                  ca. 54,8 %       1,172 Mio. €/a
              (nur Fahrbahnen)

                        - davon Mehraufwandsreinigung      ca. 24,6 %       0,527 Mio. €/a.
                          (Fahrbahnen und Gehwege;
                          Reinigungsklassen X, Y, Z)

 

      Eine Anpassung der Zuordnung von Reinigungsflächen laut BKPV bewirkte die Reduzierung des von der Stadt Erlangen zu tragenden Anteils des Nichtgebührenbereiches um 3,39% auf nun 20,6 %.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

a) Kalkulationsergebnis für den Kalkulationszeitraum 2015 bis 2016

Am 25.10.2012 hat der Stadtrat mehrheitlich einen 10%igen städtischen Pflichtanteil und zusätzlich einen erweiterten städtischen Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 6% der gebührenfähigen Kosten, statt bis dahin 8%, beschlossen. Mit dieser Entscheidung näherte sich die Stadt Erlangen der Empfehlung des BKPV im Beratungsvermerk vom 20.08.2008 – der Auskömmlichkeit mit dem städtischen Pflichtanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 10% der gebührenfähigen Kosten – ein Stück an.
Während mit dem 10%igen Pflichtanteil alle Reinigungsklassen X, Y und Z des Mehrfachreinigungsgebietes entlastet werden, erfahren die Reinigungsklassen mit den höchsten Reinigungshäufigkeiten Y und Z, die sich in der Innenstadt befinden, mit dem erweiterten städtischen Eigenanteil eine gezielte zusätzliche Entlastung. Auch heute erscheint die städtische Unterstützung dort am notwendigsten, wo die höchste Verschmutzung durch die Allgemeinheit zu erwarten ist.

Im Ergebnis der Kalkulation für den Zeitraum 2015 und 2016 ergäbe sich bei Beibehaltung des Pflicht- und zusätzlichen erweiterten Eigenanteils für das allgemeine Sauberkeitsinteresse von 10% und 6% eine leichte Gebührensenkung.
In Fortsetzung der schrittweisen Annäherung an die Empfehlung des BKPV schlägt die Verwaltung jedoch vor, für den neuen 2-jährigen Kalkulationszeitraum 2015 und 2016 den erweiterten Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt von 6 auf 5% zu senken, was einer Einsparung für den städtischen Haushalt für diesen Teil von 16.992,30 €/a entspricht.
Der über die 10% hinaus genutzte Spielraum bewirkt eine Gebührenanpassung für Anlieger der Reinigungsklassen Y und Z (Innenstadt) in moderatem Umfang.
Dies betrifft in der Reinigungsklasse Y ca. 260 Grundstücke und in der Reinigungsklasse Z ca. 115 Grundstücke.

 

Bisherige Gebührensätze (2013 bis 2014), gem. Beschluss des Stadtrates vom 25.10.2012

 

 

einfache
Fahrbahn­reinigung

Reinigungs-
klasse
X

Reinigungs-
klasse
Y

Reinigungs-
klasse
Z

16 % Eigenanteil (EA)
Allgemeininteresse;
Summe EA:
276.363 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

3,60 €

 

 

9,72 €

 

24,36 €

 

 

33,12 €

 

 

Neue Gebührensätze (2015 bis 2016)
Hinweis:
Die Tabelle zeigt Varianten mit unterschiedlichen Eigenanteilen am Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt, sowie die vorgeschlagene Variante mit einem Eigenanteil von 15%.

 

 

 

einfache
Fahrbahn­reinigung

Reinigungs-
klasse
X

Reinigungs-
klasse
Y

Reinigungs-
klasse
Z

Variante 10 % EA
Summe EA: 169.923 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

 

 

 

3,48 €

9,72 €

33,84 €

45,96 €

Veränderung in Prozent:

- 3,33 %

+/- 0,00 %

+38,92 %

+38,77 %

Veränderung in €/RM/a:

-0,12 €/RM/a

+/- 0,00 €/RM/a

+9,48 €/RM/a

+12,84 €/RM/a

Variante 14 % EA
Summe EA: 237.892 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

3,48 €

9,72 €

26,64 €

36,12 €

Veränderung in Prozent:

- 3,33 %

+/- 0,00 %

+9,36 %

+9,06 %

Veränderung in €/RM/a:

-0,12 €/RM/a

+/- 0,00 €/RM/a

+2,28 €/RM/a

+3,00 €/RM/a

Variante 15% EA

Summe EA: 254.884 €/a;

Gebühr je RM/a:

 

Veränderung in Prozent:

Veränderung in €/RM/a:

3,48 €

 

-3,33 %

-0,12 €/RM/a

 

9,72 €

 

+/- 0,00 %

+/- 0,00 €/RM/a

 

24,84 €

 

+1,97%

+0,48 €/RM/a

 

33,60 €

 

+1,45 %

+0,48 €/RM/a

 

Variante 16 % EA
Summe EA: 271.876 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

3,48 €

9,72 €

22,92 €

31,20 €

Veränderung in Prozent:

- 3,33 %

+/- 0,00 %

- 5,91 %

- 5,80 %

Veränderung in €/RM/a:

- 0,12 €/RM/a

+/- 0,00 €/RM/a

- 1,44 €/RM/a

- 1,92 €/RM/a

 

Anlage 2 zeigt eine Übersicht der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erlangen und in anderen bayerischen Städten. Im Vergleich ist erkennbar, dass die vorgeschlagenen Gebührensätze bei vergleichbaren Reinigungshäufigkeiten in anderen Städten in ähnlicher Höhe bzw. teils auch deutlich höher liegen.

b) Anteile der durch die Stadt Erlangen zu tragenden Straßenreinigungskosten

 

Städtische Eigenanteile sind grundsätzlich gebührenfähige Kosten, die neben den Kosten für den Nichtgebührenbereich von der Stadt Erlangen zu tragen sind.
Die städtischen Eigenanteile für Mittelstreifen - meist 4-spurige Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung und besonderem Gefährdungspotential – befinden sich i.d.R. im Anschlussgebiet des Straßenreinigungsbetriebes. Die erforderlichen Reinigungsaufwendungen werden daher auch
weiterhin von der Stadt Erlangen durchgeführt und finanziert.
Der städtische Eigenanteil für die Mittelstreifen beträgt ab 2015 für 33.024 Reinigungsmeter 114.923,52 €/a.

Der städtische Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von
10 % der gesamten gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2015  169.923 €/a und wurde vom
Kostenanteil der Mehraufwandsreinigungsklassen (X, Y, Z) abgesetzt.
Der darüber hinausgehende erweiterte Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 5% der gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2015 84.961,50 €/a und entlastet die Reinigungsklassen Y und Z.

 

Im Nichtgebührenbereich summieren sich Kosten für Reinigungsleistungen städtisch bebauter und nichtbebauter Liegenschaften. Dies sind z.B. Radwege außerhalb des Anschlussgebietes, Bushaltestellen, Ampelanlagen, Brücken, Treppenanlagen, Unterführungen, Verkehrsinseln, Querungshilfen, Parkplätze, Parkbuchten und -streifen und öffentliche Plätze.
Der finanzielle Aufwand betrug seit 2013 jährlich 544.550 €/a. Infolge der einkalkulierten Rückgabe des positiven Fortschreibungsergebnisses und der erfolgten Verfeinerung der Zuordnung gebührenfähiger Straßenbestandteile sinkt der von der Stadt Erlangen zu finanzierende Aufwand ab 2015 um 104.338 €/a auf 440.212 €/a.

 

Anlage 3 zeigt eine Zusammenstellung der durch die Stadt Erlangen zu übernehmenden Straßenreinigungskosten sowohl für den Nichtgebührenbereich als auch für die Eigenanteile.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Beschluss und Vollzug der vorliegenden Satzung.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Sach- und Personalkosten der Stadt für Straßenreinigung
(Eigenanteile und Nichtgebührenbereich); Anlage 3

1. Nichtgebührenbereich:
 
   bisher 544.550 €/a,
    ab 2015 440.212 €/a

2. Städtische Eigenanteile:
2.1. Allgemeininteresse 10%
       bisher 172.727 €/a;
       ab 2015: 169.923 €/a
2.2. Allgemeininteresse 5%
       bisher 6% 103.636 €/a;
       ab 2015: 84.961,50 €/a
2.3. Mittelstreifen
       bisher 117.103 €/a;
       ab 2015: 114.923,52€/a

Kostenstelle  200090
Kostenträger 54110020
Sachkonto     524101
bzw. laut Kämmerei
Kostenstelle 5739

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:

 

Anlage 1: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Erhebung einer
                Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 01.10.2014)

Anlage 2: Übersicht der Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erlangen und anderer bayerischer
                 Städte
Anlage 3: Anteile der von der Stadt Erlangen zu übernehmenden Straßenreinigungskosten des
                Nichtgebührenbereiches und der Eigenanteile