Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Zu Beginn der Sitzungsperiode
2014 bis 2020 gab die Leiterin des Jugendamtes in der JHA-Sitzung am 28.05.2014 einen Überblick über die
Grundzüge der Jugendhilfe.
In den darauf folgenden Sitzungen wurden
und werden einzelne Themen der Jugendhilfe vertieft. In der heutigen Sitzung
ist Schwerpunktthema „Hilfen zur Erziehung / Hilfen bei (drohender) seelischer
Behinderung und Hilfen für junge Volljährige“.
Die
Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung und die Hilfen für junge Menschen mit
seelischer Behinderung bzw. von jungen Menschen, die von seelischer Behinderung
bedroht sind, bilden einen der großen Budgetposten im Haushalt des Jugendamtes.
Hilfen in diesem Bereich sind Individualhilfen mit Rechtsanspruch, jeder
Hilfebedarf muss geprüft und bei positiven Ergebnis mit einer Hilfe / Maßnahme,
die notwendig und ausreichend ist, angegangen werden.
2013 wurden insgesamt
10.878.572,00 € für die vorgenannten Hilfen aufgewendet, die Erträge betrugen
2.145.856,00 €, so dass sich das Zuschussbudget 2013 auf 8.732.716,00 € belief.
2013 sank nach langem Anstieg der Aufwendungen das Zuschussbudget um rund
300.000,00 € im Vergleich zum Vorjahr. Von einer Trendwende zu sprechen, wäre
allerdings eine gewagte Interpretation, zeigen doch die Erfahrungen landes- und
bundesweit von einem stetigen Anstieg in diesem Bereich. Jährliche Schwankungen
ändern nichts an diesem langfristigen Trend.
Hilfen zur Erziehung sind immer personalintensiv und leben von der
Beziehungsarbeit. Etwa 90 % der Kosten im Bereich Hilfen zur Erziehung sind
Personalkosten in den Pflegesätzen und Fachleistungsstunden. Die Kosten für die
Hilfen steigen also selbst, wenn es keine Zunahme an Fällen gibt, regelmäßig
durch die Tarifsteigerungen an.
Ein Jugendamt kann
gesamtgesellschaftliche Entwicklungen kaum beeinflussen (z.B. Zunahme
psychischer Erkrankungen, gestiegene Armutsrisiken, arbeitswelt- und stressbedingte Belastungen, …). All diese
Faktoren zeigen Auswirkungen auf das Familienleben und wirken sich auch auf
Kinder aus. Daher sind die Steuerungsmöglichkeiten für Jugendämter begrenzt. Es
gibt aber Parameter, die Einfluss auf gesundes Aufwachsen von Kindern haben,
und die von einer Kommune gestaltet werden können. Dies sind Faktoren wie z. B.
gute Rahmenbedingungen für frühkindliche Bildung, nachhaltige
Präventionsangebote, Angebote für Kinder und Jugendliche nicht nur in
problematischen Situationen, ausreichend Beratungsangebote für Eltern,
Erleichterungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kinder- und
Familienfreundlichkeit - eben eine konsequente Stärkung der Familien in allen
Lebensbereichen. Letztlich geht es um die Gestaltung positiver
Lebensbedingungen für junge Menschen und ihren Familien, deren Teilhabe und
wertschätzende Akzeptanz.
Der Auftrag der Jugendhilfe
ist, gute Rahmenbedingungen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern immer
wieder anzumahnen und die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen.
Entscheidend sind Niedrigschwelligkeit, Passgenauigkeit,
Vertraulichkeit, gute Erreichbarkeit. Daneben ist bei der Gestaltung der
Unterstützung und Hilfen eine enge Verzahnung der Angebote vor Ort. Dazu gehört neben der Arbeit mit dem Kind/mit der Familie
auch die gute Vernetzung mit den verschiedensten Kooperationspartnern.
Die Stadt Erlangen hat seit
jeher in der Kinder- und Jugendpolitik überregionale Akzente gesetzt.
Investitionen im präventiven Bereich sollen in erster Linie Eltern unterstützen und das Zusammenleben der
Familie – in welcher Form auch immer – erleichtern. Sie können auch dazu
beitragen, kostenintensive Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen zu
reduzieren. Wichtig ist, Familien dort abzuholen, wo sie leben, ihnen
Begleitung, Beratung über die gesamte Kinder- und Jugendzeit durchgängig an zu
bieten und ein verlässlicher professioneller Begleiter zu sein. Diese
Gesamtüberlegung der Jugendhilfe gilt grundsätzlich für alle Familien mit
Kindern und Jugendlichen und insbesondere für Familien mit schwierigen
Lebensumständen.
Die Hilfen zur Erziehung mit
ihren breit gefächerten Angeboten bieten vielfache Möglichkeiten der
Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen sowie der Unterstützung von Eltern.
Rund ein Drittel der Hilfen zur Erziehung sind familientrennende Hilfen, zwei
Drittel sind ambulante oder teilstationäre Hilfen. Sie werden im familiären
Umfeld durchgeführt, d. h. die Kinder leben weiterhin in der Familie. Sowohl
die Kinder / Jugendlichen als auch die Eltern werden durch Sozialpädagogen/-innen
begleitet und unterstützt. Die Ziele werden gemeinsam im Hilfeplan erarbeitet
und schriftlich fixiert. Deshalb ist es wichtig, die Inanspruchnahme von Hilfen
zur Erziehung als Potenzial zu erkennen, mit denen insbesondere in schwierigen
Lebensphasen mit Kindern und Jugendlichen, mit Eltern gearbeitet werden kann.
Jede/r, der bereit ist Hilfe anzunehmen, hat eine Chance auf Veränderung.
Der anliegende
Kennzahlenbericht des Jahres 2013 über die Hilfen zur Erziehung gibt einen Überblick über Daten und Fakten zu
diesem Thema. Erläuterungen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen mit anderen
Leistungen der Jugendhilfe werden in einem mündlichen Vortrag ergänzt.
Anlagen: Kennzahlenbericht 2013