Die Stadt Erlangen beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB. Diese sind Voraussetzung für die Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungs-programm „Soziale Stadt“ und ggf. zur Festlegung als Sanierungsgebiet. Das Untersuchungsgebiet ist in der Anlage dargestellt. Laut § 141 Abs. 3 BauGB leitet die Gemeinde die Vorbereitung der Sanierung durch den Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ein. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Stadtrat hat am 24.07.2014 einen Grundsatzbeschluss zur Einleitung von städtebaulichen Untersuchungen im Bereich Hartmannstraße gefasst.
Im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“ sollen städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung dieser Gebiete mit dem Ziel gefördert werden, die Wohnqualität sowie die Nutzungsvielfalt zu erhöhen, die Generationengerechtigkeit zu verbessern und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beizutragen. Das dargestellte Quartier weist voraussichtlich Anzeichen eines entsprechenden Handlungsbedarfs auf.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Voraussetzung für die Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm ist die Durchführung von sog. Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB. Diese Vorbereitenden Untersuchungen werden durch ein externes Büro durchgeführt. Die Abstimmungsgespräche zum Vorgehen und Inhalt der Untersuchung mit der Regierung von Mittelfranken hierzu laufen.
Im Vergleich zum Grundsatzbeschluss vom 24.07.2014 wird das Untersuchungsgebiet in nordwestliche Richtung erweitert, um ausreichende Beurteilungskriterien zu erhalten (siehe Anlage).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Vorbereitenden Untersuchungen werden durch ein externes Büro durchgeführt. Die Vergabe dieser Planungsleistungen erfolgt in nicht-öffentlicher Sitzung.
Die erforderlichen Haushaltsmittel zur externen Vergabe der erforderlichen Untersuchungen stehen bereit.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 511.600
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Karte Untersuchungsgebiet für die Vorbereitenden Untersuchungen Hartmannstraße