Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
1.
Grundlagen
- Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 051/2014 vom
11.3.2014, Mitgliedschaft der GGFA im Arbeitgeberverband / kommunalen
Arbeitergeberverband (KAV)
- Protokollvermerk zum Beschluss in der HFPA Sitzung vom 25.06.14,
Zusage von Oberbürgermeister Dr. Janik die Ergebnisse der
Personalbefragung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der GGFA zum KAV
Beitritt zu Kenntnis zugeben.
2.
Vorbereitende
Informationen an die GGFA Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Durchführung der
Befragung
Im Rahmen der Personalversammlung vom 29.7.14
zum Thema Sozialplan wurden ebenfalls Vor- und Nachteile eines Beitritts zum
kommunalen Arbeitergeberverband dargestellt und diskutiert. Der Beitritt zum
KAV wird von Seiten des Personalrats der GGFA gefordert. Die Absicht ist das
Sicher-stellen der Tarifbindung, das Einhalten tariflicher Höhergruppierungen,
die tariflichen Gleichbe-handlung und das klare tarifgebundene Streikrecht. Im
Falle eines KAV Beitritts wäre eine zusätzli-che einzelvertragliche
Tarifbindung eine weitere anzustrebende Tarif-Sicherungsmaßnahme.
Der bis dahin große Nachteil eines Betritt in
den KAV, der pflichtige Wechsel in die kommunale Zusatzaltersversorgung (ZVK)
und daraus resultierend eine eventuelle Verschlechterung der bis-herigen
individuellen Zusatzaltersversorgung, konnte auf der Personalversammlung als
entschärft dargestellt werden: die Wahlfreiheit eines Übertritts in die ZVK
wäre für alle Bestandsmitarbeiter nunmehr zugesichert. Lediglich neue GGFA
Mitarbeiter müssten hinfort pflichtig in die ZVK. Be-standsmitarbeiter könnten
auch weiterhin im bisherigen Versorgungswerk bleiben.
Zur Verbesserung der Wissengrundlage für eine
Entscheidungsfindung wurde jedem Mitarbeiter Mitte August von Seiten des GGFA
Personalbüros eine individuelle Hochrechnung der beiden Ver-sorgungswerke mit
einer Gegenüberstellung der Leistungen zugesendet. Eine vom Personalrat
erstellte und bereits zur Personalversammlung verteilte Synopse der beiden
Versorgungswerke kann auf Wunsch im Referatsbüro angefordert werden.
Die Mitarbeiterbefragung wurde über eine
geschützte Applikation auf dem Webserver der GGFA, auf den fast alle GGFA
Mitarbeiter Zugriff haben, durchgeführt. Mitarbeitern ohne PC Zugang wurde eine
anonyme schriftliche Stimmabgabe ermöglicht.
Die Mitarbeiterbefragung wurde vom 31.7.2014
bis zum 12.9.2014 12:00 Uhr durchgeführt und unter Aufsicht des
Datenschutzbeauftragten der GGFA am 12.09.2014 ausgewertet.
3.
Ergebnis der
Befragung
Bei 79 stimmberechtigen GGFA Mitarbeitern
haben 47 (59%) an der Befragung teilgenommen.
Davon votierten 41 (87%) für den KAV
Beitritt, 6 (13%) gegen den KAV Beitritt.
4.
Weiteres Vorgehen
Die Entscheidung über einen KAV Beitritt selbst ist, wie auch in der Satzung der GGFA verankert ausschließlich dem Stadtrat vorbehalten.
Anlagen:
Protokollvermerk zum Beschluss in der HFPA Sitzung 25.06.2014