Betreff
Kennzahlenbericht 2013 für Hilfen zur Erziehung gem. § 27 ff, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen gem. § 35 a und für Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
Vorlage
511/013/2014
Aktenzeichen
IV/51/511/SWI
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


 

Zu Beginn der Sitzungsperiode 2014 bis 2020 gab die Leiterin des Jugendamtes in der JHA-Sitzung am 28.05.2014 einen Überblick über die Grundzüge der Jugendhilfe. In den darauf folgenden Sitzungen wurden und werden einzelne Themen der Jugendhilfe vertieft. In der heutigen Sitzung ist Schwerpunktthema „Hilfen zur Erziehung / Hilfen bei (drohender) seelischer Behinderung und Hilfen für junge Volljährige“.

 

Die Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung und die Hilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung bzw. von jungen Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind, bilden einen der großen Budgetposten im Haushalt des Jugendamtes. Hilfen in diesem Bereich sind Individualhilfen mit Rechtsanspruch, jeder Hilfebedarf muss geprüft und bei positiven Ergebnis mit einer Hilfe / Maßnahme, die notwendig und ausreichend ist, angegangen werden.

 

2013 wurden insgesamt 10.878.572,00 € für die vorgenannten Hilfen aufgewendet, die Erträge betrugen 2.145.856,00 €, so dass sich das Zuschussbudget 2013 auf 8.732.716,00 € belief. 2013 sank nach langem Anstieg der Aufwendungen das Zuschussbudget um rund 300.000,00 € im Vergleich zum Vorjahr. Von einer Trendwende zu sprechen, wäre allerdings eine gewagte Interpretation, zeigen doch die Erfahrungen landes- und bundesweit von einem stetigen Anstieg in diesem Bereich. Jährliche Schwankungen ändern nichts an diesem langfristigen Trend.

 

Hilfen zur Erziehung  sind immer personalintensiv und leben von der Beziehungsarbeit. Etwa 90 % der Kosten im Bereich Hilfen zur Erziehung sind Personalkosten in den Pflegesätzen und Fachleistungsstunden. Die Kosten für die Hilfen steigen also selbst, wenn es keine Zunahme an Fällen gibt, regelmäßig durch die Tarifsteigerungen an.

 

Ein Jugendamt kann gesamtgesellschaftliche Entwicklungen kaum beeinflussen (z.B. Zunahme psychischer Erkrankungen, gestiegene Armutsrisiken, arbeitswelt-  und stressbedingte Belastungen, …). All diese Faktoren zeigen Auswirkungen auf das Familienleben und wirken sich auch auf Kinder aus. Daher sind die Steuerungsmöglichkeiten für Jugendämter begrenzt. Es gibt aber Parameter, die Einfluss auf gesundes Aufwachsen von Kindern haben, und die von einer Kommune gestaltet werden können. Dies sind Faktoren wie z. B. gute Rahmenbedingungen für frühkindliche Bildung, nachhaltige Präventionsangebote, Angebote für Kinder und Jugendliche nicht nur in problematischen Situationen, ausreichend Beratungsangebote für Eltern, Erleichterungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kinder- und Familienfreundlichkeit - eben eine konsequente Stärkung der Familien in allen Lebensbereichen. Letztlich geht es um die Gestaltung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihren Familien, deren Teilhabe und wertschätzende Akzeptanz. 

 

Der Auftrag der Jugendhilfe ist, gute Rahmenbedingungen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern immer wieder anzumahnen und die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen. Entscheidend sind Niedrigschwelligkeit, Passgenauigkeit, Vertraulichkeit, gute Erreichbarkeit. Daneben ist bei der Gestaltung der Unterstützung und Hilfen eine enge Verzahnung der Angebote vor Ort. Dazu gehört neben der Arbeit mit dem Kind/mit der Familie auch die gute Vernetzung mit den verschiedensten Kooperationspartnern.

 

Die Stadt Erlangen hat seit jeher in der Kinder- und Jugendpolitik überregionale Akzente gesetzt. Investitionen im präventiven Bereich sollen in erster Linie Eltern  unterstützen und das Zusammenleben der Familie – in welcher Form auch immer – erleichtern. Sie können auch dazu beitragen, kostenintensive Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen zu reduzieren. Wichtig ist, Familien dort abzuholen, wo sie leben, ihnen Begleitung, Beratung über die gesamte Kinder- und Jugendzeit durchgängig an zu bieten und ein verlässlicher professioneller Begleiter zu sein. Diese Gesamtüberlegung der Jugendhilfe gilt grundsätzlich für alle Familien mit Kindern und Jugendlichen und insbesondere für Familien mit schwierigen Lebensumständen.

 

Die Hilfen zur Erziehung mit ihren breit gefächerten Angeboten bieten vielfache Möglichkeiten der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen sowie der Unterstützung von Eltern. Rund ein Drittel der Hilfen zur Erziehung sind familientrennende Hilfen, zwei Drittel sind ambulante oder teilstationäre Hilfen. Sie werden im familiären Umfeld durchgeführt, d. h. die Kinder leben weiterhin in der Familie. Sowohl die Kinder / Jugendlichen als auch die Eltern werden durch Sozialpädagogen/-innen begleitet und unterstützt. Die Ziele werden gemeinsam im Hilfeplan erarbeitet und schriftlich fixiert. Deshalb ist es wichtig, die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung als Potenzial zu erkennen, mit denen insbesondere in schwierigen Lebensphasen mit Kindern und Jugendlichen, mit Eltern gearbeitet werden kann. Jede/r, der bereit ist Hilfe anzunehmen, hat eine Chance auf Veränderung.

 

Der anliegende Kennzahlenbericht des Jahres 2013 über die Hilfen zur Erziehung  gibt einen Überblick über Daten und Fakten zu diesem Thema. Erläuterungen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen mit anderen Leistungen der Jugendhilfe werden in einem mündlichen Vortrag ergänzt.

 

 

 

 


Anlagen: Kennzahlenbericht 2013