Die Brandschutzmaßnahme bei der Krabbelstube Erlangen e.V. „Kleine Flitzer“, Schenkstr. 174 wird – vorbehaltlich der positiven Begutachtung im Fachausschuss - entsprechend Art. 27 BayKiBiG mit maximal 22.800,00 € bezuschusst.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aus Sicherheitsgründen ist der Brandschutz bei der Krabbelstube e.V. „Kleine Flitzer“ den aktuellen Vorschriften anzupassen. Hierzu ist der Anbau von zwei Fluchttreppen erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung des Vorhabens nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Stadtratsbeschluss vom 23.10.2014.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bei der Begehung durch die
Bauaufsicht im April 2014 wurde erneut die Verbesserung des zweiten Flucht- und
Rettungsweges gefordert. Mit Schreiben vom 16.09.2014 stellte die Krabbelstube
Erlangen e.V., Schenkstr. 174 einen Antrag auf Bezuschussung der
durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen in o.a. Einrichtung. Da die Kindertageseinrichtung
in einem Mietobjekt betrieben wird, wurde das geplante Vorgehen mit Träger,
Bauaufsicht, Jugendamt und Vermieter abgestimmt.
Um den aktuellen Brandschutzbestimmungen zu entsprechen und damit die
Sicherheit zu gewährleisten, muss aus beiden Gruppenräumen ein zweiter Flucht-
und Rettungsweg geschaffen werden. Dadurch werden Umbauten im Innenbereich
notwendig (z.B. Verlegung Heizkörper, Einbau Türelement). Die Fluchttreppen im
Außenbereich werden als Stahl- bzw. Holzkonstruktion ausgeführt.
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG förderfähig. Der städtische Baukostenzuschuss beträgt 80 % der zuschussfähigen Kosten. Nach der vorgelegten Aufstellung betragen die Gesamtkosten rd. 28.500,00 €, diese sind in voller Höhe förderfähig. Hieraus ergibt sich ein maximaler städtischer Baukostenzuschuss von 22.800,00 €.
Sollte das Vorhaben
kostengünstiger als in der vorgelegten Kalkulation vom 23.09.2014 verwirklicht
werden, wird der städtische Baukostenzuschuss analog der staatlichen Bestimmungen
(FA-ZR 2006) reduziert, evtl. Kostensteigerungen sind durch die Krabbelstube
Erlangen e.V. voll zu tragen. Eine Refinanzierung nach FAG an die Stadt
Erlangen ist nicht möglich, da die Bagatellgrenze von 100.000,00 €
unterschritten wird.
Gemäß Art. 27 BayKiBiG besteht eine Förderpflicht von Seiten der Kommune.
Nachdem der Förderantrag im September 2014 gestellt wurde, war eine Anmeldung
für den laufenden Haushalt nicht möglich. Aufgrund Verschiebungen beim
geplanten Mittelabfluss 2014 im Bereich der Investitionskostenzuschüsse kann
die Maßnahme aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Die Verschiebung
wurde bei der Haushaltsplanung 2015 bereits berücksichtigt, d.h. ein
entsprechender Mittelansatz wurde bei den Haushaltsberatungen 2015 beantragt.
Die Finanzierung stellt sich wie
folgt dar:
Kosten und Kostenaufteilung : |
|||
Kosten laut Kostenschätzung vom 23.09.2014 |
KGr 300-700 |
28.463,37 € |
|
Baukosten, die gefördert werden |
KGr 300,
400, 500 |
26.328,37 € |
|
Architektenkosten |
max. 12% aus KGr 300, 400, 500 =3.159,40 € |
2.135,00 € |
|
Gesamtkosten |
|
28.463,37 € |
|
Finanzierung im Detail: |
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FAG-Förderung |
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staatlicher Anteil |
Bagatellgrenze |
|
|
städtischer Anteil |
80 % aus 28.463,37 € |
22.770,70 € |
|
Anteil Träger |
|
5.692,67 € |
|
Gesamtkosten |
28.463,37 € |
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
22.800,00
€ |
bei
IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: