Betreff
Ersatzbau für die Familienpädagogische Einrichtung, Spielstube, Jugendlernstube und Jugendsozialarbeit in Bruck - Bedarfsfeststellung
Vorlage
511/014/2014
Aktenzeichen
IV/51/511/SWI
Art
Beschlussvorlage

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarf für die oben genannten Einrichtungen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen und Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten und         voran zu treiben.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung der Angebote der Familienpädagogischen Einrichtung, der Spielstube, der Jugendlernstube und der offenen Jugendsozialarbeit in Bruck.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Ein Ersatzbau für die Junkerstraße 1 soll errichtet und von der Stadt angemietet werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die räumliche Situation der Einrichtungen des Jugendamtes in der Junkerstraße 1 mit der Familienpädagogischen Einrichtung, der Jugendlernstube und der Offenen Jugendsozialarbeit war in den letzten Jahren immer wieder Beratungsgegenstand im Jugendhilfeausschuss, letztmalig in der Sitzung am 10.07.14. Es wurden teilweise Lösungsalternativen vorgestellt, von der Verwaltung und teilweise von der GEWOBAU auf Realisierungsmöglichkeiten geprüft, bisher aber nicht mit dem beabsichtigten Erfolg. Das Haus Junkerstraße 1 ist wirtschaftlich für die Bedarfe der Einrichtungen nicht sanierungsfähig und alternative Möglichkeiten wurden gesucht. Es scheinen nun Lösungsmöglichkeiten greifbar, im Rahmen eines Ersatzbaus durch  einen Investor und der Anmietung durch die Stadt, die räumliche Situation der Einrichtungen nachhaltig neu zu gestalten.

      Der Bedarf für die Einrichtungen Familienpädagogische Einrichtung, Spielstube mit 20 Plätzen, davon drei integrative Plätze, z.Zt. im Eggenreuther Weg 30 untergebracht, der Jugendlernstube mit 35 Plätzen, davon fünf integrative Plätze, und der offenen Jugendsozialarbeit ist weiterhin gegeben. Die Einrichtungen werden stark genutzt, die Spiel- und Jugendlernstube können nicht immer allen Kindern/ Jugendlichen einen Platz anbieten. Durch den Ersatzbau würde sich die bisherige Platzzahl nicht verändern.

      Insgesamt beträgt der Flächenbedarf für die Räumlichkeiten ca. 1.200 qm Nutzfläche. Die Räumlichkeiten der Spielstube und der Jugendlernstube werden nach FAG gefördert.

In Abstimmung mit Referat VI werden die Planungen vorangetrieben und Umsetzungsmöglichkeiten erarbeitet.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Bei Bau der Räumlichkeiten durch einen Investor und Anmietung durch die Stadt würden nach Kostenrichtwert FAG-Förderung etwa 1,6 Mio € als Investitionskostenzuschuss, wenn die Stadt die höchstmögliche staatliche Förderung erzielen möchte, fällig. Der FAG-Zuschuss würde dann etwa 640.000,00 € betragen. Hierbei  handelt es sich um Hochrechnungen, die konkreten Summen können erst im Rahmen der Planung und im Zusammenwirken mit der Regierung genauer ermittelt werden. Der Investitionskostenzuschuss wirkt sich auf den Mietpreis für die beiden FAG-geförderten Einrichtungen aus. Die Miete wird dadurch entsprechend günstiger.

Investitionskosten:

€ 1.600.000,00

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€ 640.000,00

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: