1. Die Satzung der Stadt Erlangen für den Sozialbeirat
(Entwurf vom 30.09.2014, Anlage 1) wird beschlossen.
2. Die Satzung der Stadt Erlangen für den Umwelt-, Verkehrs-
und Planungsbeirat (Entwurf vom 30.09.2014, Anlage 2) wird beschlossen.
3. Die Satzung der Stadt Erlangen für den Sportbeirat (Entwurf vom 30.09.2014, Anlage 3) wird beschlossen.
Bislang wurden für
den SGA, UVPA und SportA neben den Stadtratsmitgliedern auch beratende
Mitglieder berufen. Die Regierung von Mittelfranken hat mit Schreiben an die
Stadt Erlangen darauf hingewiesen, dass dies unzulässig ist, da die Mitglieder
in den Ausschüssen nur aus der Mitte des Stadtrats kommen dürfen (Art. 33 Abs.
1 Gemeindeordnung). Allerdings könnte die Stadt im Rahmen ihres
Selbstorganisationsrechts den Sachverstand der beratenden Mitglieder etwa durch
die Bildung eines Beirats auch weiterhin nutzen.
Daher sollen nunmehr
im Rahmen des rechtlich Möglichen Beiräte gebildet werden, wofür jeweils eine
Satzung erforderlich ist.
Die Zusammensetzung entspricht dem Status Quo der bislang beratenden Mitglieder
der jeweiligen Ausschüsse. Ebenso wurde der Zuständigkeitsbereich übernommen.
Anlagen: 1.
Entwurf der Satzung der Stadt Erlangen für den Sozialbeirat (Anlage 1).
2. Entwurf der Satzung der Stadt Erlangen
für den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbei-
rat (Anlage 2).
3. Entwurf der Satzung der Stadt Erlangen für den Sportbeirat (Anlage 3).