Budget und Arbeitsprogramm 2014 - Stand 30.09.2014
Das Budget und Arbeitsprogramm 2014 – Stand 30.09.2014 – wird zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt 3.3 des Zwischenberichtes aufgeführten
Konsolidierungsvorschläge zur Vermeidung eines möglichen Defizits werden
beschlossen.
Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichtes aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogrammes werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Einhaltung des Budgetrahmens
Abarbeitung des Arbeitsprogrammes
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege finden, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen bzw. das Arbeitsprogramm im vollen Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 30.09.2014“
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
- entfällt -
Anlagen: Budget und Arbeitsprogramm 2014 – Stand 30.09.2014 – des Amtes 66