Betreff
Satzungsänderungen GEWOBAU
hier: Änderung der Firma und Beteiligung von Referat II und Referat VI im Aufsichtsrat
Vorlage
V/006/2014
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat ermächtigt den Vertreter des Gesellschafters Stadt Erlangen, Herrn Oberbürgermeister Dr. Janik, folgenden Gesellschafterbeschlüssen der GEWOBAU Erlangen mbH zuzustimmen:

 

1. Die Gesellschafterversammlung folgt der Empfehlung des Aufsichtsrates vom 28.04.2014 und stimmt der Änderung der Firmierung der „GeWoBau Erlangen Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mit beschränkter Haftung in „GEWOBAU Erlangen, Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Erlangen mit beschränkter Haftung“ zu. § 1 Abs. 1 der Satzung wird entsprechend geändert.

 

2. Das Referat für Wirtschaft und Finanzen und das Referat für Planen und Bauen erhalten einen beratenden Sitz ohne Stimmrecht im Aufsichtsrat der GEWOBAU. § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt ergänzt: „Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens sechs und höchstens neun stimmberechtigten natürlichen, unbeschränkt geschäftsfähigen Personen sowie je einem nicht-stimmberechtigten Vertreter der Referate „Wirtschaft und Finanzen“ und „Planen und Bauen“ der Stadt Erlangen.“

 

3. Für das Referat für Wirtschaft und Finanzen wird Wirtschafts- und Finanzreferent Herr Konrad Beugel und für das Referat für Planen und Bauen wird Baureferent Herr Josef Weber als nicht-stimmberechtigtes Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der GEWOBAU Erlangen GmbH gewählt.


Zu 1.:

Nach dem Wegfall des Gemeinnützigkeitsgesetzes zum 01.01.1990 wird das Führen des Begriffs „gemeinnützig“ im Namen eines Unternehmens grundsätzlich als problematisch angesehen und kann im Zweifel einen Unterlassungsanspruch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zur Folge haben. Um mögliche wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen auszuschließen, soll die Firmenbezeichnung wie vorgeschlagen geändert werden.

 

Die Gesellschafterversammlung hat der Namensänderung mit Umlaufbeschluss vom August 2014 bereits zugestimmt, wobei die Stimmabgabe des Vertreters des Gesellschafters Stadt Erlangen unter dem Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung durch den Erlanger Stadtrat steht.

 

Zu 2. und 3.:

Die Wohnungsnot in Erlangen bringt für die GEWOBAU eine hohe Zahl von Neubauprojekten, Nachverdichtungen, Renovierungen, etc. mit sich. Hierfür ist eine enge Verzahnung mit dem Referat für Planen und Bauen und dem Referat für Wirtschaft und Finanzen notwendig.