1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarf für die oben genannten Einrichtungen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen und Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten und voran zu treiben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Sicherstellung der Angebote der Familienpädagogischen Einrichtung, der
Spielstube, der Jugendlernstube und der offenen Jugendsozialarbeit in Bruck.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Ein Ersatzbau für die Junkerstraße 1 soll errichtet und von der Stadt
angemietet werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die räumliche Situation der Einrichtungen des Jugendamtes in der
Junkerstraße 1 mit der Familienpädagogischen Einrichtung, der Jugendlernstube
und der Offenen Jugendsozialarbeit war in den letzten Jahren immer wieder
Beratungsgegenstand im Jugendhilfeausschuss, letztmalig in der Sitzung am
10.07.14. Es wurden teilweise Lösungsalternativen vorgestellt, von der
Verwaltung und teilweise von der GEWOBAU auf Realisierungsmöglichkeiten
geprüft, bisher aber nicht mit dem beabsichtigten Erfolg. Das Haus Junkerstraße
1 ist wirtschaftlich für die Bedarfe der Einrichtungen nicht sanierungsfähig
und alternative Möglichkeiten wurden gesucht. Es scheinen nun
Lösungsmöglichkeiten greifbar, im Rahmen eines Ersatzbaus durch einen Investor und der Anmietung durch die
Stadt, die räumliche Situation der Einrichtungen nachhaltig neu zu gestalten.
Der Bedarf für die Einrichtungen Familienpädagogische Einrichtung, Spielstube mit 20 Plätzen, davon drei integrative Plätze, z.Zt. im Eggenreuther Weg 30 untergebracht, der Jugendlernstube mit 35 Plätzen, davon fünf integrative Plätze, und der offenen Jugendsozialarbeit ist weiterhin gegeben. Die Einrichtungen werden stark genutzt, die Spiel- und Jugendlernstube können nicht immer allen Kindern/ Jugendlichen einen Platz anbieten. Durch den Ersatzbau würde sich die bisherige Platzzahl nicht verändern.
Insgesamt beträgt der Flächenbedarf für die Räumlichkeiten ca. 1.200 qm Nutzfläche. Die Räumlichkeiten der Spielstube und der Jugendlernstube werden nach FAG gefördert.
In Abstimmung mit Referat VI werden die Planungen vorangetrieben und Umsetzungsmöglichkeiten erarbeitet.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Bei Bau der Räumlichkeiten durch einen Investor und Anmietung durch die
Stadt würden nach Kostenrichtwert FAG-Förderung etwa 1,6 Mio € als
Investitionskostenzuschuss, wenn die Stadt die höchstmögliche staatliche
Förderung erzielen möchte, fällig. Der FAG-Zuschuss würde dann etwa 640.000,00
€ betragen. Hierbei handelt es sich um
Hochrechnungen, die konkreten Summen können erst im Rahmen der Planung und im
Zusammenwirken mit der Regierung genauer ermittelt werden. Der
Investitionskostenzuschuss wirkt sich auf den Mietpreis für die beiden
FAG-geförderten Einrichtungen aus. Die Miete wird dadurch entsprechend
günstiger.
Investitionskosten: |
€
1.600.000,00 |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€
640.000,00 |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: