Betreff
Ergebnis der Befragung der GGFA Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum Beitritt der GGFA zum kommunalen Arbeitgeberverband (KAV)
Vorlage
II/025/2014
Aktenzeichen
II
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1.        Grundlagen

  • Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 051/2014 vom 11.3.2014, Mitgliedschaft der GGFA im Arbeitgeberverband / kommunalen Arbeitergeberverband (KAV)
  • Protokollvermerk zum Beschluss in der HFPA Sitzung vom 25.06.14, Zusage von Oberbürgermeister Dr. Janik die Ergebnisse der Personalbefragung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der GGFA zum KAV Beitritt zu Kenntnis zugeben.

 

2.        Vorbereitende Informationen an die GGFA Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Durchführung der Befragung

Im Rahmen der Personalversammlung vom 29.7.14 zum Thema Sozialplan wurden ebenfalls Vor- und Nachteile eines Beitritts zum kommunalen Arbeitergeberverband dargestellt und diskutiert. Der Beitritt zum KAV wird von Seiten des Personalrats der GGFA gefordert. Die Absicht ist das Sicher-stellen der Tarifbindung, das Einhalten tariflicher Höhergruppierungen, die tariflichen Gleichbe-handlung und das klare tarifgebundene Streikrecht. Im Falle eines KAV Beitritts wäre eine zusätzli-che einzelvertragliche Tarifbindung eine weitere anzustrebende Tarif-Sicherungsmaßnahme.

 

Der bis dahin große Nachteil eines Betritt in den KAV, der pflichtige Wechsel in die kommunale Zusatzaltersversorgung (ZVK) und daraus resultierend eine eventuelle Verschlechterung der bis-herigen individuellen Zusatzaltersversorgung, konnte auf der Personalversammlung als entschärft dargestellt werden: die Wahlfreiheit eines Übertritts in die ZVK wäre für alle Bestandsmitarbeiter nunmehr zugesichert. Lediglich neue GGFA Mitarbeiter müssten hinfort pflichtig in die ZVK. Be-standsmitarbeiter könnten auch weiterhin im bisherigen Versorgungswerk bleiben.

 

Zur Verbesserung der Wissengrundlage für eine Entscheidungsfindung wurde jedem Mitarbeiter Mitte August von Seiten des GGFA Personalbüros eine individuelle Hochrechnung der beiden Ver-sorgungswerke mit einer Gegenüberstellung der Leistungen zugesendet. Eine vom Personalrat erstellte und bereits zur Personalversammlung verteilte Synopse der beiden Versorgungswerke kann auf Wunsch im Referatsbüro angefordert werden.

 

Die Mitarbeiterbefragung wurde über eine geschützte Applikation auf dem Webserver der GGFA, auf den fast alle GGFA Mitarbeiter Zugriff haben, durchgeführt. Mitarbeitern ohne PC Zugang wurde eine anonyme schriftliche Stimmabgabe ermöglicht.

 

Die Mitarbeiterbefragung wurde vom 31.7.2014 bis zum 12.9.2014 12:00 Uhr durchgeführt und unter Aufsicht des Datenschutzbeauftragten der GGFA am 12.09.2014 ausgewertet.

 

3.        Ergebnis der Befragung

Bei 79 stimmberechtigen GGFA Mitarbeitern haben 47 (59%) an der Befragung teilgenommen.

Davon votierten 41 (87%) für den KAV Beitritt, 6 (13%) gegen den KAV Beitritt.

 

4.        Weiteres Vorgehen

Die Entscheidung über einen KAV Beitritt selbst ist, wie auch in der Satzung der GGFA verankert ausschließlich dem Stadtrat vorbehalten.

 


Anlagen:

Protokollvermerk zum Beschluss in der HFPA Sitzung 25.06.2014