Betreff
Sachstandsbericht zur Ausweisung einer Hundeanleinzone im Regnitzgrund
Vorlage
31/032/2014
Aktenzeichen
I/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Die untere Naturschutzbehörde führt seit April 2014 ein Verfahren zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung der Stadt Erlangen durch mit dem Ziel, zum Wiesenbrüterschutz im Regnitzgrund eine zeitlich befristete Hundeanleinzone (01.03. – 30.09. eines Jahres) auszuweisen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde von der Erlanger Interessensgemeinschaft gegen eine Anleinzone (IG) in der Stadtratssitzung am 26.06.2014 eine Unterschriftenliste mit über 800 Unterschriften an den Oberbürgermeister übergeben. Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung beauftragt, ein Gespräch mit der IG nach der Sommerpause zu führen.

 

In der Zwischenzeit gingen Mitte September rund 170 Unterschriften von Landwirten und Grundstückseigentümern ein, die die Verwaltung aufforderten, das Verfahren unverändert fortzuführen (d. h. an der Beibehaltung der Anleinzone festzuhalten).

 

Am 17.09.2014 fand im Umweltamt ein erstes Zusammentreffen von Frau Bürgermeisterin Lender-Cassens, Vertretern der IG, eines Vertreters des Landesbund für Vogelschutz und Mitarbeitern des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen, untere Naturschutzbehörde statt.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass es der IG in erster Linie um den verantwortungsbewussten Hundeauslauf geht und eine Akzeptanz einer Anleinzone im Wiesengrund nur bei Vorhandensein einer ausreichend großen Hundeauslaufzone erfolgen wird. Dies wurde auch vom Vertreter des LBV befürwortet. Vor diesem Hintergrund wurde vereinbart, dass zunächst städt. Flächen auf eine Eignung als Freilaufzonen untersucht werden sollen. Im Falle einer erfolglosen Flächensuche sollen auch private Flächeneigentümer, z.B. Landwirte, in die Recherche eingebunden werden.

 

Nachdem eine Verkürzung der Anleinpflicht vom 01.03. bis 31.08. eines Jahres (anstatt 30.09.) im vorgenannten Gespräch für ausreichend erachtet wurde, wird diese im weiteren Verfahren festgeschrieben.

 


Anlagen: